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Urheberrecht · Musikrecht · Abmahnung

Abmahnung von Frommer Legal wegen „Tainted Schall (2K21 Revisit)“ auf Instagram

Bild: Titelbild KI generiert

Wenn Ihnen eine Abmahnung von Frommer Legal wegen der Tonaufnahme „Tainted Schall (2K21 Revisit)“ vorliegt, sollten Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben noch die geforderten Beträge vorschnell zahlen. Frommer Legal mahnt in dem uns vorliegenden Fall im Auftrag des Musikproduzenten Rainer Weichhold ab und wirft unserer Mandantschaft vor, den Titel von Thomas Schumacher (Label Electric Ballroom) ohne Lizenz in einem gewerblich genutzten Werbevideo auf Instagram verwendet zu haben. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz (unterbreitet als Pauschalangebot über 5.000 Euro) sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 Euro. Ob diese Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen, hängt von der Rechtekette, der Lizenzlage und der konkreten Nutzung ab. Genau das lässt sich prüfen.

Worum geht es bei der Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Tainted Schall“?

Frommer Legal wirft unserer Mandantschaft vor, die Tonaufnahme „Tainted Schall (2K21 Revisit)“ von Thomas Schumacher ohne ausreichende Lizenz in einem auf Instagram veröffentlichten Werbevideo verwendet zu haben. Als Label des Titels wird Electric Ballroom geführt. Nach der Darstellung in der Abmahnung war das Video seit März 2026 öffentlich abrufbar und hat eine erhebliche Zahl von Abrufen erreicht.

Im Vordergrund stehen zwei Vorwürfe, die rechtlich streng auseinanderzuhalten sind. Erstens soll die bestehende Tonaufnahme ohne Erlaubnis mit den Bildern des Werbevideos verbunden worden sein. Frommer Legal spricht insoweit die Synchronisationsrechte an, die auch als Synch Rights oder Herstellungsrechte bezeichnet werden. Zweitens soll die Tonaufnahme durch die Veröffentlichung des Reels ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Beides sind eigenständige Nutzungshandlungen. Für beide können unterschiedliche Rechte und unterschiedliche Zustimmungen erforderlich sein. Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, muss anhand der konkreten Nutzung, der Plattformbedingungen, der Rechtekette und der vorgelegten Unterlagen geprüft werden. Eine Urheberrechtsverletzung steht nicht schon deshalb fest, weil sie behauptet wird.

Wer mahnt ab: Frommer Legal für Rainer Weichhold und Electric Ballroom

Die Abmahnung stammt von der Münchener Kanzlei Frommer Legal. Frommer Legal ist seit vielen Jahren auf die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche spezialisiert und tritt regelmäßig wegen der Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken auf. Uns liegen bereits andere Fälle vor, in denen Frommer Legal wegen der gewerblichen Nutzung von Musik in Instagram Reels abgemahnt hat, etwa in der Abmahnung für die Hildenbrand & Sell GbR und in der Abmahnung wegen „Finder“ von Ninetoes.

Mandant der Kanzlei ist in dem uns vorliegenden Fall Rainer Weichhold aus Augsburg. Frommer Legal beschreibt ihn als seit vielen Jahren angesehenen DJ und Musikproduzenten, der insbesondere in der Techno- und House-Musik tätig ist. Nach den Ausführungen in der Abmahnung nimmt Rainer Weichhold sowohl Rechte an eigenen Musikproduktionen als auch Rechte anderer Künstler und Tonträgerhersteller im eigenen Namen wahr.

Für die Verteidigung ist dieser Punkt zentral: Wer abmahnt, muss auch berechtigt sein, die Ansprüche geltend zu machen. Dass jemand mit einem Label oder einem Künstler zusammenarbeitet, beantwortet noch nicht, ob sämtliche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche im eigenen Namen durchgesetzt werden dürfen.

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Prozessstandschaft: Darf Rainer Weichhold die Ansprüche im eigenen Namen geltend machen?

Frommer Legal trägt vor, Thomas Schumacher habe Rainer Weichhold im Rahmen einer Prozessstandschaftsvereinbarung ermächtigt, Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an Tonaufnahmen unter dem Label Electric Ballroom im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzusetzen. Erfasst sein sollen insbesondere die ausschließlichen Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers an „Tainted Schall (2K21 Revisit)“.

