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KI-Recht · KI-Verordnung · Compliance

Ist Ihr Unternehmen von der EU-KI-Verordnung betroffen? Ein Praxis-Check

Ist Ihr Unternehmen von der EU-KI-Verordnung betroffen? In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: ja. Die Regulierung richtet sich nicht nur an Entwickler und Technologiekonzerne. Auch Unternehmen, die Künstliche Intelligenz lediglich in ihren Geschäftsprozessen einsetzen, können umfangreichen Pflichten unterliegen. Der erste Schritt ist deshalb immer eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Betroffenheit. Entscheidend ist dabei nicht, ob Sie KI nutzen, sondern welche KI-Anwendungen zum Einsatz kommen und welche Rolle Ihr Unternehmen dabei einnimmt. Einen allgemeinen Überblick über die Risikoklassen finden Sie in unserem Beitrag EU-KI-Verordnung 2026 im Überblick.

Die KI-Verordnung betrifft mehr Unternehmen als erwartet

Viele Verantwortliche gehen davon aus, dass die EU-KI-Verordnung nur große Anbieter von KI-Software betrifft. Tatsächlich ist Künstliche Intelligenz heute in zahlreiche Standardanwendungen integriert, sodass ihr Einsatz oft unbemerkt bleibt. Ein Unternehmen kann also von der EU-KI-Verordnung betroffen sein, ohne selbst je ein KI-System entwickelt zu haben.

Typische Beispiele für einen solchen unbemerkten Einsatz sind:

  • Generative KI zur Erstellung von Texten oder Bildern
  • Chatbots und virtuelle Assistenten im Kundenservice
  • Intelligente Suchfunktionen im Dokumentenmanagement
  • KI-gestützte Analysewerkzeuge in Personalwesen oder Controlling

Für die Frage, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist, sollten Sie diese Anwendungen zunächst systematisch erfassen und anschließend rechtlich bewerten. Erst dann lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Pflichten der KI-Verordnung im Einzelfall greifen.

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Welche Rolle nimmt Ihr Unternehmen ein?

Der Umfang der Pflichten hängt maßgeblich davon ab, welche Funktion Ihr Unternehmen im Umgang mit einem KI-System einnimmt. Die KI-Verordnung unterscheidet vor allem zwischen Anbietern, Betreibern sowie Importeuren und Händlern. Diese Rolle zu bestimmen, ist der Kern jedes Praxis-Checks, denn an sie knüpfen die konkreten Anforderungen an.

Anbieter (Provider): die umfassendsten Pflichten

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitstellt (Art. 3 Nr. 3 KI-VO). Anbieter tragen die weitreichendsten Pflichten. Für Anbieter von Hochrisiko-KI zählen dazu insbesondere ein Risikomanagement, eine technische Dokumentation, eine Konformitätsbewertung und die Beobachtung des Systems nach dem Inverkehrbringen (Art. 16 ff. KI-VO, mit Risikomanagement nach Art. 9, technischer Dokumentation nach Art. 11, Konformitätsbewertung nach Art. 43 und Beobachtung nach dem Inverkehrbringen nach Art. 72). Auch Unternehmen, die ein zugekauftes System stark anpassen oder unter eigenem Namen weiterverbreiten, können in die Anbieterrolle rücken.

Betreiber (Deployer): die Rolle der meisten Unternehmen

Betreiber ist, wer ein KI-System im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit einsetzt (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Die meisten Unternehmen sind Betreiber, weil sie fremde KI-Systeme lediglich nutzen. Auch als Betreiber sind Sie jedoch von der EU-KI-Verordnung betroffen. Zu den Pflichten gehören insbesondere:

  • bestimmungsgemäße Verwendung entsprechend den Vorgaben des Anbieters
  • Überwachung des laufenden Betriebs des KI-Systems
  • ausreichende Schulung und KI-Kompetenz der eingesetzten Mitarbeitenden
  • bei Hochrisiko-KI zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichten

Hinzu kommen Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO. Setzen Sie etwa einen Chatbot ein oder erzeugen Sie KI-generierte Inhalte, müssen Sie dies offenlegen. Wie das in der Praxis aussieht, erläutern wir auch mit Blick auf Werbung unter Kennzeichnung von Werbung in Social Media.

