Urheberrecht · Musikrecht · Abmahnung

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Urheberrecht · Musikrecht · Abmahnung
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Sie haben eine Abmahnung von B&B Rechtsanwälte Beutler Brandt PartGmbB wegen des Songs „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ erhalten und sollen 4.372,78 Euro zahlen? Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und zahlen Sie nicht vorschnell. Die Hamburger Kanzlei mahnt im Auftrag der INSTNCT GmbH aus Köln und der TRO GmbH aus Düsseldorf ab. Der Vorwurf lautet, der Titel sei ohne die erforderlichen Nutzungsrechte in einem gewerblichen Instagram-Werbe-Reel verwendet worden. Ob die Ansprüche aus § 97 UrhG dem Grunde und der Höhe nach bestehen, hängt von der behaupteten Rechtekette, der konkret verwendeten Tonaufnahme und der Reichweite der Plattformlizenz von Instagram ab. Genau das lässt sich prüfen, bevor Sie reagieren.
B&B Beutler Brandt wirft Abgemahnten vor, den Song „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ ohne ausreichende Lizenz in einem geschäftlich genutzten Instagram Reel verwendet zu haben. In dem uns vorliegenden Fall wurde der Titel in ein gewerbliches Werbevideo eingebunden und anschließend über Instagram veröffentlicht.
Wichtig für das Verständnis: „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ ist der vollständige Songtitel. „My Sun and Stars“ ist also nicht der Name eines Interpreten oder Produzenten, sondern Bestandteil des Titels. Wer nach der Abmahnung recherchiert, sucht deshalb häufig unter dem falschen Stichwort.
Nach der Argumentation der Gegenseite sind zwei Nutzungshandlungen betroffen, die rechtlich streng zu trennen sind:
Erstens wurde die Musik mit bewegten Bildern verbunden. Hier stehen die sogenannten Synchronisationsrechte im Vordergrund. Zweitens wurde das fertige Video einschließlich der Tonaufnahme auf Instagram zum Abruf bereitgestellt. Darin kann eine öffentliche Zugänglichmachung liegen.
Auf dieser Grundlage macht B&B Beutler Brandt Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie die Erstattung der Abmahnkosten geltend. Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, muss anhand des konkreten Reels, der Herkunft der Musik, der behaupteten Rechtekette und der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Plattformbedingungen geprüft werden. Allgemeine Hintergründe zur Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media haben wir gesondert zusammengestellt.
Die Abmahnung wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ stammt von der Hamburger Kanzlei B&B Rechtsanwälte Beutler Brandt PartGmbB. Als Anspruchstellerinnen werden die INSTNCT GmbH aus Köln und die TRO GmbH aus Düsseldorf genannt. Nach dem Inhalt der Abmahnung sollen beide Gesellschaften Rechte an dem Song beziehungsweise an der konkret verwendeten Tonaufnahme besitzen oder wahrnehmen.
Machen mehrere Unternehmen gemeinsam Ansprüche geltend, lohnt sich ein genauer Blick auf die Aktivlegitimation. Jede Gesellschaft muss für sich darlegen können, welche Rechte sie hält und woher sie diese ableitet. Die Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich nach § 31 UrhG, und die behauptete Rechtekette muss lückenlos bis zur konkreten Aufnahme zurückführen.
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Bei der Verwendung von Musik in einem Instagram Reel können mehrere rechtlich selbstständige Rechtspositionen betroffen sein. Sie stehen nebeneinander und liegen häufig bei verschiedenen Rechteinhabern:
Das musikalische Werk (Komposition und Text) und die konkrete Tonaufnahme sind rechtlich zwei verschiedene Schutzgegenstände. Eine Lizenz für die Komposition erlaubt nicht automatisch, eine bereits produzierte Originalaufnahme zu verwenden. Umgekehrt genügt eine Zustimmung zur Tonaufnahme nicht, wenn die Rechte an Komposition und Text nicht geklärt sind. Bei einer Abmahnung muss deshalb immer feststehen, welche Fassung des Songs verwendet wurde und auf welche Rechte die Gegenseite ihre Forderung stützt.
