Erfolg gegen Europa Verlage GmbH vor dem Landgericht Berlin nach unwahren Antisemitismusvorwürfen eines Buchautors
Unser Medienrechtsteam konnte in einer presserechtlichen Angelegenheit erfolgreich vor dem Landgericht Berlin Unterlassungsansprüche und Aufwendungsersatzansprüche gegen einen Buchautor und die Europa Verlage GmbH mit Sitz in München, rechtlich vertreten durch die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, durchsetzen.
Ehemaliger Jüdischer Rapper verbreitete schwere Antisemitismusvorwürfe
Der beklagte Buchautor, ein ehemaliger jüdischer Rapper, hatte in einem 2019 veröffentlichten Buch über Antisemitismus im Deutschrap zahlreiche rufschädigende und unwahre Tatsachenbehauptungen über unseren Mandanten verbreitet.
Unser Mandant, ein Rapper, Hip-Hop-Produzent und erfolgreicher Podcaster iranischer Abstammung, wurde in dem Buch zu Unrecht mit schwerwiegenden Antisemitismusvorwürfen überzogen. Unter anderem wurde behauptet, er habe vor vielen Jahren eine jüdische Kassiererin bei der bekannten Veranstaltung „Rap am Mittwoch“ aufgrund ihres Davidsterns aggressiv und respektlos behandelt. Weiterhin wurde behauptet, dass er sich gegenüber Türstehern, die eingeschritten seien, aggressiv verhalten habe und am Folgetag aus seinem Umfeld Hassbotschaften über Facebook verbreitet worden seien. Weitere antisemitische Äußerungen wurden unserem Mandanten zu Unrecht zugeschrieben.
In einem späteren YouTube-Video wiederholte der Autor diese Vorwürfe und setzte sich dabei insgesamt mit dem Thema Antisemitismus in der Berliner Rapszene auseinander.
Abmahnung an Autor und Europa Verlage GmbH
Autor und Verlag wurden in der Folge durch Geßner Legal abgemahnt. Unser Mandant beauftragte uns mit der Durchsetzung von Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüchen (außergerichtliche Anwaltskosten). Aufgrund der hartnäckigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bestand Wiederholungsgefahr, sodass eine Abmahnung erforderlich war. In dieser forderten wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Verlag und Autor lehnten dies ab und bestritten das Vorliegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Unterlassungsklage vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin
Angesichts der Schwere der Vorwürfe erhoben wir für unseren Mandanten Klage vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung und Kostenerstattung. Die Beklagten bemühten sich, unseren Mandanten in die antisemitische Ecke zu drängen, und reichten irrelevante Berichte und Interviews im Zusammenhang mit unserem Mandanten ein.
Es kam zur Beweisaufnahme. Die Mutter und Schwester des Autors wurden als Zeugen vernommen, da diese die Aussagen der Kassiererin bestätigen sollten. Diese sei eine enge Freundin der Familie des Autors gewesen. Die Zeugenaussagen waren jedoch in keiner Weise ergiebig. Das Gericht stellte klar, dass die schwerwiegenden Vorwürfe ausschließlich auf Hörensagen beruhten und nicht belegt waren. Der Autor war beim angeblichen Vorfall nicht persönlich anwesend. Auch die Zeuginnen aus dem Lager des beklagten Autors waren lediglich Zeuginnen vom Hören-Sagen.
Besonders brisant war, dass die Kassiererin selbst ein Video veröffentlichte, in dem sie den angeblichen Vorfall ausdrücklich bestritt und klarstellte, dass unser Mandant seinerzeit nicht wegen ihres David-Sterns aggressiv geworden sei. Damit war klar, dass der beklagte Autor sich das Ganze nur ausgedacht haben konnte.
Landgericht Berlin verurteilt Autor und Verlag zur Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten
Die auf das Äußerungsrecht spezialisierte Pressekammer des Landgerichts Berlin gab der Klage schließlich vollumfänglich statt. Unserem Mandanten wurden sämtliche geltend gemachten Unterlassungsansprüche gegen alle angegriffenen Äußerungen im Buch und im streitgegenständlichen YouTube-Video vollumfänglich zugesprochen. Zudem wurden Buchautor und Verlag zur Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten von über 1.600 Euro verurteilt. Die gesamten Kosten des Verfahrens von mehreren Tausend Euro müssen die Beklagten vollständig tragen.
Unwahre Tatsachenbehauptungen verletzen das Persönlichkeitsrecht
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei sämtlichen von uns monierten Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelte. Die Beklagten hatten ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht genügt. Insbesondere wurde die Kassiererin nicht als Zeugin benannt – aus unserer Sicht natürlich aus gutem Grund, da sie den Vorfall bereits öffentlich bestritten und somit den beklagten Autor öffentlich enttarnt hatte. Die Zeugen vom Hörensagen aus der Familie des Beklagten konnten das Gericht nicht ansatzweise überzeugen.
Auch die Behauptung, nach dem Vorfall seien aus dem Umfeld unseres Mandanten antisemitische Aussagen verbreitet worden, wurde vom Gericht als unwahr bewertet. Die Äußerungen stammten nachweislich nicht aus dem Umfeld unseres Mandanten.
Auch Verlag haftet für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Das Landgericht Berlin stellte klar, dass der Verlag für die Rechtsverletzungen im Sinne der §§ 823, 830 Abs. 1 BGB haftet. Als Verlegerin sei die Europa Verlage GmbH für den Inhalt des Buches verantwortlich. Auch im Rahmen der Kostenerstattung betonte das Gericht die Fahrlässigkeit des Verlags. Angesichts des Inhalts der Passagen hätte sich dem Verlag aufdrängen müssen, dass diese Rechte unseres Mandanten verletzen könnten.
Wörtlich führte das Gericht hierzu folgendes aus:
Angesichts des Inhalts der angegriffenen Passagen in dem von ihr verlegten Buch musste sich ihr aufdrängen, dass diese Rechte der Betroffenen verletzen konnten, indem diese Szenen schilderten, die für die betroffenen Personen herabsetzend waren oder deren Privatsphäre zuzuordnen waren. Derartige Äußerungen zu verbreiten, ohne sich zu vergewissern, dass die davon betroffenen Personen in diese Verbreitung eingewilligt haben, offenbart eine Leichtfertigkeit.
Fazit: Schwerwiegende Antisemitismusvorwürfe vollständig unzulässig
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Weder der Buchverlag noch der Autor legten Rechtsmittel ein. Für unseren Mandanten bedeutet das Urteil zwar keine vollständige Rehabilitierung, da der entstandene Rufschaden für unseren Mandanten groß war.
Dennoch kann er nun belegen, dass die Vorwürfe gänzlich unbegründet und erfunden waren und es sich um schwere Verleumdungen handelte, die der ehemalige Rapper auf unterschiedlichen Kanälen streute, um anschauliche Beispiele von Antisemitismus im Deutsch-Rap nennen zu können.
Der Ruf des zur Unterlassung verurteilten Buchautors und der des leichtfertig handelnden Verlags dürfte nunmehr ebenso beschädigt sein. Ein Buchverlag, der sich vor den Karren spannen lässt, um Antisemitismus-Vorwürfe zu streuen, ohne sich auch nur ansatzweise darum zu bemühen, den Wahrheitsgehalt derart schwerwiegender Äußerungen zu prüfen, kann wohl kaum als seriös bezeichnet werden.
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