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Darf ich mit KI die Stimme oder das Gesicht einer anderen Person nutzen?

vor 5 Tagen
Künstliche Intelligenz kann Gesichter täuschend echt austauschen und Stimmen klonen. Doch das Gesicht oder die Stimme einer anderen Person mit KI zu nutzen, ist rechtlich nur in Ausnahmefällen zulässig, in der Regel nur mit deren Einwilligung. Geßner Legal erklärt das Recht am eigenen Bild, den Schutz der Stimme, die Vorgaben der KI-Verordnung und die Ansprüche Betroffener bei Deepfakes.
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Social-Media-Account gesperrt: Ihre Rechte und der schnelle Weg zurück

vor 5 Tagen
Kurz die Aufrufe checken wollen und plötzlich ausgeloggt: Wenn Ihr Social-Media-Account gesperrt oder gehackt ist, steht schnell Umsatz auf dem Spiel. In vielen Fällen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Zugang zu Ihrem Account. Geßner Legal erklärt, was Sie sofort tun sollten, wie eine anwaltliche Aufforderung wirkt und wann sich eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform lohnt.
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Influencer und KI: Was gekennzeichnet werden muss (und was nicht)

vor 5 Tagen
Eine allgemeine KI-Kennzeichnungspflicht für Influencer gibt es nicht. Wer KI nur als Werkzeug für Ideen, Text oder Schnitt nutzt, muss das meist nicht offenlegen. Wichtig wird die Kennzeichnung, wenn Inhalte täuschend echt wirken oder überwiegend KI-generiert sind. Geßner Legal erklärt die Abgrenzung, das Risiko einer Irreführung nach dem UWG und die neuen Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung ab August 2026.
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KI-Compliance 2026: Diese Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt umsetzen

vor 5 Tagen
Die EU-KI-Verordnung macht den verantwortungsvollen KI-Einsatz zur verbindlichen Compliance-Aufgabe. KI-Compliance ist dabei mehr als eine IT-Frage: Sie betrifft Geschäftsführung, Compliance, Datenschutz, Personal und Einkauf. Geßner Legal zeigt in acht konkreten Schritten, wie Unternehmen eine belastbare KI-Governance aufbauen, ihre KI-Systeme erfassen, Risiken bewerten und alles nachvollziehbar dokumentieren.
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Nutzung ohne Bezahlung: Was Urheber tun können, wenn die Vergütung ausbleibt

vor 5 Tagen
Wenn im Urheberrecht die vereinbarte Zahlung ausbleibt, liegt zunächst nur eine schuldrechtliche Pflichtverletzung vor, also Schuldnerverzug nach §§ 280, 286 BGB, keine Urheberrechtsverletzung. Das Nutzungsrecht bleibt wirksam eingeräumt. Erst wenn der Urheber wegen der Nichtzahlung wirksam vom Vertrag zurücktritt, fallen die Nutzungsrechte zurück und eine weitere Nutzung wird rechtswidrig. Geßner Legal erklärt die Unterschiede und zeigt, was Urheber tun können.
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IPPC LAW Abmahnung wegen „Kimnotyze“ von DJ Tomekk auf Instagram

vor 1 Woche
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für die B. D. B. Media GmbH aus Berlin die Nutzung der Tonaufnahme „Kimnotyze“ von DJ Tomekk feat. Lil’ Kim & Trooper Da Don in gewerblichen Instagram-Videos ab. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft sowie ein pauschaler Abgeltungsbetrag von 3.060,21 Euro. Geßner Legal erklärt, welche Rechte an einer Tonaufnahme betroffen sein können, wie sich die Forderung zusammensetzt und was Betroffene jetzt prüfen lassen sollten.
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CBH-Abmahnung für Luxottica wegen Ray-Ban-Plagiaten

vor 1 Woche
Die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen für die Luxottica Group S.p.A. aus Mailand Online-Händler ab, die gefälschte Ray-Ban-Brillen angeboten haben sollen. Verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, umfangreiche Auskunft, die Vernichtung der Plagiatsware, Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswerts von 350.000 Euro. Geßner Legal erklärt, welche Ansprüche wirklich bestehen, warum der Unterlassungsanspruch auch gutgläubige Händler trifft und was Betroffene keinesfalls vorschnell tun sollten.
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Beutler Brandt Abmahnung wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ auf Instagram

vor 1 Woche
Die Hamburger Kanzlei B&B Rechtsanwälte Beutler Brandt PartGmbB mahnt im Auftrag der INSTNCT GmbH aus Köln und der TRO GmbH aus Düsseldorf wegen des Songs „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ ab. Der Vorwurf: Der Titel sei ohne die erforderlichen Nutzungsrechte in einem gewerblichen Instagram-Werbe-Reel verwendet worden. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft sowie insgesamt 4.372,78 Euro. Geßner Legal erklärt, worauf es jetzt ankommt.
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