Synchronisationsrechte, auch Sync Rights oder Herstellungsrechte genannt, betreffen die Erlaubnis, Musik mit bewegten Bildern zu verbinden. Wird ein Song als Hintergrundmusik unter ein Produktvideo, ein Imagevideo oder einen sonstigen Werbebeitrag gelegt, entsteht aus Musik und Bewegtbild ein neuer audiovisueller Inhalt.
Das Urheberrechtsgesetz kennt den Begriff „Synchronisationsrecht“ nicht als eigenes, ausdrücklich benanntes Verwertungsrecht. Erfasst werden solche Nutzungen vor allem über das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG und, je nach Ausgestaltung, über das Recht der Bearbeitung und Umgestaltung nach § 23 UrhG. In der Lizenzpraxis wird das Synchronisationsrecht als eigenständiges Nutzungsrecht vertraglich eingeräumt (§ 31 UrhG).
Entscheidend ist die praktische Folge: Eine Erlaubnis, einen Song anzuhören oder abzuspielen, berechtigt nicht automatisch dazu, ihn
Neben der Verbindung von Musik und Bewegtbild betrifft die Veröffentlichung des fertigen Reels ein eigenes Verwertungsrecht. Eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG liegt vor, wenn ein Inhalt so bereitgestellt wird, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl darauf zugreifen können. Sie ist ein Unterfall der öffentlichen Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG.
Ein Instagram Reel erfüllt diese Voraussetzungen typischerweise: Es kann jederzeit aufgerufen, von unterschiedlichen Orten abgerufen, wiederholt angesehen und geteilt werden. Bei der Veröffentlichung eines gewerblichen Werbe-Reels sind daher zwei Vorgänge zu unterscheiden. Der Song wird mit dem Werbevideo verbunden, und das fertige Video wird einschließlich der Tonaufnahme auf Instagram veröffentlicht. Für beide Vorgänge können unterschiedliche Rechte und Zustimmungen erforderlich sein.
Ob eine ausreichende Erlaubnis vorlag, hängt unter anderem davon ab, wie die Musik in das Video eingebunden wurde und welche Rechte Instagram beziehungsweise Meta für die konkrete Nutzung eingeräumt hatte. Vertiefend dazu: Urheberrechtsverletzung durch Musik in Reels und Storys.
In der uns vorliegenden Abmahnung von B&B Beutler Brandt wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ werden mehrere Ansprüche nebeneinander geltend gemacht.
Unterlassung. Die Abgemahnten sollen sich verpflichten, „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Rechteinhaberinnen in der beanstandeten Weise zu verwenden. Zur Absicherung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG setzt kein Verschulden voraus, sondern eine Rechtsverletzung und Wiederholungsgefahr.
Auskunft. Verlangt wird Auskunft über Art und Umfang der Nutzung. Ein solcher unselbstständiger Auskunftsanspruch dient regelmäßig der Berechnung des Schadensersatzes und wird aus § 242 BGB hergeleitet. Er reicht nur so weit, wie er zur Bezifferung des Schadens erforderlich ist.
Schadensersatz. Zur pauschalen Abgeltung des Schadensersatzanspruchs werden 3.000 Euro verlangt. Der Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt anders als der Unterlassungsanspruch Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.
Abmahnkosten. Zusätzlich fordert die Gegenseite die Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Der Gebührenberechnung wird ein Gegenstandswert von 20.000 Euro zugrunde gelegt. Insgesamt werden 4.372,78 Euro gefordert.
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Nach dem Inhalt der Abmahnung besteht die Gesamtforderung aus dem pauschalen Schadensersatz und den geltend gemachten Rechtsanwaltskosten. Verlangt werden 3.000 Euro pauschaler Schadensersatz, rechnerisch verbleiben damit 1.372,78 Euro auf die Abmahnkosten. In der Summe ergibt das die geforderten 4.372,78 Euro.
