Markenrecht · Abmahnung

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Markenrecht · Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung von Louis Vuitton oder ein Schreiben der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten? Dann sollten Sie jetzt nichts vorschnell unterschreiben. In solchen Fällen geht es regelmäßig nicht nur um eine einfache Beanstandung, sondern um eine Kombination aus Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und erheblichen Kostenforderungen. Wenn zusätzlich ein Gegenstandswert von 350.000 Euro angesetzt wird, ist die Sache wirtschaftlich und rechtlich ernst.
Gerade im Bereich Parfumwerbung, Vergleichslisten, Produktbezeichnungen oder sonstiger Bezugnahmen auf bekannte Luxusparfums werden Betroffene häufig mit weitreichenden Forderungen konfrontiert. Verlangt werden dann nicht selten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, umfassende Auskünfte über Hersteller, Lieferanten, Vorbesitzer, Umsätze, Gewinne, Rechnungen und Lieferscheine, die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht sowie die Erstattung von Abmahnkosten und Nebenkosten.
Wichtig: Reagieren Sie nicht unüberlegt. Eine vorschnelle Unterschrift kann Sie langfristig binden und das Kostenrisiko deutlich erhöhen.
Senden Sie uns die Abmahnung mit allen Anlagen zu. Wir prüfen kurzfristig, wie dringend der Fall ist, ob die Unterlassungserklärung in dieser Form abgegeben werden sollte und wie mit Auskunft, Schadensersatz und Kosten strategisch umzugehen ist.
In vergleichbaren Fällen wird Betroffenen häufig vorgeworfen, Parfums oder vergleichbare Produkte unter Bezugnahme auf geschützte Bezeichnungen von Louis Vuitton beworben oder vertrieben zu haben. Das betrifft insbesondere Konstellationen, in denen in Shops, Produktlisten, Social-Media-Beiträgen oder Werbetexten auf bekannte Louis-Vuitton-Düfte Bezug genommen wird. Aus Sicht der Abmahner soll darin eine Markenrechtsverletzung nach § 14 MarkenG liegen. Gerade bei bekannten Luxusmarken wird zusätzlich häufig argumentiert, die Wertschätzung der Marke werde unzulässig ausgenutzt.
Typische Problemfelder sind etwa:
Rechtliche Beratung?
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Viele Betroffene unterschätzen, wie weit eine solche Abmahnung im Markenrecht reichen kann. Es geht regelmäßig nicht nur darum, ein Angebot offline zu nehmen. Verlangt werden häufig mehrere Ansprüche gleichzeitig.
Der Abmahnung liegt meist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Diese soll unterschrieben werden und bindet den Empfänger über viele Jahre. Jeder spätere Verstoß kann dann eine Vertragsstrafe von vielen Tausend Euro auslösen und schnell existenziell werden.
Zusätzlich wird regelmäßig umfangreiche Auskunft nach § 19 MarkenG verlangt, insbesondere über:
Gerade dieser Auskunftsteil ist wirtschaftlich besonders heikel. Denn auf Basis dieser Angaben werden später häufig Schadensersatzansprüche beziffert.
Oft soll zugleich erklärt werden, dass sämtlicher bereits entstandener und künftig noch entstehender Schaden ersetzt wird. Auch das sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Bei einem oft mindestens angesetzten Gegenstandswert von 350.000 Euro können allein die Rechtsanwaltskosten erheblich sein. Hinzu kommen häufig weitere Positionen:
Insgesamt stehen dann schnell Forderungen von über 4.000 Euro im Raum.
Die Unterlassungserklärung ist meist der gefährlichste Teil der Abmahnung. Viele Betroffene möchten die Sache schnell erledigen und unterschreiben deshalb die beigefügte Erklärung. Genau das ist in der Praxis oft der größte Fehler.
Denn eine vorformulierte Erklärung ist häufig zu weit gefasst. Sie kann unnötige Anerkenntnisse enthalten, den Vorwurf weiter ziehen als rechtlich erforderlich und ein erhebliches Vertragsstrafenrisiko für die Zukunft schaffen.
Deshalb gilt: Eine Unterlassungserklärung von Louis Vuitton bzw. CBH Rechtsanwälte sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Je nach Fall kann es geboten sein, die Ansprüche insgesamt anzugreifen oder allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht zu ziehen.
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Wenn Sie eine Louis Vuitton Abmahnung erhalten haben, sollten Sie strukturiert vorgehen.
Ein Gegenstandswert von 350.000 Euro zeigt, dass der Fall von der Gegenseite sehr ernst und mit erheblichem wirtschaftlichem Gewicht geführt wird. Für Betroffene bedeutet das: Es geht nicht nur um eine erste Zahlungsforderung, sondern oft um erhebliche Folgerisiken.
Das eigentliche Risiko liegt häufig in:
Gerade deshalb sollte die Verteidigung nicht nur formal, sondern auch wirtschaftlich durchdacht sein.
Ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen, hängt immer vom Einzelfall ab. Typische Prüfungsfragen sind etwa:
Nicht jeder Vorwurf ist in jeder Hinsicht berechtigt. Ebenso ist nicht jede vorformulierte Erklärung und nicht jede Kostenposition ohne Weiteres hinzunehmen.
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Wer eine Abmahnung Louis Vuitton erhält, braucht keine allgemeine Orientierung, sondern eine klare markenrechtliche Verteidigungsstrategie. Gerade bei bekannten Luxusmarken, hohen Gegenstandswerten und umfangreichen Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen kommt es auf Erfahrung im Markenrecht und im gewerblichen Rechtsschutz an.
Wir vertreten seit Jahren Mandanten bei markenrechtlichen Auseinandersetzungen und haben bereits zahlreiche Abmahnungen von CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton auf dem Tisch gehabt. Daher kennen wir die typischen Forderungen, Formulierungen und Risiken solcher Schreiben sehr genau.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz prüfen wir insbesondere:
Unser Ziel ist nicht nur eine juristische Prüfung, sondern eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigung.
Frist notieren, nichts ungeprüft unterschreiben und die Abmahnung schnell durch einen Anwalt für Markenrecht prüfen lassen.
Nein, jedenfalls nicht ungeprüft. Ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte und in welcher Fassung, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.
Diese Angaben sollen regelmäßig die Grundlage für spätere Schadensersatzforderungen schaffen. Deshalb ist der Auskunftsteil wirtschaftlich besonders sensibel.
Ja, insbesondere bei hohen Gegenstandswerten und zusätzlichen Positionen wie Testkaufkosten oder Registerauskünften können schnell erhebliche Forderungen entstehen.
Nein. Die Löschung kann zwar wichtig sein, erledigt die Abmahnung aber in der Regel nicht. Es bleiben insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts- und Kostenfragen.
Ja. Ob vollständig oder teilweise, hängt vom Einzelfall ab. Häufig besteht jedenfalls Spielraum bei der Fassung einer Unterlassungserklärung, beim Umfang der Auskunft und bei den Kosten.
Sie haben eine Abmahnung von Louis Vuitton, eine Abmahnung von CBH Rechtsanwälte aus Hamburg oder ein Schreiben wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung im Parfumbereich erhalten? Dann lassen Sie die Sache jetzt professionell prüfen.
Wir unterstützen Sie bundesweit bei der rechtlichen Einordnung und Verteidigung. Als Anwalt für Markenrecht und Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über viel Erfahrung mit markenrechtlichen Abmahnungen und kennen auch die typischen Schreiben von CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton.
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und versäumen Sie keine Fristen.