Eine gewillkürte Prozessstandschaft bedeutet vereinfacht, dass jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend macht. Sie ist im Urheberrecht anerkannt, setzt aber eine wirksame Ermächtigung durch den Rechtsinhaber und ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten voraus. Für Zahlungsansprüche kommt hinzu, dass die Leistung an den Rechtsinhaber zu erfolgen hat, sofern nicht zusätzlich eine Abtretung oder eine Einziehungsermächtigung vorliegt. Die Formulierung „auf eigene Rechnung“ ist deshalb erklärungsbedürftig und sollte hinterfragt werden.

  • Wer ist ursprünglicher Inhaber der Tonträgerherstellerrechte an der konkreten Aufnahme?
  • Welche Rechte wurden an Rainer Weichhold übertragen und welche darf er im eigenen Namen ausüben?
  • Erfasst die Vereinbarung auch gewerbliche Social-Media-Nutzungen?
  • Sind Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gleichermaßen erfasst?
  • Deckt die Ermächtigung auch die außergerichtliche Geltendmachung ab?
  • Bestand die Vereinbarung bereits im Zeitpunkt der beanstandeten Nutzung?
  • Ist die behauptete Rechtekette lückenlos dokumentiert und vorgelegt?

Die bloße Bezeichnung als „Prozessstandschaftsvereinbarung“ ersetzt die Prüfung ihrer Reichweite und Wirksamkeit nicht. Bleibt der Nachweis der Rechtekette lückenhaft, kann bereits die Aktivlegitimation angreifbar sein. Deshalb gehört die Vorlage der Vereinbarung regelmäßig zu den ersten Punkten einer Verteidigung gegen eine erhaltene Abmahnung.

Synchronisationsrechte und Synch Rights: der Kern des Vorwurfs

Synchronisationsrechte werden auch Synch Rights, Sync Rights oder Herstellungsrechte genannt. Gemeint ist die Erlaubnis, ein Musikstück mit bewegten Bildern zu verbinden und dadurch Bestandteil eines Videos, Films, Werbespots oder Social-Media-Beitrags werden zu lassen. Wer einen Song als Hintergrundmusik unter ein Instagram Reel, einen Werbefilm oder ein Produktvideo legt, nimmt genau diese Verbindung vor.

Der Begriff steht so nicht im Gesetz. Er beschreibt eine Nutzungsart, die rechtlich vor allem am Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG ansetzt: Die Musik wird bei der Videoproduktion festgelegt und vervielfältigt. Nutzungsrechte an einer solchen Nutzungsart müssen nach § 31 UrhG ausdrücklich eingeräumt werden. Nach dem Zweckübertragungsgedanken des § 31 Abs. 5 UrhG räumt der Rechteinhaber im Zweifel nur die Rechte ein, die der Vertragszweck zwingend erfordert. Eine Lizenz für das bloße Streaming eines Musikstücks umfasst deshalb regelmäßig nicht das Recht, den Titel in ein Werbevideo einzubauen.

Synchronisationsrecht in einem Satz

Musik hören dürfen und Musik mit Bewegtbild verbinden dürfen sind zwei verschiedene Dinge. Für die Verbindung von Ton und Bild braucht es eine eigene Erlaubnis, und zwar sowohl für die Komposition (Urheber, Verlag) als auch für die konkrete Aufnahme (Tonträgerhersteller, ausübende Künstler). Gerade bei Werbung entscheidet der Rechteinhaber selbst, in welchem wirtschaftlichen Zusammenhang seine Musik erscheint.

Gerade bei werblichen Nutzungen ist die Verbindung zwischen Musik, Unternehmen, Produkt und Dienstleistung von Bedeutung. Ein Künstler oder Rechteinhaber kann ein berechtigtes Interesse daran haben, selbst zu entscheiden, für welche Marke oder welches Produkt seine Musik einsteht. Auch die GEMA weist darauf hin, dass bei der Verbindung von Musik und Video das Herstellungsrecht beziehungsweise die Synchronisationsrechte gesondert geklärt werden müssen und dass bei Verwendung einer bereits existierenden Originalaufnahme zusätzlich die Rechte an dieser Aufnahme einzuholen sind. Wie Lizenzen sauber vereinbart werden, erläutern wir auf unserer Seite zum Lizenzrecht.