Entscheidend ist die Einordnung: Es handelt sich um eine außergerichtlich geltend gemachte Forderung. Der Betrag ist nicht gerichtlich festgestellt und keineswegs automatisch berechtigt. Er ist die Position der Gegenseite, nicht das Ergebnis einer gerichtlichen Prüfung.
Schadensersatz wegen einer unberechtigten Musiknutzung wird häufig nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet. Diese Berechnungsmethode ist in § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG ausdrücklich vorgesehen. Gefragt wird, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn vor der Veröffentlichung eine ordnungsgemäße Nutzungserlaubnis eingeholt worden wäre.
Für die Höhe einer solchen fiktiven Lizenz kommt es auf den Einzelfall an. Relevant sein können insbesondere die Bekanntheit des Songs, die konkret verwendete Fassung, die Länge des Ausschnitts, die Dauer der Veröffentlichung, die Anzahl der Aufrufe, die Reichweite des Accounts, die Intensität des Werbezwecks, die Größe des werbenden Unternehmens, die territoriale Reichweite und die tatsächliche Lizenzierungspraxis der Rechteinhaberinnen.
Der Betrag von 3.000 Euro ist keine gesetzlich festgelegte oder automatisch geltende Lizenzgebühr. Die Gegenseite muss nachvollziehbar darlegen können, weshalb für das konkrete Instagram-Werbe-Reel eine Lizenz in dieser Höhe angefallen wäre. Zu hinterfragen ist deshalb, welche Vergleichslizenzen zugrunde gelegt werden, ob diese mit dem konkreten Reel vergleichbar sind, wie lange der Beitrag online war, welche Reichweite er hatte und ob er als bezahlte Werbeanzeige ausgespielt wurde.
Auch wenn die Nutzung lizenzpflichtig gewesen sein sollte, folgt daraus nicht, dass der geforderte Schadensersatz in voller Höhe berechtigt ist. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, sollte bei einer Abmahnung von Beutler Brandt wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ deshalb stets anwaltlich geprüft werden. Ausgangspunkt jeder Prüfung ist die Frage, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
In der Abmahnung wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ berechnet B&B Beutler Brandt die Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 20.000 Euro. Anspruchsgrundlage für die Erstattung der Abmahnkosten ist bei einer berechtigten Abmahnung § 97a Abs. 3 UrhG.
Der Gegenstandswert ist nicht mit dem behaupteten Schaden oder mit der Gesamtforderung gleichzusetzen. Er soll den wirtschaftlichen Wert des verfolgten Unterlassungsanspruchs abbilden und dient als Rechengrundlage für die Gebühren. Die Begrenzung des Gegenstandswerts nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG greift bei einer gewerblichen Nutzung regelmäßig nicht, weil sie natürliche Personen betrifft, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit verwenden. Genau deshalb liegt der angesetzte Wert bei einem Werbe-Reel deutlich höher als bei einer rein privaten Nutzung.
Das macht die Prüfung nicht überflüssig, sondern wichtiger. Zu klären ist insbesondere, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht, ob beide Gesellschaften anspruchsberechtigt sind, ob die behauptete Rechtsverletzung hinreichend konkret beschrieben ist, ob die Rechtekette nachvollziehbar dargestellt wird, ob ein Gegenstandswert von 20.000 Euro angemessen ist und ob die Gebührenberechnung rechnerisch zutrifft. Zusätzlich stellt § 97a Abs. 2 UrhG inhaltliche Anforderungen an die Abmahnung selbst. Wird ihnen nicht genügt, kann die Abmahnung unwirksam sein.
Kurz: Auch die Abmahnkosten sollten nicht ungeprüft erstattet werden. Was allgemein zu beachten ist, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, fassen wir gesondert zusammen.
