Anwalt für Medienrecht

Als Anwälte für Medienrecht in Berlin und als Anwälte für Medienrecht in Hamburg sind wir Ihre Experten für den Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Wir sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und beraten unsere Mandanten auf hohem Niveau in allen Fragen des Medienrechts. Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwälten und Juristen verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich des Persönlichkeitsrechts und Presserechts. Zu unseren Mandanten gehören Personen des öffentlichen Lebens wie Schauspieler, Sänger, Sportler, Politiker sowie Unternehmen, Vereine, Verbände und Privatpersonen, deren Persönlichkeitsrechte durch Medienberichte oder unzulässige Veröffentlichungen im Internet verletzt wurden.

Was ist das Medienrecht?

Das Medienrecht befasst sich unter anderem mit den grundrechtlich verankerten Freiheiten der Medien wie Rundfunk- und Pressefreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz (GG), welche durch kollidierende Grundrechte wie etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ableitet, Ihre Grenzen erfahren. Dieser Bereich des Rechts bezweckt den Schutz der freien Kommunikation und der Meinungsvielfalt. Dabei soll ein Interessenausgleich zwischen Medien und Mediennutzern geschaffen werden. Regelungsziele sind unter anderem der Daten- und Jugendschutz oder etwa der Schutz des geistigen Eigentums.

Im Bereich des Medienrechts spielen verschiedene Rechtsgebiete eine Rolle, sodass es juristisch nicht ohne weiteres eingrenzbar und umschreibbar ist. Vielmehr sind all die Rechtsvorschriften, welche einen Bezug zu Medien aufweisen, als Teil des Medienrechts anzusehen. Dazu gehören neben Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Grundgesetzes (GG) spezialgesetzliche Vorschriften des Wettbewerbsrechts und Urheberrechts. Insbesondere das Urheberrecht spielt im Medienrecht eine große Rolle. Darüber hinaus weisen eine Vielzahl von Regelungen in den Presse- und Rundfunkgesetzen, im Telemediengesetz und im Strafgesetzbuch medienrechtlichen Bezug auf.

Rechtsanwalt David Geßner LL.M. und sein Team vertreten Sie gern bundesweit in allen Fragen rund um das Medienrecht und Persönlichkeitsrecht

Unsere Leistungen als Anwälte für Medienrecht

Unsere Anwälte für Medienrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und besondere Expertise im Presse- und Äußerungsrecht, insbesondere im Bereich der Persönlichkeitsrechte.

Als Rechtsanwälte vertreten wir regelmäßig Medienopfer, welche durch unzulässige Berichterstattung in Printmedien, Fernsehen oder Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden. Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die effiziente Durchsetzung äußerungsrechtlicher Ansprüche unserer Mandanten und die Wiederherstellung ihres guten Rufes.

Bei drohender rufschädigender Berichterstattung durch die Medien machen wir in geeigneten Fällen vorbeugende Unterlassungsansprüche für unsere Mandanten geltend, um Reputationsschäden so gut es geht abzuwenden. Wichtig ist es, Aufforderungen von Journalisten, Stellung zu konkreten Fragen im Vorfeld einer geplanten Berichterstattung zu nehmen, nicht zu ignorieren. Bereits hier setzen wir an und können in diesem Stadium eine Berichterstattung in einigen Fällen noch beeinflussen und lenken.

Leistungen im Überblick:


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Wer sind unsere Gegner im Medienrecht?

Als Rechtsanwälte für Medienrecht und Fachanwälte sind wir für unsere Mandanten bereits gegen zahlreiche Medienverlage bundesweit vorgegangen und verfügen somit über die erforderliche Erfahrung, um Sie erfolgreich vertreten zu können.

Da die journalistischen Sorgfaltspflichten von vielen Medien nicht ernst genug genommen werden und oft nur unzureichend recherchiert wird, kommt es immer wieder zu regelrechten bundesweiten Medienkampagnen gegen Betroffene, etwa im Bereich der Berichterstattung über Strafverfahren. Dort ist eine ausgewogene Berichterstattung und eine vorherige Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsrecht zwingend erforderlich. Als Medienrechtskanzlei haben wir somit zahlreiche umfangreiche Verfahren für unsere Mandanten geführt und kennen unsere Gegner gut.

