Anwalt für Markenrecht
Ihr Anwalt für Markenrecht – wir schützen Ihre Marke!
Anwalt für Markenrecht – bundesweite Beratung & Vertretung
Ob Abmahnung, Markenanmeldung, Markenkonflikt oder Markenrecherche, häufig bestehen dringende Fragen zur rechtssicheren Einordnung. Viele Mandanten wenden sich in diesen Situationen unmittelbar an uns. Nachfolgend erhalten Sie einen strukturierten Überblick über unsere anwaltliche Unterstützung im Markenrecht.
Als erfahrene und auf das Markenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei beraten und vertreten wir Sie bundesweit in allen Fragen des Markenrechts – von der Markenrecherche über die Markenanmeldung und Markenüberwachung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte bei Markenrechtsverletzungen und der Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen.
Sie suchen einen Anwalt für Markenrecht?
Sie möchten eine Marke anmelden, einen Firmennamen schützen, eine Domain rechtssicher nutzen oder sich gegen eine Abmahnung wegen Markenverletzung verteidigen? Unsere auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei Markenschutz, Markenportfolio, Kennzeichenrechten und Reputationsschutz.
Typische Situationen, in denen Sie anwaltliche Hilfe benötigen:
- Prüfung von Firmennamen, Domains oder Produktnamen
- Anmeldung deutscher, europäischer oder internationaler Marken
- Abmahnung erhalten – Unterlassungserklärung & Schadensersatz
- Widerspruch gegen kollidierende Marken
- Markenlizenzierung, Markenübertragung oder Markenkaufvertrag
- Produktpiraterie, Kennzeichenverletzung oder Domainrecht
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Unsere Leistungen als Fachanwaltskanzlei für Markenrecht
Im Folgenden finden Sie unsere zentralen Leistungen als spezialisierte Markenrechtskanzlei – jeweils als eigenständige Leistungsbausteine, die wir individuell auf Ihre Situation anpassen.
Ein wirksamer Markenschutz beginnt lange vor der eigentlichen Markenanmeldung. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Markenstrategie, die auf einer gründlichen Analyse Ihrer Unternehmensstruktur, Ihrer Produkte, Dienstleistungen und Ihres Wettbewerbsumfelds basiert. Dazu prüfen wir bestehende Kennzeichenrechte, Unternehmenskennzeichen, Firmennamen, Domainkonzepte und die Positionierung Ihrer Marke im Markt. Ziel unserer anwaltlichen Beratung ist es, Ihre Marke rechtlich, strategisch und wirtschaftlich optimal aufzustellen und langfristig gegen Markenrechtsverletzungen, Nachahmungen und Produktpiraterie zu schützen.
Ob Markenentwicklung, Markenformen, strategische Warenklassenwahl oder die Ausgestaltung eines professionellen Markenportfolios – wir begleiten Unternehmen umfassend im gesamten Prozess und schaffen eine robuste Grundlage für Ihre zukünftige Markenführung.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag zur Markensicherung und zum Markenschutz.
Die Wahl eines markenrechtlich sicheren Namens ist entscheidend, um spätere Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder kostspielige Markenrechtsverletzungsverfahren zu vermeiden. Wir analysieren, ob Ihr gewünschter Markenname oder Firmenname mit bestehenden Marken, Unternehmenskennzeichen oder Domains kollidiert und ob absolute Schutzhindernisse nach dem Markengesetz bestehen.
Dabei berücksichtigen wir Wortmarken, Bildmarken, Registermarken, internationale Marken (IR), Unionsmarken (UMV) sowie nicht eingetragene Kennzeichenrechte. Diese rechtliche Einschätzung bildet die Grundlage für eine sichere, konfliktfreie Markenstrategie und schützt Sie vor späteren markenrechtlichen Auseinandersetzungen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag zur Prüfung von Marken- und Firmennamen.
Die professionelle Markenrecherche ist einer der wichtigsten Schritte im gesamten Markenanmeldeprozess. Wir führen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen nach prioritätsälteren Marken und sonstigen Kennzeichenrechten durch – in Deutschland (DPMA), der EU (EUIPO) sowie weltweit über die WIPO. Dabei berücksichtigen wir Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Marken, Unternehmenskennzeichen, Domainnamen und Bezeichnungen, die zu Verwechslungsgefahr führen können.