Importeur und Händler: Prüfpflichten vor der Bereitstellung

Importeure bringen KI-Systeme aus Drittstaaten in den EU-Markt, Händler vertreiben sie innerhalb der Union. Beide trifft eine Prüfpflicht: Sie müssen sich vergewissern, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten sind, bevor sie ein System bereitstellen. Wer ein KI-Produkt aus dem Ausland bezieht und weitergibt, sollte diese Rolle daher nicht unterschätzen.

Welche KI-Anwendungen Sie besonders prüfen sollten

Ob und wie stark Ihr Unternehmen von der EU-KI-Verordnung betroffen ist, hängt auch vom konkreten Einsatzbereich ab. Einige Anwendungsfelder sind besonders sensibel, weil sie schneller als Hochrisiko-KI einzustufen sind oder eigene Transparenzpflichten auslösen.

Sensible Einsatzbereiche im Überblick

Personalwesen: KI zur Analyse von Bewerbungen und Lebensläufen oder zur Beurteilung von Beschäftigten kann je nach Zweck als Hochrisiko-KI gelten. Kundenservice: Chatbots und virtuelle Assistenten lösen Transparenzpflichten aus. Marketing und Vertrieb: Generative KI für Werbetexte, Präsentationen oder Produktbeschreibungen bringt Informations- und Transparenzpflichten mit sich und sollte durch interne Richtlinien begleitet werden. Finanz- und Versicherungswesen: Anwendungen zur Bonitätsprüfung oder zum Zugang zu Finanzdienstleistungen können als Hochrisiko-KI einzustufen sein. Gesundheitswesen und Industrie: Diagnostik, Medizinprodukte und sicherheitsrelevante Anwendungen unterliegen besonders hohen Anforderungen.

Gerade im Marketing und im Influencer-Umfeld verschwimmen die Grenzen schnell. Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, sollte deshalb auch die persönlichkeitsrechtliche Seite im Blick behalten, wie wir sie im Beitrag Gesicht und Stimme mit KI nutzen ausführlich darstellen.

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Erste Fragen zur Bestandsaufnahme

Bevor Sie einzelne Pflichten prüfen, verschaffen Sie sich einen Überblick. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, die Betroffenheit Ihres Unternehmens strukturiert zu erfassen. Sie eignen sich als Ausgangspunkt für ein internes Gespräch zwischen Geschäftsführung, Compliance und den betroffenen Fachabteilungen.

  • Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt?
  • In welchen Fachabteilungen kommen sie zum Einsatz?
  • Wurden die Systeme selbst entwickelt oder extern bezogen?
  • Welche Entscheidungen unterstützt oder trifft die KI?
  • Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet?
  • Gibt es Auswirkungen auf Rechte, Sicherheit oder Gesundheit von Personen?
  • Fällt eine Anwendung möglicherweise unter die Hochrisiko-Regelungen?

Sobald diese Fragen beantwortet sind, lässt sich für jedes System einordnen, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt und welche Pflichten daraus folgen. Auf dieser Grundlage können Sie gezielt die passenden Compliance-Maßnahmen umsetzen.

Warum ein KI-Register sinnvoll ist

Ein bewährtes Werkzeug für die Bestandsaufnahme ist ein KI-Register. Es funktioniert ähnlich wie das aus dem Datenschutz bekannte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der DSGVO. Das KI-Register ist ein internes Verzeichnis aller im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme und schafft die Übersicht, die Sie für den Nachweis Ihrer Pflichten benötigen.

