Influencer und KI: Was gekennzeichnet werden muss (und was nicht)
Eine allgemeine KI-Kennzeichnungspflicht für Influencer gibt es nicht. Wer KI nur als Werkzeug für Ideen, Text oder Schnitt nutzt, muss das meist nicht offenlegen. Wichtig wird die Kennzeichnung, wenn Inhalte täuschend echt wirken oder überwiegend KI-generiert sind. Geßner Legal erklärt die Abgrenzung, das Risiko einer Irreführung nach dem UWG und die neuen Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung ab August 2026.