Welche Rechte bei Musik in einem Werbevideo betroffen sind

Bei der Verwendung eines bekannten Musiktitels in einem Werbevideo können mehrere rechtlich selbstständige Rechte betroffen sein. Eine Lizenz auf nur einer Ebene genügt daher nicht zwangsläufig.

  • Urheber: Komponisten und Textdichter haben das Urheberrecht am musikalischen Werk. Für die Verbindung mit einem Video ist das Herstellungs- beziehungsweise Synchronisationsrecht zu klären.
  • Musikverlage: Haben die Urheber ihre Rechte einem Verlag eingeräumt, ist dieser für die Synchronisationslizenz zuständig.
  • Ausübende Künstler: Musiker und Interpreten haben Leistungsschutzrechte an ihrer Darbietung (§§ 77, 78 UrhG).
  • Tonträgerhersteller: Wird eine bereits veröffentlichte Originalaufnahme verwendet, sind zusätzlich die Rechte an dieser Aufnahme nach § 85 UrhG zu beachten.

Die Rechte der ausübenden Künstler folgen aus § 77 und § 78 UrhG. § 85 Abs. 1 UrhG gewährt dem Hersteller eines Tonträgers das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Leistungsschutzrecht schützt die wirtschaftliche und organisatorische Leistung, durch die eine bestimmte Aufnahme entstanden ist. Frommer Legal stützt die Abmahnung nach den uns vorliegenden Informationen vor allem auf die behaupteten Rechte an der konkreten Tonaufnahme, nicht auf die Komposition als solche.

Zu unterscheiden ist also zwischen dem musikalischen Werk (Komposition und gegebenenfalls Text) und der konkreten Tonaufnahme. Wer nur eine Ebene lizenziert hat, ist auf den übrigen Ebenen nicht geschützt. Vertiefend dazu unser Beitrag zur Urheberrechtsverletzung durch Musik in Reels und Storys auf Instagram.

Öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a und § 85 UrhG

Nach § 19a UrhG ist die öffentliche Zugänglichmachung das Bereitstellen eines Werkes in einer Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl darauf zugreifen können. Das Recht ist Teil der Verwertungsrechte, die § 15 UrhG dem Rechteinhaber zuweist, und gehört dort zum Recht der öffentlichen Wiedergabe.

Wird ein Instagram Reel veröffentlicht, können Nutzer das Video zu einem selbst gewählten Zeitpunkt abrufen. Darin kann eine öffentliche Zugänglichmachung liegen. Für die konkrete Tonaufnahme räumt § 85 Abs. 1 UrhG dieses Recht ausdrücklich dem Tonträgerhersteller ein. Bei einem Instagram-Werbevideo sind deshalb zwei Vorgänge zu trennen: Die Musik wird mit den Bildern verbunden (Synchronisation), und das fertige Video einschließlich der Tonaufnahme wird online zum Abruf bereitgestellt (öffentliche Zugänglichmachung).

Frommer Legal behauptet, dass für keinen der beiden Vorgänge eine Erlaubnis vorgelegen habe. Ob das zutrifft, hängt unter anderem davon ab, wie die Musik in das Video gelangt ist, welche Plattformfunktion verwendet wurde, welche Lizenzbedingungen galten und welche Rechte die beteiligten Rechteinhaber an Meta beziehungsweise Instagram eingeräumt hatten.

Welche Forderungen Frommer Legal in der Abmahnung stellt

In der uns vorliegenden Abmahnung macht Frommer Legal mehrere Ansprüche nebeneinander geltend. Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen und sollten deshalb getrennt geprüft werden.

  • Unterlassung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG ist verschuldensunabhängig.
  • Auskunft: Angaben zu Art, Dauer und Umfang der Musiknutzung, etwa zu Veröffentlichungszeitraum, Abrufzahlen, Reichweite, beworbenem Produkt, Anzeigenschaltung und verwendetem Ausschnitt.
  • Schadensersatz: Pauschalangebot über 5.000 Euro zur Abgeltung der behaupteten Ansprüche. Der Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.
  • Aufwendungsersatz: Erstattung der Rechtsanwaltskosten, berechnet aus einem Gegenstandswert von 15.000 Euro.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist der folgenreichste Punkt. Sie begründet einen eigenständigen Unterlassungsvertrag mit einem Vertragsstrafeversprechen (§ 339 BGB) und kann den Unterzeichner über viele Jahre binden. Bei einem späteren schuldhaften Verstoß kann eine erhebliche Vertragsstrafe fällig werden, und zwar unabhängig davon, ob die ursprüngliche Abmahnung berechtigt war.