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Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist regelmäßig der folgenreichste Teil einer urheberrechtlichen Abmahnung. Mit der Unterzeichnung schließen Sie einen eigenständigen Unterlassungsvertrag, der Sie langfristig bindet. Bei einem späteren schuldhaften Verstoß kann eine Vertragsstrafe nach § 339 BGB verlangt werden. Das kann auch dann gelten, wenn eine erneute Veröffentlichung versehentlich erfolgt oder alte Inhalte nicht vollständig entfernt wurden.
Eine vorformulierte Erklärung ist typischerweise im Interesse der Gegenseite formuliert und kann deutlich zu weit gehen.
Das ist der häufigste Einwand gegen eine Abmahnung wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“. Viele Betroffene wählen den Song direkt über die Musikfunktion von Instagram aus und gehen deshalb verständlicherweise davon aus, die Nutzung sei erlaubt. Die bloße technische Verfügbarkeit eines Titels in der App bedeutet jedoch nicht zwingend, dass er uneingeschränkt für gewerbliche Zwecke verwendet werden darf.
Entscheidend können insbesondere sein: die konkret verwendete Musikbibliothek, der Account-Typ, die Art des Beitrags, der werbliche Zusammenhang, die Verwendung als organisches Reel oder als bezahlte Werbeanzeige, die zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Plattformbedingungen, die Herkunft der Audiodatei und der Umfang der von Instagram beziehungsweise Meta erworbenen Rechte.
Wurde „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ direkt über eine von Instagram bereitgestellte Funktion ausgewählt, ist das ein wichtiger Ansatzpunkt für die Verteidigung. Es bleibt aber zu klären, ob die Plattformlizenz auch die konkrete werbliche Nutzung und die erforderlichen Synchronisationsrechte abdeckte. Der Hinweis auf die Verfügbarkeit bei Instagram ist also rechtlich relevant, beantwortet die Lizenzfrage aber nicht automatisch abschließend. Wer geschäftlich auf Instagram unterwegs ist, sollte ohnehin auch die Kennzeichnung von Werbung auf Social Media im Blick behalten.
Wer eine Abmahnung von B&B Beutler Brandt wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ im Auftrag der INSTNCT GmbH und der TRO GmbH erhalten hat, sollte die gesetzte Frist ernst nehmen, aber keine vorschnellen Zugeständnisse machen. Beides gehört zusammen: zügig handeln, ohne sich zu binden.
Frist notieren. Halten Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist zeitnah fest. Wird gar nicht reagiert, kann die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten.
Beweise sichern. Bevor das Reel gelöscht, bearbeitet oder deaktiviert wird, sollte die Nutzung vollständig dokumentiert werden. Andernfalls fehlen später genau die Informationen, die für die Verteidigung wichtig sind.
Die Forderung von 4.372,78 Euro nicht vorschnell zahlen. Vor einer Zahlung sollte geklärt sein, ob die Anspruchstellerinnen die erforderlichen Rechte besitzen, welche Fassung des Songs verwendet wurde, ob eine Plattformlizenz bestand, ob die Nutzung rechtswidrig war, ob ein Verschulden vorliegt und ob Schadensersatz und Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind.
Keine unbedachten Auskünfte erteilen. Angaben zu Nutzungsdauer, Reichweite und wirtschaftlichem Erfolg können zur Berechnung weitergehender Ansprüche verwendet werden. Lassen Sie zuerst prüfen, welche Auskünfte tatsächlich geschuldet sind.
Schicken Sie uns die Abmahnung, dann prüfen wir sie für Sie. Nutzen Sie dafür einfach das folgende Formular:
Welche Kanzlei verschickt die Abmahnung wegen „My Sun and Stars – You Make Me Happy“?