Durch unsere juristische Bewertung erkennen wir Risiken, bevor sie entstehen – und schützen Sie so vor kostenintensiven Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsanträgen oder späteren Markenverletzungen. Diese Recherche ist ein zentraler Bestandteil jeder erfolgreichen Markenstrategie.
Ausführliche Informationen finden Sie im Fachbeitrag zur Markenrecherche und Kollisionsprüfung.
Wir übernehmen die vollständige anwaltliche Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO und begleiten Sie von der Entwicklung einer markenfähigen Bezeichnung bis zur erfolgreichen Eintragung. Dabei prüfen wir die Unterscheidungskraft Ihres Zeichens, analysieren mögliche Schutzhindernisse und erstellen ein präzises, strategisch sinnvolles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Während des gesamten Amtsverfahrens vertreten wir Sie gegenüber dem Markenamt, reagieren auf Beanstandungen, führen Stellungnahmen und stellen sicher, dass Ihre Marke rechtlich und wirtschaftlich optimal geschützt wird – in Deutschland, Europa und weltweit.
Ausführliche Informationen finden Sie im Fachbeitrag zur Markenanmeldung und Markeneintragung.
Wir beraten Unternehmen umfassend beim nationalen und internationalen Markenschutz und entwickeln individuelle Schutzstrategien für Deutschland, die Europäische Union und internationale Märkte. Dabei prüfen wir mögliche absolute und relative Schutzhindernisse, analysieren die Unterscheidungskraft des Zeichens und definieren den tatsächlichen Schutzumfang Ihrer Marke gegenüber Mitbewerbern.
Ein zu schwach definierter Markenschutz kann zu verwässerten Kennzeichenrechten, Einschränkungen bei der Verteidigung oder Löschungsrisiken führen. Deshalb optimieren wir Ihre Markenstrategie im Hinblick auf Warenklassen, Kennzeichnungskraft, rechtliche Durchsetzbarkeit und zukünftige Erweiterungen Ihres Markenportfolios.
Weiterführende Informationen finden Sie im Fachbeitrag zu Markenschutz, Schutzhindernissen und Schutzumfang.
Marken haben eine Schutzdauer von zehn Jahren und können unbegrenzt verlängert werden. Wir überwachen alle Verlängerungsfristen Ihrer Marken und stellen sicher, dass keine Schutzrechte verfallen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen beim Aufbau, der Strukturierung und der Optimierung eines professionellen Markenportfolios.
Dazu gehören Fragen der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit, Portfolio-Expansion, Konsolidierung von Warenklassen, Nutzungspflicht, Benutzungsnachweise, Markenmodernisierung und die Vermeidung von Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung. Eine klare Markenarchitektur stärkt Ihre Rechtsposition und Ihren Wettbewerbsvorteil.
Nach der Markeneintragung beginnt der aktive Schutz Ihrer Marke erst richtig. Mit unserem professionellen Markenmonitoring überwachen wir alle relevanten Register auf identische und ähnliche Neuanmeldungen, die Ihre Kennzeichenrechte verletzen könnten. So können wir frühzeitig reagieren, bevor markenrechtliche Konflikte entstehen.
Wir prüfen Kollisionen, analysieren Verwechslungsgefahr, bewerten die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke und leiten bei Bedarf Widerspruchsverfahren oder andere rechtliche Schritte ein. Regelmäßige Markenüberwachung schützt Ihr Markenportfolio vor Verwässerung und stärkt Ihr Monopolrecht nachhaltig.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag zur Markenüberwachung.
Wird Ihre Marke verletzt, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch – von der Abmahnung über Unterlassungsansprüche bis hin zu gerichtlichen Markenverletzungsverfahren. Wir bewerten die Rechtslage umfassend, analysieren Verwechslungsgefahr, Warenähnlichkeit, Kennzeichnungskraft und Schutzumfang und verteidigen Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Ebenso vertreten wir Unternehmen gegen unberechtigte Abmahnungen und schützen Sie vor überzogenen Forderungen, Unterlassungserklärungen oder Schadensersatzansprüchen. Wir führen einstweilige Verfügungsverfahren, Klageverfahren, Rückruf- und Vernichtungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Grenzbeschlagnahme durch. Unser Ziel ist der effektive und nachhaltige Schutz Ihres Markenwerts.
