Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Als Fachanwalt für den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz habe ich einen umfangreichen und mehrere Monate umfassenden Fachanwaltslehrgang mit entsprechenden Abschlussprüfungen absolvieren müssen. Weitere Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist der Nachweis umfassender Praxiserfahrung in den folgenden Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes in Form einer Fallliste:

Nach der Fachanwaltsordnung (FAO) sind für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz folgende besondere Kenntnisse in den Bereichen nachzuweisen.

1. Patentrecht
2. Markenrecht
3. Wettbewerbsrecht
5. Urheberrecht
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Seit Jahren vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in den vorgenannten Bereichen.

Tätigkeitsbereiche im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz

Als Anwälte auf dem Gebiet „Gewerblicher Rechtsschutz“ haben wir uns auf bestimmte Tätigkeitsbereiche im Bereich der gewerblichen Schutzrechte spezialisiert. So beraten wir ausschließlich in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht sowie Wettbewerbsrecht. Bei Fragen rund um das Patentrecht arbeiten wir mit externen Patentanwälten zusammen.

Anwälte Gewerblicher Rechtsschutz Berlin – Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. (Fachanwalt)

Markenrecht

Einer unserer Schwerpunkte bei der Beratung unserer Mandanten im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz liegt im Markenrecht. Das Markenrecht regelt den Schutz von eingetragenen Marken und sonstigen geschützten Kennzeichen wie etwa Firmennamen vor Markenrechtsverletzungen durch prioritätsjüngere Kennzeichen. Unterscheidungskräftige Zeichen sollen vor Verwässerung durch Nachahmung oder durch die Eintragung und Benutzung verwechslungsfähiger Marken im geschäftlichen Verkehr geschützt werden. Dem Markeninhaber gibt das Markengesetz verschiedene Ansprüche an die Hand, um seine älteren Rechte zu wahren. Hierzu gehören z.B. Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche sowie Vernichtungsansprüche.

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Markenrecherche, Markenüberwachung, Markenanmeldung, Markenlizenzierung sowie Vertretung bei Markenrechtsstreitigkeiten und markenrechtlichen Widerspruchsverfahren.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zwar kein gewerbliches Schutzrecht im engeren Sinne und zählt daher genau genommen nicht zum Gewerblichen Rechtsschutz. Jedoch gibt es sehr oft Bezüge zum Gewerblichen Rechtsschutz. Auch aufgrund der Tatsache, dass das Urheberrecht ein wirtschaftlich auszuwertendes Rechtsgut darstellt, welches mittels Einräumung von Lizenzen verwertet wird, ist es jedenfalls im weiteren Sinne dem Gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen.

Das Urheberrecht schützt vor allem die ideellen und wirtschaftlichen Interessen von Urhebern eines Werkes. Neben dem Urheber als Schöpfer des Werkes werden durch das Urhebergesetz auch Inhaber von Leistungsschutzrechten wie z.B. Produzenten, Tonträgerhersteller oder Sänger geschützt. Auch diese Gruppe von Rechteinhabern hat z.B. Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzansprüche bei der Verletzung ihrer Rechte.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht stellt einen großen und weitreichenden Teil innerhalb des Gewerblichen Rechtsschutzes dar. Das Wettbewerbsrecht ist maßgeblich im UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) geregelt. Das UWG hat den Zweck, einen fairen, möglichst unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Das Wettbewerbsrecht schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb wie z.B. irreführende Werbung.

Das besondere am Wettbewerbsrecht ist, dass dieses anders als z.B. das Markenrecht oder Designrecht nicht auf einen bestimmten eng eingrenzbaren Spezialbereich, nämlich auf das jeweilige Schutzrecht (Marke, Design) beschränkt ist, sondern vielmehr überall dort einwirkt, wo verbraucherschützende Normen zu finden sind. So kann das UWG z.B. im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Handwerksordnung, Berufsordnung der Ärzte, Preisangabenverordnung, Verbraucherinformationspflichten usw. zum Tragen kommen. Dies hat zur Folge, dass man sich als Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in die jeweiligen Wirtschaftsbereiche einarbeiten und sodann die Grundsätze des UWG anwenden muss.

Unsere Leistungen als Anwälte im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz

  • Umfassende Beratung bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung oder Designanmeldung
  • Markenähnlichkeitsrecherche zur Reduzierung der Gefahr von Markenrechtsverletzungen
  • Anmeldung von DE- Marken, Unionsmarken und Internationalen Registermarken (IR- Marken)
  • Fortlaufende Markenüberwachung (Monitoring) zur Vermeidung einer Verwässerung der Marke durch verwechslungsfähige Marken
  • Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen wie z.B. Markenlizenzverträgen
  • Außergerichtliche Vertretung bei Abmahnung im Wettbewerbsrecht
  • Außergerichtliche Vertretung bei Abmahnung im Markenrecht und Urheberrecht
  • Gerichtliche Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie Klageverfahren auf Aktiv- und Passivseite
  • Vertretung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten sowie bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Mitbewerber

Gewerblicher Rechtsschutz – Bundesweite Vertretung durch Experten

Sind Sie Unternehmer und benötigen einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gemeinsam mit meinem Team berate und vertrete ich Sie bundesweit und effizient bei allen Fragen rund um die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, deren spätere Überwachung sowie bei streitigen Auseinandersetzungen.

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Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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Beitragsbild: © Steffen Kögler / AdobeStock

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