Erfolg – Landgericht München I bestätigt Unterlassungsansprüche
Wer auf YouTube Produkte bewirbt, muss dies als Werbung kennzeichnen. Unterbleibt die Kennzeichnung, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Unsere Kanzlei hat vor dem Landgericht München I erfolgreich Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche gegen einen Mitbewerber durchgesetzt, der ein kommerzielles Video ohne jede Werbekennzeichnung…