Weiterführende Informationen finden Sie im Fachbeitrag zur Markenverletzung und Markenverteidigung.
Eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung, analysieren die geltend gemachten Ansprüche und bewerten die Markenlage im Hinblick auf Warenähnlichkeit, Kennzeichenrechte und Verwechslungsgefahr. Eine Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft abgegeben werden.
Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht entwickeln wir für Sie eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie, modifizieren überhöhte Forderungen, setzen Gegenansprüche durch und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir schützen Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und verhindern unnötige Kosten.
Weiterführende Informationen finden Sie im Fachbeitrag zu Abmahnungen im Markenrecht.
Droht eine jüngere Marke Ihre prioritätsälteren Kennzeichenrechte zu verletzen, vertreten wir Sie im vollständigen Widerspruchsverfahren vor dem DPMA oder dem EUIPO. Wir prüfen die formellen und materiellen Voraussetzungen, analysieren Verwechslungsgefahr, Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit sowie die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke und entwickeln eine effektive Argumentationsstrategie.
Zudem bewerten wir, ob Alternativen wie Abgrenzungsvereinbarungen, Vorrechtsvereinbarungen oder kooperative Lösungen wirtschaftlich sinnvoller sind. Unser Ziel ist es, Ihre Markenrechte schnell, effizient und rechtssicher zu verteidigen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Fachbeitrag zum Widerspruchsverfahren im Markenrecht.
Nicht jeder Markenrechtskonflikt muss in einem langwierigen Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren enden. Oft lässt sich durch eine rechtssichere Abgrenzungsvereinbarung oder eine Vorrechtsvereinbarung eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung erzielen. Wir verhandeln und entwerfen individuelle Verträge, die die zukünftige Nutzung zweier Marken klar definieren und Konflikte nachhaltig verhindern.
Ob räumliche, inhaltliche oder branchenspezifische Abgrenzung – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechtsposition gewahrt bleibt und gleichzeitig teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag zur Abgrenzungsvereinbarung im Markenrecht.
Produktpiraterie, Nachahmungen und gefälschte Waren gefährden nicht nur Ihren Umsatz, sondern auch den Ruf Ihrer Marke. Wir unterstützen Unternehmen beim Schutz vor Fälschungen im Onlinehandel, bei der Überwachung von Marktplätzen wie Amazon oder eBay und bei der Durchsetzung von Markenrechten gegenüber Herstellern, Importeuren und Händlern.
Zudem führen wir Grenzbeschlagnahmeanträge durch, beraten zum Reputationsschutz und setzen Unterlassungs-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche durch. Unser Ziel ist es, Ihre Marke im Marktumfeld nachhaltig zu schützen.
Marken sind wertvolle Vermögenswerte und können verkauft, übertragen oder als Sacheinlage in Unternehmen eingebracht werden. Wir gestalten rechtssichere Markenübertragungsverträge und Markenkaufverträge, prüfen die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und begleiten die Eintragung der Übertragung beim Markenamt.
Ausführliche Informationen finden Sie im Fachbeitrag zur Markenübertragung.
Die Lizenzierung von Marken eröffnet Unternehmen neue wirtschaftliche Chancen. Wir erstellen, prüfen und verhandeln Markenlizenzverträge für exklusive und einfache Lizenzen, Franchise-Konzepte, Co-Branding-Modelle und Kooperationen. Dabei berücksichtigen wir Qualitätsanforderungen, Kontrollrechte, Vergütungsmodelle, Lizenzgebühren, Kündigungsregelungen und die internationale Vertragsstruktur.
Eine rechtssichere Lizenzierung verhindert spätere Streitigkeiten, schützt Ihre Marke vor Qualitätsverlust und schafft klare Regeln zur Nutzung Ihrer Kennzeichenrechte.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag zur Markenlizenzierung.
Domainrecht und Markenrecht stehen in engem Zusammenhang. Wir prüfen Konflikte zwischen Domains, Marken und Unternehmenskennzeichen und setzen Ihre Ansprüche bei rechtsverletzenden Domains durch – etwa durch Unterlassungsansprüche, Löschung oder Übertragung von Domains.