Auch die Auskunft ist kein Selbstläufer. Der Auskunftsanspruch folgt teils aus § 101 UrhG, teils als unselbstständiger Hilfsanspruch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), soweit er der Bezifferung des Schadens dient. Ungeprüfte oder zu weitgehende Angaben zu Reichweite, Nutzungsdauer und Umsätzen erleichtern der Gegenseite die spätere Schadensberechnung. Eine Auskunft sollte deshalb nie über den tatsächlich geschuldeten Umfang hinaus erteilt werden.

Warum 5.000 Euro Schadensersatz gefordert werden: die Lizenzanalogie

Schadensersatz wegen unberechtigter Musiknutzung wird häufig nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet. § 97 Abs. 2 UrhG sieht ausdrücklich vor, dass der Schadensersatz auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden kann, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung eingeholt hätte. Gefragt wird also, was vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten.

Für die Höhe einer solchen fiktiven Lizenz können unter anderem die Bekanntheit des Künstlers und der Aufnahme, die Länge des verwendeten Ausschnitts, die Art des Videos, die Intensität des Werbezwecks, die Nutzungsdauer, die territoriale Reichweite, die Abrufzahlen, die Größe des werbenden Unternehmens und die tatsächliche Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers eine Rolle spielen.

Ein Pauschalangebot über 5.000 Euro ist jedoch keine gerichtlich festgestellte Schadenshöhe, sondern eine Forderung. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, wie der Betrag konkret berechnet wurde, ob vergleichbare Lizenzen tatsächlich zu solchen Preisen erteilt werden, ob Nutzungsdauer und Reichweite zutreffend erfasst sind, ob es sich um eine bezahlte Werbeanzeige oder um einen organischen Beitrag handelte und ob sämtliche zugrunde gelegten Rechte überhaupt betroffen waren. Selbst wenn eine Musiknutzung lizenzpflichtig gewesen sein sollte, folgt daraus nicht automatisch, dass 5.000 Euro in voller Höhe berechtigt sind.

Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 Euro

Frommer Legal berechnet die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 15.000 Euro. Dieser Wert ist nicht mit dem geforderten Schadensersatz gleichzusetzen. Er soll das wirtschaftliche Interesse an dem verfolgten Unterlassungsanspruch abbilden und dient als Rechengrundlage für die Gebühren.

Nach § 97a UrhG kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nur verlangt werden, soweit die Abmahnung berechtigt ist und den formalen Anforderungen des § 97a Abs. 2 UrhG entspricht. Diese Anforderungen sind streng: Die Abmahnung muss unter anderem den Rechteinhaber klar benennen, die Rechtsverletzung genau bezeichnen, die Zahlungsansprüche aufschlüsseln und angeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Eine Abmahnung, die dem nicht entspricht, ist unwirksam.

Die Deckelung des Gegenstandswerts auf 1.000 Euro nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG hilft hier in aller Regel nicht: Sie gilt nur für natürliche Personen, die geschützte Werke nicht für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit verwenden. Bei einem gewerblichen Werbevideo auf einem geschäftlichen Instagram-Account greift sie deshalb typischerweise nicht. Umgekehrt kann nach § 97a Abs. 4 UrhG derjenige, der unberechtigt oder unwirksam abgemahnt wurde, im Einzelfall Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen für die Rechtsverteidigung verlangen. Auch die Abmahnkosten sollten deshalb nicht ungeprüft erstattet werden.

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„Der Song war doch bei Instagram verfügbar“: Reicht das als Lizenz?

Viele Betroffene gehen davon aus, ein Musiktitel dürfe ohne Weiteres genutzt werden, wenn er in der Instagram-Musikbibliothek angezeigt wird. In dieser Pauschalität ist die Annahme nicht tragfähig. Meta weist in seinen Musikrichtlinien darauf hin, dass Musik für kommerzielle oder nicht private Zwecke grundsätzlich nur mit den erforderlichen Lizenzen verwendet werden darf. Bestimmte Business-Accounts und bestimmte Beitragsarten erhalten deshalb nur eingeschränkten Zugriff auf die allgemein lizenzierte Musikbibliothek. Für Reels-Werbeanzeigen weist Meta zusätzlich darauf hin, dass keine allgemein lizenzierte Musik verwendet werden darf, sondern etwa Originalaudio oder Titel aus der Meta Sound Collection.

Die technische Verfügbarkeit eines Songs ist also nicht gleichbedeutend mit einer umfassenden gewerblichen Lizenz. Für die Verteidigung kann der Weg der Musik in das Video dennoch erhebliche Bedeutung haben: ob der Titel direkt aus der Instagram-Musikbibliothek ausgewählt wurde, ob er für den konkreten Account ohne Einschränkung angeboten wurde, ob Instagram ihn selbst mit dem Video verbunden hat und ob er zum Veröffentlichungszeitpunkt für die konkrete Nutzungsart freigegeben erschien. All das kann sowohl für die Reichweite der Plattformlizenz als auch für das Verschulden nach § 97 Abs. 2 UrhG relevant sein. Die Rechtsprechung stellt an die Sorgfaltspflichten gewerblicher Nutzer allerdings strenge Anforderungen, sodass der Hinweis auf die Musikbibliothek allein regelmäßig nicht genügt.

  • Welcher Account-Typ war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eingestellt (privat, Creator, Business)?
  • Welche Instagram-Funktion wurde genutzt (Musiksticker, Musikbibliothek, eigener Upload, externer Schnitt)?
  • Welche Nutzungsbedingungen und Musikrichtlinien galten zum Veröffentlichungszeitpunkt?
  • Woher stammt die Audiodatei technisch?
  • War der Song in der Musikbibliothek als eingeschränkt gekennzeichnet?
  • Organischer Beitrag oder bezahlte Werbeanzeige?
  • Wie weit reichen die von Meta erworbenen Plattformrechte für diesen Titel?

Wie Sie auf die Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Tainted Schall“ reagieren sollten

Eine Abmahnung von Frommer Legal wegen „Tainted Schall (2K21 Revisit)“ sollten Sie ernst nehmen, aber nicht überstürzt beantworten. Die gesetzte Frist ist erfahrungsgemäß kurz bemessen. Sie sollte nicht ungenutzt verstreichen, weil sonst ein gerichtliches Verfahren droht, etwa eine einstweilige Verfügung. Gleichzeitig gilt: Wer vorschnell unterschreibt oder zahlt, verschenkt Verteidigungsmöglichkeiten dauerhaft.

Sichern Sie zuerst Beweise, und zwar bevor der Beitrag gelöscht, bearbeitet oder auf privat gestellt wird. Dokumentieren Sie Screenshots des Reels, den Link, das Veröffentlichungsdatum, Abrufzahlen und Insights, die Länge des verwendeten Musikausschnitts, Caption und Hashtags, den Account-Typ, die Herkunft der Musik, die Darstellung des Songs in der Instagram-Musikbibliothek und die Information, ob das Video als Werbeanzeige geschaltet wurde. Diese Unterlagen sind die Grundlage jeder Verteidigung.

  • Frist notieren: Die Frist im Blick behalten und zeitnah reagieren. Ignorieren führt regelmäßig ins gerichtliche Verfahren.
  • Beweise sichern: Beitrag, Musikquelle, Reichweite, Nutzungsdauer und Account-Einstellungen dokumentieren, bevor etwas gelöscht wird.
  • Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Die vorformulierte Erklärung ist oft zu weit gefasst und kann langfristige Vertragsstrafenrisiken begründen. In Betracht kommt eine modifizierte Unterlassungserklärung.
  • Nicht vorschnell zahlen: Weder der Schadensersatz noch die Abmahnkosten sind allein deshalb geschuldet, weil sie gefordert werden.
  • Keine unbedachten Auskünfte: Erst prüfen lassen, ob und in welchem Umfang überhaupt Auskunft geschuldet ist.
  • Keine Direktkommunikation ohne Strategie: Erklärungen zur Musikauswahl, zum Werbezweck oder zu Abrufzahlen können später gegen Sie verwendet werden.

Ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist, ob die Abmahnung formal wirksam ist und ob sich eine negative Feststellungsklage anbietet, lässt sich nur nach Einsicht in das konkrete Schreiben beurteilen. Genau dafür ist die anwaltliche Prüfung da. Hintergründe zum Thema hören Sie auch in unserer Podcast-Folge zur Musiknutzung auf Instagram, Facebook und Co.

