Bedeutender Prozesserfolg im Klageverfahren für Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka gegen Zentralrat der Juden in Deutschland
Geßner Legal setzt sich gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung durch – Landgericht Berlin untersagt sämtliche rufschädigenden Äußerungen über Homolka
Die Medienkanzlei Geßner Legal hat für für Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka, einen weiteren wichtigen juristischen Erfolg erzielt: Im Hauptsacheverfahren vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin wurde der Zentralrat der Juden in Deutschland mit Urteil vom 8. Juli 2025 (Az.: 27 O 37/24) verurteilt, zahlreiche ehrverletzende und rechtswidrige Verdachtsäußerungen zu unterlassen. Bereits zuvor hatten wir für Homolka im einstweiligen Verfügungsverfahren infolge unzulässiger Verdachtsberichterstattung obsiegt.
Hintergrund: Zwischenbericht mit gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Im Jahr 2022 beauftragte der Zentralrat der Juden die Kölner Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger mit einer Untersuchung. Anlass war eine Berichterstattung der Zeitung Welt (Axel Springer Verlag) über unseren Mandanten. Noch vor Abschluss dieser Untersuchung veröffentlichte der Zentralrat am 7. Dezember 2022 – nur wenige Tage vor den Neuwahlen der Union Progressiver Juden – einen sogenannten Zwischenbericht („Executive Summary“), der zahlreiche strafrechtlich gefärbte Verdachtsäußerungen gegen Prof. Dr. Homolka enthielt.
Ziel der Veröffentlichung des Zwischenberichts war offenkundig eine nachhaltige Rufschädigung unseres Mandanten – sowohl innerhalb der jüdischen Gemeinschaft als auch in der breiten Öffentlichkeit.
Eilrechtsschutz: Landgericht und Kammergericht Berlin bestätigen Unzulässigkeit
Bereits am 21. Februar 2023 untersagte das Landgericht Berlin im Wege der einstweiligen Verfügung die Verbreitung dieser Verdachtsäußerungen. Mit Urteil vom 7. Oktober 2024 bestätigte das Kammergericht Berlin diese Entscheidung in den meisten Punkten und stellte unmissverständlich klar:
„Es liegt ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor, den der Antragsteller nach Abwägung mit den Interessen des Antragsgegners nicht hinnehmen muss.“
Da der Zentralrat der Juden die einstweilige Verfügung nicht akzeptierte, wurde unser Mandant zu einem Klageverfahren gezwungen – in dem das Landgericht Berlin nun seine Rechtsauffassung in vollem Umfang bestätigte und der Klage vollständig stattgab. Die Kosten des Verfahrens ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 100.000 € hat der Zentralrat der Juden zu tragen.

Hauptsacheentscheidung vom 8. Juli 2025: Klare Grenzziehung durch das Landgericht
Mit dem Urteil vom 8. Juli 2025 untersagte die Pressekammer des Landgerichts Berlin nun auch im Hauptsacheverfahren sämtliche beanstandeten Äußerungen. Dies betrifft sowohl die „Executive Summary“ als auch die begleitende Pressemitteilung vom 7. Dezember 2022 sowie einen Artikel in der Jüdischen Allgemeinen vom selben Tag.
Das Gericht stellte klar, dass diese Inhalte das Persönlichkeitsrecht von Prof. Dr. Homolka massiv verletzen und der Zentralrat sie nicht hätte veröffentlichen dürfen. Die Verbreitung solcher Verdachtsäußerungen sei rechtswidrig – insbesondere im Hinblick auf das Grundrecht auf Schutz der Ehre und Reputation.
Bezeichnend sind folgende Ausführungen des Landgerichts Berlin im Urteil:
“Daran gemessen ist hier von einem Zu-Eigen-Machen auszugehen. Die Beklagte hat das Gutachten selbst in Auftrag gegeben; es nimmt fast den gesamten Raum der Berichterstattung in der begleitenden Pressemitteilung ein. Auch die Pressemitteilung lässt keine inhaltliche Distanzierung zu den Ergebnissen der Untersuchung erkennen.
Die Stellungnahme des Klägers wird zwar ausgewertet, es ergibt sich für den Leser jedoch gerade nicht das Bild, dass alle vertretenen Auffassungen gleichberechtigt präsentiert werden.
Vielmehr decken sich aus der maßgeblichen Sicht des vernünftigen Durchschnittslesers die Auffassungen der Gutachter mit den Überzeugungen der Beklagten.”
Dies zeigt, dass das beauftragte Gutachten ausschließlich den Interessen des Zentralrats dienen sollte. Der Zentralrat versuchte nicht einmal, die Pressemitteilung ausgewogen und den unfertigen Stand der Untersuchungen berücksichtigend zu gestalten.
Vielmehr wurde der Zwischenbericht bewusst dazu verwendet, um vor den Wahlen der UpJ Stimmung gegen unseren Mandanten zu machen. Das kostenintensive Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger ist nichts weiter als ein einseitiges, interessengeleitetes Parteigutachten.

Einigung mit Axel Springer: Vorwürfe weitgehend entkräftet
Parallel zu den Verfahren gegen den Zentralrat wurde im Jahr 2024 mit dem Axel Springer Verlag, mit welchem zuvor zahlreiche Rechtsstreitigkeiten geführt wurden, eine Einigung erzielt. In einer öffentlichen Erklärung stellte Die Welt klar, dass sich zahlreiche gegen Prof. Dr. Homolka erhobene Vorwürfe nicht bestätigt haben.
Diese Klärung bestätigt die Position unseres Mandanten auch im medienrechtlichen Kontext.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Berlin stellt einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen rufschädigende Verdachtsberichterstattung dar. Es stärkt den Schutz des Persönlichkeitsrechts und zieht eine klare Grenze gegenüber institutionellen Versuchen, Einzelpersonen ohne belastbare Grundlage öffentlich zu diskreditieren.
Eine Auswahl unserer Erfolge für Rabbiner Walter Homolka finden Sie hier:
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Im Podcast: Prof. Dr. Dr. Walther Homolka
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Titelbild: © mavar/ AdobeStock
Beitragsbild 1: © Prof. Dr. Dr. Walther Homolka