Ebenso beraten wir Unternehmen bei der rechtssicheren Wahl eines Firmennamens, prüfen Namenskollisionen, registrieren rechtlich unbedenkliche Namen und helfen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag zum Domainrecht und Firmennamenschutz.
Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir Unternehmen, Gründer und Markeninhaber bundesweit vor Zivilgerichten, Markenämtern und in markenrechtlichen Streitigkeiten. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Gegnern, Markenämtern, Abmahnkanzleien und Behörden und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Ob Markenanmeldung, Widerspruch, Löschungsverfahren, Markenverletzung, einstweilige Verfügung oder Klage – wir vertreten Ihre Interessen kompetent, strategisch und durchsetzungsstark.
Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht unterstützen wir Mandanten in allen Phasen des Markenrechts – von der ersten Idee über die Markenanmeldung bis zur Verteidigung in Markenstreitigkeiten. In einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie eine fundierte juristische Einschätzung zu Ihrem Anliegen, sei es Markenschutz, Markenrecherche, Markenüberwachung, Abmahnung oder Markenverletzung.
Wir analysieren Schutzhindernisse, prüfen die rechtlichen Risiken, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine klare Strategie. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend die vollständige anwaltliche Vertretung gegenüber Markenämtern, Gegnern und Gerichten. Unsere Expertise schützt Ihre Marke langfristig und sichert Ihre wirtschaftliche Position.
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Anwalt für Markenrecht
Markenrecht kompakt – von der Anmeldung bis zur Abmahnung
In diesem Video erläutert Rechtsanwalt David Geßner verständlich, wie Sie eine Marke anmelden, welche Schutzhindernisse zu beachten sind und was im Fall einer Markenrechtsverletzung oder Abmahnung auf Sie zukommt. Ideal für Gründer und Unternehmen, die einen praxisnahen Überblick über das Markenrecht suchen.
Was ist Gegenstand des Markenrechts?
Das Markenrecht schützt Marken, Produktbezeichnungen, Firmennamen und sonstige Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr. Unternehmen nutzen unterscheidungskräftige Wortmarken, Bildmarken, Farben, Logos und andere Markenformen, um ihre Waren und Dienstleistungen klar zu kennzeichnen, Wiedererkennungswert zu schaffen und sich von Wettbewerbern abzugrenzen.
Eine starke Marke erhöht Vertrauen, Markenbindung und damit den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Mit steigender Bekanntheit steigt auch der wirtschaftliche Wert einer Marke. Daher ist ein früher, professioneller Markenschutz durch Markenanmeldungen beim DPMA, der Unionsmarke (EUIPO) oder über eine internationale Registrierung (IR-Marke) besonders wichtig.
Neben eingetragenen Marken schützt das Markenrecht auch geschäftliche Bezeichnungen wie Firmenbezeichnungen, Werktitel und andere Herkunftshinweise. Solche älteren Kennzeichenrechte können prioritätsälter sein und Unterlassungs- oder Löschungsansprüche gegen jüngere Marken begründen.
Professionelle Unterstützung im Markenrecht?
Wir unterstützen Sie schnell und fundiert – bundesweit.
Unsere Kompetenz im Markenrecht – Warum wir die richtigen Partner sind
Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht beraten wir Unternehmen, Markeninhaber und Gründer in allen Fragen rund um Markenschutz, Markeneintragung, Markenüberwachung und die Verteidigung gegen Markenrechtsverletzungen. Rechtsanwalt David Geßner, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, verfügt über langjährige Erfahrung in Amtsverfahren vor dem DPMA, bei der Unionsmarke (UMV), internationalen Registrierungen, Abmahnungen sowie Markenverletzungsverfahren.
Wir prüfen die Unterscheidungskraft, mögliche Schutzhindernisse, relevante Warenklassen, bestehende Kennzeichenrechte und übernehmen die Erstellung rechtssicherer Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse. Ebenso gestalten wir Markenlizenzverträge, begleiten Markenübertragungen, unterstützen bei Vorrechtsvereinbarungen und setzen Ihre Rechte im Widerspruchsverfahren, bei der Grenzbeschlagnahme oder im Nichtigkeitsverfahren durch.