Aktuelle Erfolge als Anwälte für Medienrecht

Berichte zu den aktuelle Erfolgen finden Sie hier

Reputationsmanagement im Medienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Medienanwälte stellt das Reputationsmanagement von Unternehmen dar, welche etwa durch negative Bewertungen oder Verleumdungskampagnen im Internet in ihrem geschäftlichen Ruf beschädigt wurden. Als Rechtsanwälte für Medienrecht und Wettbewerbsrecht gehen wir konsequent gegen Mitbewerber vor, welche rufschädigende Äußerungen verbreiten.

Seit vielen Jahren verteidigen wir im Medienrecht bundesweit Unternehmen und Privatpersonen und bieten ihnen eine umfassende Beratung zu den Rechtsgebieten des Medien- und Presserechts. Insbesondere bei umfangreichen und wiederkehrenden Hetzkampagnen in Presse und Internet konnten wir als Rechtsanwälte den Ruf betroffener Unternehmen erfolgreich schützen.

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Welche Ansprüche im Medienrecht gibt es?

Von einer rechtswidrigen Medienberichterstattung betroffene Personen haben unterschiedliche Ansprüche gegen die Medien, welche wir als erfahrene Rechtsanwälte für Medienrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht für Sie durchsetzen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Unterlassungsanspruch – Rechtsanwalt David Geßner, LL.M., Medienanwalt

So sind etwa Geldentschädigungsansprüche nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen durchsetzbar. Im Folgenden sollen die wichtigsten medienrechtlichen Ansprüche kurz dargestellt werden:

Unterlassungsanspruch

Der wohl wichtigste und am häufigsten geltend gemachte Anspruch im Medienrecht ist der Unterlassungsanspruch. Dieser setzt neben einer Rechtsverletzung eine Wiederholungsgefahr in Bezug auf eine bereits erfolgte Rechtsverletzung voraussetzt. Ein sogenannter vorbeugender Unterlassungsanspruch kann hingegen geltend gemacht werden, wenn eine Rechtsverletzung erstmalig droht. Man spricht hier von einer Erstbegehungsgefahr.

Unterlassungsanspruch – Rechtsanwalt David Geßner, LL.M., Medienanwalt

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann durch eine Medienberichterstattung verletzt sein, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden oder der Bericht eine unzulässige Verdachtsberichterstattung enthält. Zudem kann die unzulässige Abbildung von Personen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Gleiches gilt für die Verbreitung von Details aus dem Privatleben einer Person. Auch hierdurch kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt sein.

Als Anwälte für Medienrecht setzen wir Unterlassungsansprüche zunächst außergerichtlich durch das Versenden einer Abmahnung für unsere Mandanten durch. Der Verletzer oder Störer (z.B. ein Provider) der Rechtsverletzung wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch diese verpflichtet er sich dazu, konkrete Äußerungen oder die Verbreitung von Bildnissen zukünftig zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung muss der Unterlassungsschuldner eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In der Regel kann die aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehende Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert, setzen wir den Unterlassungsanspruch gerichtlich im einstweiligen Verfügungsverfahren oder im Klageverfahren für unsere Mandanten durch. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren kann zumeist nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis der Rechtsverletzung eingeleitet werden. Auch wenn es sich hierbei nicht um eine starre Frist handelt, so wird dies insbesondere von den Pressekammern der spezialisierten Landgerichte so gehandhabt.

Berichtigungsanspruch

Ein weiterer medienrechtlicher Anspruch, welcher im Vergleich zum Unterlassungsanspruch seltener zur Anwendung gelangt, ist der Berichtigungsanspruch. Dieser kommt zum Zuge, wenn die Medien oder Dritte unwahre Tatsachen über die Betroffenen verbreitet haben. Voraussetzung für den Berichtigungsanspruch sind eine Rechtsverletzung durch die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie eine fortwirkende Beeinträchtigung.

