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Presse · Medienauftritt

Rechtsanwalt David Geßner bei ARD Brisant: Wann dürfen Hotelbewertungen gelöscht werden?

Bild: Screenshot: ARD/MDR, BRISANT vom 13.07.2026

Rechtsanwalt David Geßner war am 13. Juli 2026 in der ARD-Sendung BRISANT zu Gast. Im Beitrag „Lassen Hotels negative Bewertungen verschwinden?“ ging es um die Frage, ob und wie Hotels gegen schlechte Bewertungen auf Portalen wie HolidayCheck und Booking.com vorgehen. David Geßner hat die Rechtslage eingeordnet und erklärt, wo die Grenze zwischen zulässiger Rechtsverfolgung und unzulässiger Rufkosmetik verläuft.

Worum ging es in dem Beitrag?

BRISANT ist der Frage nachgegangen, ob Hotels negative Bewertungen gezielt verschwinden lassen. Anlass ist ein wachsender Markt von Anbietern, die Hoteliers die Löschung schlechter Bewertungen versprechen. Der Beitrag beleuchtet, welche dieser Angebote seriös sind und wo Gäste unter Druck gesetzt werden, obwohl ihre Kritik berechtigt ist.

Gerade in der Urlaubszeit haben Bewertungen erhebliches Gewicht: Für Reisende sind sie eine zentrale Entscheidungshilfe, für Hotels sind sie ein wirtschaftlicher Faktor. Rechtswidrige Bewertungen können den guten Ruf eines Hauses nachhaltig beschädigen. Umgekehrt haben Gäste ein Recht darauf, ihre ehrliche Meinung zu sagen.

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Die Einschätzung von David Geßner

David Geßner hat im Beitrag deutlich gemacht, dass es bei Bewertungen nicht darauf ankommt, ob sie positiv oder negativ sind, sondern ob sie wahr oder unwahr sind. Eine schlechte Note allein ist kein Grund für eine Löschung:

„Ein Stern ist eine ganz normale, zulässige Meinungsäußerung. Aber wenn es Unwahrheiten gibt …“

Zulässige Meinungsäußerungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt und müssen hingenommen werden. Anders liegt es bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder bei Bewertungen, die ohne jeden Gästekontakt abgegeben wurden. Solche Bewertungen können das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen und lassen sich häufig erfolgreich zur Löschung bringen.

Ebenso klar hat er die andere Seite benannt: Wer wahre negative Bewertungen gezielt entfernen lässt, schönt sein Bewertungsbild und täuscht damit potenzielle Gäste. Darin liegt nach seiner Einschätzung ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Seriöse Rechtsverfolgung setzt einen bestehenden Anspruch durch. Sie ist kein Werkzeug, um berechtigte Kritik loszuwerden.

Der Beitrag in der ARD-Mediathek

Der Beitrag lief in der BRISANT-Sendung vom 13. Juli 2026, die Einschätzung von David Geßner beginnt ab Minute 5:00. Sie finden die Sendung in der ARD-Mediathek. Bitte beachten Sie, dass Sendungen in der Mediathek nur befristet abrufbar sind.

Geßner Legal zum Thema Bewertungen

Wir vertreten seit vielen Jahren Unternehmen und Hoteliers bei der Abwehr rechtswidriger Online-Bewertungen und kennen die rechtlichen und praktischen Herausforderungen beider Seiten. Mehr dazu auf unseren Seiten zum Anwalt für negative Bewertungen, zum Löschen von Google-Bewertungen und zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Wie sich solche Ansprüche durchsetzen lassen, zeigen unter anderem eine vor dem LG München gelöschte negative Google-Bewertung und eine einstweilige Verfügung vor dem LG Heilbronn. Weitere Entscheidungen finden Sie unter unsere Erfolge.

David Geßner ordnet Bewertungsthemen regelmäßig in den Medien ein, unter anderem bei Sat.1 Akte zur Bewertungs-Mafia und im Handelsblatt. Einen Überblick über alle Auftritte gibt es auf unserer Presse-Seite. Die Nachweisfragen bei anonymen Bewertungen vertiefen wir in Folge 10 unseres Podcasts.

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