Unsere Mandanten profitieren von einer klaren Risikoanalyse, präziser Rechtsberatung, wirtschaftlicher Denkweise und einer konsequenten Verteidigung Ihrer Rechtsposition. Wir verbinden markenrechtliche Expertise mit umfassender Erfahrung im Wettbewerbsrecht, Designrecht, Domainrecht und im Namensrecht – für einen Markenschutz, der langfristig trägt.
Unsere Expertise im Markenrecht – in Zahlen
Über 1000 erfolgreich betreute Mandate – von Markenanmeldungen beim DPMA, EUIPO und der WIPO bis hin zu komplexen Markenstreitigkeiten.
Spezialisierte Beratung rund um Markenrecht und Markenschutz.
Anerkannte Expertise als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Professionelle Unterstützung im Markenrecht?
Profitieren Sie von unserer spezialisierten Expertise im gewerblichen Rechtsschutz.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Markenrecht?
Ein erfahrener Markenanwalt wird immer dann unverzichtbar, wenn rechtliche Risiken oder komplexe strategische Entscheidungen rund um eine Marke bevorstehen. Bereits vor der Markenanmeldung sollten Unternehmen eine professionelle Markenrecherche durchführen lassen, um Konflikte mit älteren Markenrechten, Firmenbezeichnungen oder eingetragenen Registermarken auszuschließen. Fehlt diese Prüfung, drohen Widersprüche, kostspielige Abmahnungen und im schlimmsten Fall die Löschung der Marke durch das Markenamt.
Auch nach der Eintragung ist anwaltliche Unterstützung entscheidend: etwa bei der Markenüberwachung, der Abwehr von Unterlassungsansprüchen, Markenverletzungen, Schutzrechtsverletzungen, Domainstreitigkeiten oder bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und Markenübertragungen. Wir beurteilen rechtliche Risiken, prüfen die Verwechslungsgefahr, begleiten komplexe Markenstreitigkeiten und sichern Ihre Rechtsposition gegenüber Wettbewerbern.
Ein Markenrechtler schützt Sie vor Fehlern im Amtsverfahren, achtet auf das Prioritätsprinzip, setzt Ihre Ansprüche durch und sorgt dafür, dass Ihr Markenportfolio langfristig verteidigungsfähig bleibt. Ob erste rechtliche Einschätzung, strategische Markenentwicklung oder Verteidigung vor Gericht – anwaltliche Unterstützung ist essenziell.
Anwalt für Markenrecht für den anspruchsvollen Mittelstand
Der Mittelstand benötigt im Markenrecht eine Beratung, die strategische Sicherheit, wirtschaftliche Effizienz und präzise juristische Arbeit verbindet. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen aus Industrie, Handel, Technologie, Gesundheitswesen, Dienstleistungen und E-Commerce bei der Entwicklung, Sicherung und Verteidigung ihrer Marken, Firmennamen und Unternehmenskennzeichen.
Wir führen anspruchsvolle Markenrecherchen durch, prüfen komplexe Schutzhindernisse, analysieren Bezeichnungen nach dem Markengesetz und übernehmen vollständige Markeneintragungen beim DPMA, der Unionsmarke (EUIPO) oder über internationale Basismarken. Darüber hinaus unterstützen wir Ihre Produktlinien bei der Benutzungsaufnahme, dem strategischen Aufbau eines Markenportfolios sowie bei der Lizenzierung und der Erstellung rechtssicherer Markenlizenzverträge.
Im Konfliktfall vertreten wir mittelständische Unternehmen bei Markenverletzungen, Abmahnungen, der Abwehr unberechtigter Unterlassungserklärungen und im Markenverletzungsverfahren. Wir verhandeln Abgrenzungsvereinbarungen, begleiten Vorrechtsvereinbarungen und schützen Ihr Unternehmen bei Produktpiraterie, Kennzeichenverletzungen oder drohenden markenrechtlichen Nichtigkeitsverfahren.
Kosten im Markenrecht
Die Kosten im Markenrecht richten sich grundsätzlich nach Art und Umfang des jeweiligen Verfahrens. Bei der Markenanmeldung entstehen neben anwaltlichen Gebühren auch amtliche Kosten beim DPMA, beim EUIPO oder im Rahmen einer internationalen Registrierung. Die Höhe hängt insbesondere von der Zahl der gewünschten Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Für die Markenüberwachung fallen laufende Kosten an, deren Umfang sich nach der gewählten Überwachungstiefe und dem relevanten Markenraum richtet.
