Urheberrechtliche Zulässigkeit eines Werbeblockers – BGH „Werbeblocker IV“ (I ZR 131/23)
Der BGH hat in seinem Urteil vom 31.07.2025 (I ZR 131/23) klargestellt, dass Websites als Computerprogramme urheberrechtlich geschützt sein können – und dass Werbeblocker in diesen Schutzbereich eingreifen können. Eine abschließende Entscheidung zur Urheberrechtsverletzung hat der BGH nicht getroffen; er verwies die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das OLG Hamburg zurück. Geßner Legal erklärt die Entscheidung und ihre Folgen für die Praxis.
