Anwalt für Vertragsrecht

Als Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Berlin und als Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Hamburg beraten wir unsere Mandanten bundesweit, gestalten und prüfen Verträge und übernehmen die rechtliche Vertretung bei vertraglichen Auseinandersetzungen.

Das Vertragsrecht ist für jedes Wirtschaftsunternehmen von großer Bedeutung. Verträge regeln die individuellen Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner und führen im besten Fall zu Klarheit bei der Vertragsabwicklung. Auslegungsschwierigkeiten in Bezug auf die einzelnen Rechte der Vertragsparteien können durch gut strukturierte und formulierte Vertragswerke reduziert werden. Als Rechtsanwälte für Vertragsrecht sind wir auf die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Prozessführung. Hier profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung.

Was ist Gegenstand des Vertragsrechts?

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches alle Gesetze und Normen umfasst, die Regelungen zum Vertragsabschluss, zur Abwicklung von Verträgen, zu Rechtsfolgen und zu vertraglichen Pflichtverletzungen enthalten. So gibt es zahlreiche Vertragstypen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Im deutschen Vertragsrecht gibt es den Grundsatz der Privatautonomie. Vertragsparteien können daher grundsätzlich den Inhalt von Verträgen frei gestalten und auch entscheiden, mit wem Verträge geschlossen werden. Die Vertragsfreiheit hat jedoch auch Grenzen. So dürfen Verträge nicht sittenwidrig sein oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen.

Wir haben uns auf die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts spezialisiert. Dazu gehören Lizenzverträge im Bereich des Markenrechts und Urheberrechts sowie Verträge aus dem Bereich Eventrecht, Arbeitsrecht, Kaufvertragsrecht und Gesellschaftsrecht.

Unsere Leistungen im Bereich des Vertragsrechts

  • Verhandlung, Prüfung und Gestaltung von Verträgen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere Markenlizenzverträge, Markenübertragungsverträge, Lizenzverträge aus dem Bereich des Urheberrechts, Arbeitsverträge, Kaufverträge und Gesellschaftsverträge
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei vertraglichen Auseinandersetzungen
  • Prüfung der Möglichkeiten der Vertragsaufhebung durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen

Ihre Anwälte für Vertragsrecht in Berlin und Ihre Anwälte für Vertragsrecht in Hamburg

Haben Sie Fragen aus dem Bereich des Vertragsrechts? Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen und Lizenzverträgen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Urheberrecht). Nehmen Sie gern telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Die Vertretung erfolgt bundesweit.

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Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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