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Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung

Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung

vor 3 Jahren
Die Bedeutung der Marke wird in einer modernen und auf Konsum ausgelegten Marktwirtschaft für Unternehmen immer wichtiger. Durch sie wird vielfach die Zuordnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Unternehmen als Hersteller (sog. Herkunftsfunktion) ermöglicht. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung kommt es vielfach zu Auseinandersetzungen zwischen Markenrechtsinhabern. Eine Möglichkeit der friedlichen und weniger kostenintensiven Streitbeilegung stellt die sog. markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung (bzw. Koexistenzvereinbarung) dar.
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