Ein aussagekräftiges KI-Register enthält typischerweise:

  • Bezeichnung des KI-Systems
  • Anbieter oder Hersteller
  • Einsatzbereich und verantwortliche Fachabteilung
  • Zweck der Anwendung
  • mögliche Risikoeinstufung nach der KI-Verordnung
  • erforderliche Dokumentationen und Nachweise

Ein solches Register erleichtert nicht nur die laufende Einhaltung der Pflichten, sondern ist auch bei späteren Audits oder behördlichen Prüfungen von großem Wert. Es zeigt, dass sich Ihr Unternehmen strukturiert mit der EU-KI-Verordnung auseinandergesetzt hat. Weitere Berührungspunkte zwischen KI, Datenschutz und Online-Auftritt behandeln wir unter Social Media und Recht.

Häufige Fragen zur Betroffenheit von der EU-KI-Verordnung

Ist mein Unternehmen von der KI-Verordnung betroffen, wenn wir KI nur einkaufen?

Ja, das ist gut möglich. Wer ein fremdes KI-System im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einsetzt, ist regelmäßig Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-VO und unterliegt damit eigenen Pflichten, etwa zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zur Überwachung und zur Schulung der Mitarbeitenden.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?

Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und stellen es unter eigenem Namen bereit (Art. 3 Nr. 3 KI-VO). Betreiber setzen ein KI-System lediglich ein (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Anbieter tragen deutlich umfangreichere Pflichten, während sich die meisten Unternehmen in der Betreiberrolle wiederfinden.

Muss ich ein KI-Register führen?

Ein zentrales, formalisiertes KI-Register ist nicht für jedes Unternehmen ausdrücklich vorgeschrieben. Es ist aber dringend zu empfehlen, weil es die Bestandsaufnahme, die Risikobewertung und den Nachweis gegenüber Behörden erheblich erleichtert.

Ab wann gelten die Pflichten der KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung gilt seit ihrem Inkrafttreten, einzelne Pflichten greifen jedoch gestaffelt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO werden ab dem 2. August 2026 verbindlich. Es lohnt sich daher, die Betroffenheit frühzeitig zu klären.

Was passiert, wenn wir die Pflichten nicht einhalten?

Verstöße gegen die KI-Verordnung können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Wie hoch das Risiko im Einzelfall ist, hängt von der Rolle, der Risikoklasse und der konkreten Anwendung ab. Eine frühzeitige rechtliche Bewertung senkt dieses Risiko spürbar.

Fazit

Ob Ihr Unternehmen von der EU-KI-Verordnung betroffen ist, entscheidet sich nicht an der Frage, ob Sie KI nutzen, sondern welche KI-Systeme Sie einsetzen und welche Rolle Sie dabei einnehmen. Schon der marktübliche Einsatz von Chatbots, generativer KI oder KI-gestützten Analysewerkzeugen kann Pflichten auslösen. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Bestandsaufnahme, eine rechtliche Bewertung der einzelnen Anwendungen und gegebenenfalls die Umsetzung passender Compliance-Maßnahmen. Nutzen Sie für die Grundlagen unseren Überblick zur EU-KI-Verordnung 2026 und für die konkreten Umsetzungsschritte unseren Beitrag zu den KI-Compliance-Maßnahmen 2026. Weiterführend sind zudem unsere Hinweise zur Kennzeichnung von Werbung in Social Media, zum Umgang mit Gesicht und Stimme in KI-Inhalten und allgemein zu Social Media und Recht.

Unsicher, ob die KI-Verordnung Ihr Unternehmen betrifft?

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Ob Sie Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems sind und welche Pflichten der EU-KI-Verordnung für Ihr Unternehmen gelten: Wir ordnen Ihre Rolle rechtlich ein, bewerten Ihre Anwendungen und zeigen Ihnen den konkreten Handlungsbedarf. Geßner Legal berät Geschäftsführung, Compliance und Fachabteilungen bundesweit.

Wir unterstützen Sie bei der Bestandsaufnahme Ihrer KI-Anwendungen, beim Aufbau eines KI-Registers und bei der Umsetzung der Transparenz- und Dokumentationspflichten. So sind Sie vorbereitet, bevor die Pflichten greifen.

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