Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen unerlaubter Musiknutzung auf Instagram für Hildenbrand & Sell GbR
Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen unerlaubter Musiknutzung auf Instagram für Hildenbrand & Sell GbR vor.
Sind auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen? Wenden Sie sich gerne an uns und wir beraten Sie mithilfe unserer jahrelangen Expertise in diesem Bereich.
Gegenstand der Abmahnung
Unseren Mandanten wird vorgeworfen, geschützte Tonaufnahmen der Hildenbrand & Sell GbR in unberechtigter Weise in einem Instagram Reel genutzt zu haben. Konkret geht es um den Song „Socks & Sandals“ von Format:B. Inhaberin der ausschließlichen Rechte an den Tonaufnahmen sowie Urheber und Interpreten des Songs sind die Gesellschafter Jakob Hildenbrand und Franziskus Sell. Aufgrund dessen stehen ihnen grundsätzlich Unterlassungs-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche bei unberechtigter Musiknutzung, beispielsweise auf Instagram, zu.
Durch sein kurzes Instagram-Reel soll unser Mandant Urheberrechte verletzt haben. Es wird ferner behauptet, dass es sich bei dem Instagram-Reel um ein Werbevideo handelt, unabhängig davon, dass es von einem privaten Profil kam.
Was fordert die Kanzlei Frommer Legal für Hildenbrand & Sell GbR
Zunächst fordert die Kanzlei Frommer Legal, dass (i) die Nutzung des Songs umgehend beendet wird, das heißt der Song muss aus dem benannten Reel entfernt werden und (ii) aufgrund vermeintlicher Wiederholungsgefahr soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Folge der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist, dass Sie sich verpflichten den abgemahnten Song nicht öffentlich im Internet zugänglich zu machen sowie es nicht auf Instagram mit einem Werbevideo zu vervielfältigen. Sollte dieser Erklärung zuwidergehandelt werden, verpflichten Sie sich eine empfindlich hohe Vertragsstrafe zu zahlen.
Zusätzlich wird eine Zahlung von 2.054,10 Euro, zusammengesetzt aus einer Schadensersatzforderung von 1.000,00 Euro sowie dem Aufwendungsersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 885,80 Euro, verlangt. Der Gesamtgegenstandswert soll sich auf 11.000,00 Euro bemessen.
Warum werden Sie abgemahnt?
Videos auf Instagram können lediglich im rein privaten Gebrauch mit auf der Plattform verfügbaren Songs unterlegt werden, ohne dass die Verletzung von Urheberrechten droht. Das folgt daraus, dass Instagram Lizenzvereinbarungen nur für die private Nutzung der Musik vereinbart hat. Die reine Zurverfügungstellung der Songs durch Instagram bildet keine Lizenzvereinbarung mit den Urhebern auch für den gewerblichen Gebrauch.
Können Videos als gewerblich eingestuft werden, das heißt übersteigt das Profil den Rahmen der privaten Nutzung, müssen entsprechende Lizenzen vorab eingeholt werden. Der Rahmen der privaten Nutzung wird überstiegen, wenn das Profil nicht mehr nur auf ein soziales Miteinander zwischen Freunden und Familie gerichtet ist, sondern es sich an einen unbestimmten Personenkreis richtet und vor allem geschäftsfördernd sein soll.
Aufgrund der Qualifizierung des Instagram-Reels als gewerbliches Werbevideo gilt die Verwendung als öffentliche Zugänglichmachung, die nur dem Urheber bzw. dem Lizenzinhaber zusteht. Neben den hier geltend gemachten zivilrechtlichen Folgen, können zusätzlich auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Wie reagieren Sie auf eine derartige Abmahnung richtig?
- Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen.
- Auf keinen Fall allein die Gegenseite kontaktieren und dieser Informationen an die Hand geben.
- Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und keine voreiligen Zahlungen leisten, bei Abmahnungen gilt „in der Ruhe liegt die Kraft“.
- Ignorieren Sie jedoch nicht die gesetzte Frist, sondern suchen sich innerhalb dieser einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die Abmahnung prüfen und eine passende Strategie für Sie erarbeiten.
So kann Geßner Legal Ihnen bei der Abmahnung wegen unerlaubter Musiknutzung helfen:
Wir sind als bundesweit agierende Medienkanzlei auf solche Fälle spezialisiert und blicken auf eine jahrelange Erfahrung zurück.
Wir übernehmen Ihre interessengerechte, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie, dies zu einem fairen Pauschalpreis. Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, wobei es immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt. In einigen Fällen lassen sich die Forderungen vollständig abwehren, in anderen Fällen zumindest reduzieren.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zukommen lassen. Wir vertreten Sie bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir vertreten Sie bundesweit.
Ihre Anwälte für Urheberrecht in Berlin
Als erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte für Urheberrecht beraten und vertreten wir Sie bundesweit in allen Fragen des Urheberrechts. Unsere Tätigkeit als Fachanwälte für Urheberrecht umfasst die Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen sowie die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte. Gleichermaßen übernehmen wir die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen.
Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. In dringenden Fällen sind wir auch am Wochenende per E-Mail für Sie erreichbar.
Titelbild: © natanaelginting/ AdobeStock