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bild EuGH zu „Metall auf Metall II“- Wann Sampling als Pastiche zulässig sein kann

EuGH zu „Metall auf Metall II“: Wann Sampling als Pastiche zulässig sein kann

vor 3 Tagen
Das EuGH-Urteil zu „Metall auf Metall II“ zeigt, wie relevant die urheberrechtliche Bewertung von Sampling, Pastiche und anderen kreativen Übernahmen in der Musikpraxis ist. Für Künstler, Produzenten, Labels und Rechteinhaber stellen sich dabei komplexe Fragen zur Lizenzpflicht, zur Reichweite urheberrechtlicher Schranken und zum Risiko von Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen.
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Erfolg – Landgericht München I bestätigt Unterlassungsansprüche

vor 1 Monat
Wer auf YouTube Produkte bewirbt, muss dies als Werbung kennzeichnen. Unterbleibt die Kennzeichnung, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Unsere Kanzlei hat vor dem Landgericht München I erfolgreich Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche gegen einen Mitbewerber durchgesetzt, der ein kommerzielles Video ohne jede Werbekennzeichnung veröffentlicht hatte (Az.: 33 O 13140/25). Der Fall zeigt: Unternehmen können sich gegen unlautere Werbung auf YouTube und in sozialen Medien wirksam wehren.
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Erfolg vor dem LG München Negative Google-Bewertung gelöscht

Erfolgreiche Unterlassungsklage vor dem Landgericht München

vor 2 Monaten
Eine einzige negative Google-Bewertung kann für ein Unternehmen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Besonders dann, wenn die Bewertung auf unwahren Tatsachen beruht oder beim Leser einen falschen Gesamteindruck erzeugt, steht nicht allein die Sternebewertung auf dem Spiel. Dabei geht es um den geschäftlichen Ruf, um das Vertrauen potenzieller Kunden und mitunter um die Existenzgrundlage eines Unternehmens. Die Frage, ob und wie sich eine rufschädigende Bewertung löschen lässt, ist dabei keineswegs trivial: Sie berührt das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und dem Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs.
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homolka erfolg olg frankfurt am main

Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka obsiegt gegen Prof. Dr. Jonathan Schorsch

vor 2 Monaten
Geßner Legal hat für einen langjährigen Mandanten, Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka, einen maßgeblichen äußerungsrechtlichen Erfolg vor dem Pressesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erzielt. In dem Berufungsverfahren konnten Unterlassungsansprüche gegen rufschädigende Äußerungen erfolgreich verteidigt werden. Das Urteil erging am 15.01.2026 zum Aktenzeichen 16 U 116/24. Das Gericht bestätigte damit die bereits vom Landgericht Frankfurt am Main ausgesprochenen Verbote.
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