Der Berichtigungsanspruch kann etwa auf Widerruf, Richtigstellung oder Distanzierung von getätigten Äußerungen gerichtet sein. In der Regel muss der Betroffene die Unwahrheit der angegriffenen Äußerungen beweisen. Zudem erzeugt die Berichtigung von Äußerungen weitere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Daher sehen sehr viele Betroffene von der Geltendmachung eines Berichtigungsanspruchs ab. Personen des öffentlichen Lebens hingegen sind vergleichsweise öfter daran interessiert, dass Medien unwahre Behauptungen im Nachhinein klar stellen. Berichtigungsansprüche können anders als Unterlassungsansprüche nur im Klageverfahren geltend gemacht werden.

Gegendarstellungsanspruch

Einen häufig geltend gemachten Anspruch im Medienrecht stellt der Gegendarstellungsanspruch dar. Mittels eines Gegendarstellungs-anspruchs kann der von einer Medienberichterstattung Betroffene seine Version der Dinge darstellen.

Personen, welche in der Öffentlichkeit stehen, nutzen das Instrument der Gegendarstellung vergleichsweise oft.

Die formalen Voraussetzungen des Gegendarstellungsanspruchs sollten unbedingt eingehalten werden. Deshalb ist es ratsam, von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Medienrecht zu Rate zu ziehen.

Wichtig zu wissen ist es, dass Gegenstand eines Gegendarstellungsanspruchs nur Tatsachenbehauptungen sein können. Ansprüche können zudem nur im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden.

anwalt für medienrecht

Schadensersatzanspruch

Schadensersatzansprüche spielen im Medienrecht ebenfalls eine Rolle. Natürlich möchten Medienopfer, welche durch eine oder gar mehrere Berichterstattungen massiv in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden, entstandene Schäden von den Verantwortlichen erstattet bekommen. Die Hürde für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist jedoch hoch. So muss zunächst ein konkreter materieller Schaden nachgewiesen werden. Wenn das gelingt, muss die Kausalität zwischen der Medienberichterstattung und dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden. Dies scheitert gerade bei mehreren parallelen Medienberichterstattungen daran, dass es dem Betroffenen oft nicht gelingt, nachzuweisen, auf welcher Berichterstattung der Schaden beruht.

Eine größere Rolle spielen Schadensersatzansprüche hingegen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Verwendung von Bildern prominenter, aber auch nicht prominenter Personen zu Werbezwecken. Hier können Betroffene in vielen Fällen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Geldentschädigungsanspruch

Ein im Medienrecht häufig geltend gemachter Anspruch stellt der Geldentschädigungsanspruch dar. Anders als der Schadensersatzanspruch kompensiert dieser keine materiellen/finanziellen Schäden, sondern vielmehr sogenannte immaterielle Schäden (z.B. Rufschäden) der von einer Medienberichterstattung Betroffenen. Um Geldentschädigung verlangen zu können, bedarf es einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung, welche nicht anders kompensierbar sein darf als durch Zahlung von Geld. Zu berücksichtigen sind etwa die Schwere des Verschuldens und die Schwere des Eingriffs.

Geldentschädigungsansprüche – Rechtsanwalt David Geßner, LL.M., Medienanwalt

Klassische Fälle, bei denen Geldentschädigungsansprüche denkbar sind und auch häufig vorkommen, sind Verletzungen der Intimsphäre. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Recht am eigenen Bild. Ebenso kommen Geldentschädigungsansprüche in Betracht, wenn schwerwiegende Unwahrheiten über den Betroffenen verbreitet werden (z.B. Vorwurf eines Sexualdelikts). Unwahre Tatsachenbehauptungen können zu einem immensen Rufschaden bei der betroffenen Person führen.

Als Rechtsanwalt für Medienrecht werde ich regelmäßig von Fernsehen und Printmedien zu medienrechtlichen Themen als Experte hinzugezogen:

Ihre Anwälte für Medienrecht in Berlin und ihre Anwälte für Medienrecht in Hamburg stehen Ihnen zur Seite

Sie haben Fragen zu einem medienrechtlichen Thema? Sie wurden durch negative Berichterstattung, Verleumdungen oder beleidigende Äußerungen in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Oder wurden Sie selbst wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung in Anspruch genommen und möchten sich dagegen verteidigen?

Als erfahrene und spezialisierte Fachanwälte für Medienrecht vertreten wir Sie bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in jedem Verfahrensstadium. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu uns auf und schildern uns Ihren Fall.

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Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Titelbild: © akhenatonimages / AdobeStock

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