Kurzinterview zum Thema „Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet – Persönlichkeitsrecht“ (Pro Sieben)

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Urheberpersönlichkeitsrecht

Das Urheberpersönlichkeitsrecht findet seine allgemeine Regelung in § 11 Satz 1 UrhG und schützt den Urheber in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk.