Erfolg gegen den Berliner Kurier: Foto einer unbeteiligten Person auf der Titelseite
Unsere Mandantin, eine Privatperson ohne Bezug zur Berichterstattung, wurde auf der Titelseite des Berliner Kurier abgebildet. Sie war mit einer anderen Person verwechselt worden. Nach unserer Abmahnung gab die verantwortliche Berliner Verlag GmbH die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, sodass die Wiederholungsgefahr ausgeräumt ist. Daneben machen wir Ansprüche auf Geldentschädigung geltend. Geßner Legal erklärt, warum die identifizierende Bildberichterstattung über eine unbeteiligte Person besonders schwer wiegt.