Die Abmahnung wird von der Hamburger Kanzlei B&B Rechtsanwälte Beutler Brandt PartGmbB ausgesprochen. Sie handelt in dem uns vorliegenden Fall im Auftrag der INSTNCT GmbH aus Köln und der TRO GmbH aus Düsseldorf.
Ist „My Sun and Stars“ der Name des Interpreten?
Nein. „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ ist der vollständige Songtitel. „My Sun and Stars“ ist Bestandteil dieses Titels und wird hier nicht als Name eines Interpreten oder Produzenten behandelt.
Muss ich die geforderten 4.372,78 Euro zahlen?
Nicht ohne Prüfung. Die Summe setzt sich aus einem pauschalen Schadensersatz von 3.000 Euro und den geltend gemachten Abmahnkosten zusammen, denen ein Gegenstandswert von 20.000 Euro zugrunde liegt. Es handelt sich um eine außergerichtlich geltend gemachte Forderung, die nicht gerichtlich festgestellt ist. Ob sie dem Grunde und der Höhe nach besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie begründet einen eigenständigen Unterlassungsvertrag, bindet langfristig und kann bei einem späteren schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe auslösen. Häufig ist sie weiter gefasst, als es der beanstandete Vorwurf erfordert.
Hilft es, dass der Song direkt über Instagram ausgewählt wurde?
Das kann ein wichtiger Ansatzpunkt sein, beantwortet die Lizenzfrage aber nicht automatisch. Entscheidend sind die verwendete Musikbibliothek, der Account-Typ, der werbliche Charakter des Beitrags und der Umfang der Plattformlizenz von Instagram beziehungsweise Meta.
Eine Abmahnung von B&B Beutler Brandt wegen der Nutzung von „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ in einem gewerblichen Instagram-Werbe-Reel ist ernst zu nehmen, aber sie ist kein Urteil. Die geforderten 4.372,78 Euro sind eine außergerichtliche Forderung, und die vorformulierte Unterlassungserklärung ist im Interesse der Gegenseite geschrieben. Ob die INSTNCT GmbH und die TRO GmbH anspruchsberechtigt sind, ob Synchronisationsrechte und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt wurden und ob die Plattformlizenz von Instagram die gewerbliche Nutzung deckte, entscheidet sich im Einzelfall. Genau deshalb lohnt sich die Prüfung, bevor unterschrieben oder gezahlt wird.
Die Geßner Legal Medienkanzlei vertritt Unternehmen, Selbstständige, Agenturen, Creator und Influencer bundesweit bei Abmahnungen wegen Musiknutzung. Weiterführende Informationen finden Sie zur Musiknutzung auf Social Media, zum Musikrecht, zum Urheberrecht, zum Lizenzrecht und zur Urheberrechtsverletzung. Speziell zu Abmahnungen haben wir bereits über Abmahnungen der Kanzlei Beutler Brandt wegen Musik in Reels und Storys und über Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal wegen Musiknutzung auf Instagram berichtet. Nützlich sind außerdem unsere Seiten zur Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und zur einstweiligen Verfügung sowie unsere Podcast-Folge zur Musiknutzung auf Instagram und Co.
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Wenn Ihnen vorgeworfen wird, den Song „My Sun and Stars – You Make Me Happy“ ohne ausreichende Lizenz in einem gewerblichen Instagram-Werbe-Reel verwendet zu haben, prüfen wir die Rechtekette der INSTNCT GmbH und der TRO GmbH, die vorformulierte Unterlassungserklärung und die gesamte Zahlungsforderung von 4.372,78 Euro. Geßner Legal vertritt Unternehmen, Selbstständige, Agenturen und Creator bundesweit.
Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite, prüfen den geltend gemachten Schadensersatz und den angesetzten Gegenstandswert und verhandeln, wo es sinnvoll ist. Ziel ist eine Lösung, die keine unnötig weitreichende Unterlassungsverpflichtung schafft. Auch in eiligen Fällen sind wir kurzfristig erreichbar.
Schicken Sie uns die Abmahnung.
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