Häufige Fragen zur Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Tainted Schall“

Wer steckt hinter der Abmahnung wegen „Tainted Schall (2K21 Revisit)“?
Die uns vorliegende Abmahnung wurde von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag des Musikproduzenten Rainer Weichhold ausgesprochen. Gegenstand ist die Tonaufnahme „Tainted Schall (2K21 Revisit)“ von Thomas Schumacher, veröffentlicht unter dem Label Electric Ballroom.

Was fordert Frommer Legal in der Abmahnung?
Verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über Art und Umfang der Nutzung, Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Der Schadensersatz wird als Pauschalangebot über 5.000 Euro unterbreitet, die Abmahnkosten werden aus einem Gegenstandswert von 15.000 Euro berechnet.

Was sind Synchronisationsrechte und warum sind sie hier entscheidend?
Synchronisationsrechte oder Synch Rights betreffen die Erlaubnis, Musik mit bewegten Bildern zu verbinden, etwa in einem Werbevideo oder Instagram Reel. Sie sind etwas anderes als das Recht, einen Song anzuhören oder zu streamen. Für eine bestehende Originalaufnahme sind zusätzlich die Rechte des Tonträgerherstellers nach § 85 UrhG und der ausübenden Künstler nach §§ 77, 78 UrhG zu klären.

Reicht es aus, wenn der Song in der Instagram-Musikbibliothek verfügbar war?
Nicht zwingend. Meta beschränkt den Zugriff auf lizenzierte Musik für kommerzielle Nutzungen und Business-Accounts, und für Reels-Werbeanzeigen gelten eigene Vorgaben. Entscheidend sind der Account-Typ, der Werbecharakter, die genutzte Instagram-Funktion und der Umfang der Plattformlizenz. Der Weg der Musik in das Video sollte dennoch genau dokumentiert werden, weil er für Lizenzlage und Verschulden Bedeutung haben kann.

Sollte die Unterlassungserklärung unterschrieben und der Schadensersatz gezahlt werden?
Nicht ungeprüft. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist häufig zu weit gefasst und begründet über Jahre Vertragsstrafenrisiken. Auch das Vergleichsangebot über 5.000 Euro sagt nichts darüber aus, ob die Forderung in dieser Höhe durchsetzbar wäre. Zuerst sollten Anspruchsberechtigung, Rechtekette, Lizenzlage und Berechnung geprüft werden.

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Fazit: Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Tainted Schall“ nicht ungeprüft akzeptieren

Die Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Tainted Schall (2K21 Revisit)“ stellt gleich mehrere Ansprüche nebeneinander: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz von 5.000 Euro und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 Euro. Jeder dieser Punkte hat eigene Voraussetzungen. Entscheidend sind die Anspruchsberechtigung von Rainer Weichhold, die Reichweite der behaupteten Prozessstandschaft, die Rechtekette zu Thomas Schumacher und Electric Ballroom, die Frage der Synchronisationsrechte und die tatsächliche Lizenzlage bei Instagram. Keiner dieser Punkte steht fest, nur weil er in der Abmahnung behauptet wird.

Die Geßner Legal Medienkanzlei ist auf Urheberrecht, Musikrecht und Medienrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Unternehmen, Selbstständige, Agenturen und Betreiber geschäftlicher Social-Media-Accounts. Wir prüfen die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vollständig, übernehmen die Korrespondenz mit Frommer Legal und verhandeln, wo es sinnvoll ist, über Schadensersatz und Abmahnkosten. Wenn Sie wissen wollen, wie andere Fälle aussehen, lesen Sie unsere Beiträge zur Musiknutzung auf Social Media, zur Abmahnung wegen „Need To Feel Loved“ und zur Abmahnung der Kanzlei Beutler Brandt. Wer Werbung auf Social Media schaltet, findet außerdem Hinweise zur Kennzeichnung von Werbung auf Social Media.

Abmahnung von Frommer Legal wegen „Tainted Schall“ erhalten?

Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram

Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Tainted Schall“ erhalten?

Wir prüfen für Sie die Aktivlegitimation, die Rechtekette an „Tainted Schall (2K21 Revisit)“, die vorformulierte Unterlassungserklärung und die geforderten 5.000 Euro Schadensersatz.

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