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Erfolg gegen Der Tagesspiegel vor dem Landgericht Hamburg

Unser Medienrechtsteam konnte einen presserechtlichen Erfolg für unseren Mandanten, Herrn Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka, verzeichnen. Mit Beschluss vom 22.06.2022 (Az. 324 O 227/22) hat das Landgericht Hamburg unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Tagesspiegel teilweise stattgegeben.

Inhaltsverzeichnis
1. Zum Sachverhalt:
2. Landgericht Hamburg: Berichterstattung verletzt Persönlichkeitsrecht von Prof. Dr. Homolka
2.1. Unzulässige Verdachtsäußerung
2.2. Unwahres Zitat, jedenfalls aber unzulässige Verdachtsäußerung
3. Unsere Fachanwälte für Medienrecht vertreten Sie bundesweit

Zum Sachverhalt:

Die Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ veröffentlichte einen Bericht über unseren Mandanten. Zwei ehrabträgliche Äußerungen stellten sich jeweils als unzulässige Verdachtsäußerung und als unwahres Zitat heraus.

Landgericht Hamburg: Berichterstattung verletzt Persönlichkeitsrecht von Prof. Dr. Homolka

Mit Beschluss vom 22.06.2022 untersagte es die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg der Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zwei der streitgegenständlichen Äußerungen weiterhin zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und/oder verbreiten zu lassen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Die Äußerungen benennen wir an dieser Stelle bewusst nicht, da sie massiv rufschädigend und unwahr sind.

Unzulässige Verdachtsäußerung

Das Landgericht Hamburg stellte fest, dass es sich bei der ersten Äußerung um eine unzulässige Verdachtsäußerung handle. Für den von dem Tagesspiegel sehr konkret geschilderten Vorwurf fehle es an hinreichenden Beweistatsachen.

Unwahres Zitat, jedenfalls aber unzulässige Verdachtsäußerung

Wie das Landgericht Hamburg richtig feststellte, handelte es sich bei der einen Äußerung um ein falsches Zitat, da unser Mandant sich nicht so geäußert hat, wie es der Tagesspiegel in seiner streitgegenständlichen Berichterstattung wiedergab.

Ferner stellte das Landgericht Hamburg fest, dass – sofern man die Äußerung als Verdachtsäußerung verstehen wollte – diese ebenfalls unzulässig wäre. Insoweit fehle es an einem Mindestmaß an Beweistatsachen.


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Wurden auch Sie Opfer einer unzulässigen Medienberichterstattung und möchten dagegen vorgehen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Unser Medienrechtsdezernat erreichen Sie unter der Woche telefonisch zwischen 9-18 Uhr oder per E-Mail (auch abends und am Wochenende). Als Experten für Medienrecht kümmern wir uns schnell und effizient um Ihren Fall. Die Vertretung erfolgt bundesweit.

Unsere Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit unzulässigen Presseberichterstattungen und sind somit Experten in diesem Bereich.

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Titelbild: © terovesalainen/ AdobeStock

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