Geldentschädigung für Mandantin wegen IRL-Streaming erfolgreich durchgesetzt
Geßner Legal konnte für eine Mandantin, die Opfer einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung durch IRL-Streaming auf einer Kirmes wurde, eine Geldentschädigung in Höhe von 2.500 Euro sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren durchsetzen.