In Fällen einer markenrechtlichen Abmahnung oder eines drohenden Markenkonflikts bestimmen sich die Gebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert, der im Markenrecht traditionell hoch angesetzt wird. Dies betrifft sowohl die Abwehr unberechtigter Abmahnungen als auch die Durchsetzung eigener Ansprüche. Gleiches gilt für das Widerspruchsverfahren gegen jüngere Marken, das je nach Verfahrensstand zusätzliche Amts- und Anwaltskosten verursachen kann.
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei legen wir großen Wert auf transparente Gebührenstrukturen. Vor Beginn des Mandats erhalten Sie eine klare Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten, alternativen Vorgehensweisen und den jeweiligen wirtschaftlichen Implikationen. Abrechnungen erfolgen – je nach Fallgestaltung – nach dem RVG oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung, sodass Sie jederzeit verlässlich planen können.
Fragen zu Kosten im Markenrecht?
Wir beraten Sie transparent, verbindlich und mit klarer Kostenstruktur.
FAQ – Ihr Anwalt für Markenrecht
Das Markenrecht schützt Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden. Es sichert Ihre Marke, Ihr Firmenzeichen und Ihre Unternehmensidentität vor Nachahmung, unberechtigter Nutzung oder Verwechslungsgefahr.
In unserer Kanzlei für Markenrecht begleiten wir Sie bei der strategischen Markenanmeldung, dem Markenschutz, der Markenüberwachung und im Verfahren bei Markenrechtsverletzungen.
Eine Marke kann ein Wort, ein Bild, eine Kombination oder eine andere Gestaltung sein, mit der Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen eindeutig kennzeichnen und sich im Wettbewerb abgrenzen. Auch Firmen- oder Domainnamen zählen hierzu, ebenso wie Logos oder Farben.
Als Markenrechtler prüfen wir Ihre Markenform, erstellen Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und sorgen dafür, dass Sie Ihre Kennzeichenrechte umfassend sichern.
Der rechtliche Schutz einer Marke entsteht in Deutschland mit der Eintragung beim DPMA, bei einer Unionsmarke beim EUIPO oder international über die WIPO. Der Anmeldetag begründet Rechte gegenüber späteren Markenanmeldungen (Prioritätsprinzip).
Schon vor Eintragung kann Schutz durch Nutzung entstehen. Doch für nachhaltigen Markenschutz und optimale Verteidigung im Fällen von Markenverletzungen ist eine Anmeldung und professionelle Betreuung durch einen Markenanwalt unerlässlich.
Sie können Schutz beanspruchen als:
- Wortmarke
- Bildmarke bzw. Wort-Bild-Marke
- Hörmarke
- 3D-Marke (Formgestaltung, Verpackung)
- Farbmarke, Muster- oder Bewegungsmarke
Welche Markenform sinnvoll ist, hängt von Ihrer Markenstrategie, Ihrem Markenportfolio und der geplanten Nutzung ab. Wir als Markenrechtsanwalt beraten Sie individuell zur optimalen Eintragung Ihrer Marke.
Ein korrektes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis legt fest, für welche Klassen (Nizza-Klassen) Ihre Marke Schutz genießt. Es ist zentral für Ihre Marke, da ein ungenaues oder fehlendes Verzeichnis später zu Kosten, Markenrechtsverletzungen oder Löschungen führen kann.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Auswahl passender Oberbegriffe, berücksichtigt Ihre Unternehmensexpansion und prüft Schutzhindernisse frühzeitig im Anmeldeverfahren.
Unter Markeneintragung versteht man den offiziellen Vorgang beim Markenamt (DPMA/EUIPO/WIPO), bei dem Ihre Marke in das Markenregister aufgenommen wird. Erst mit Eintragung entsteht im Regelfall die volle Schutzfunktion gegen Markenverletzungen.
Wir prüfen Anmeldung, übernehmen die Korrespondenz mit dem Markenamt und vertreten Sie bei Widerspruch oder Inhaberstreit-Verfahren – effizient, strategisch und zielorientiert.
Eine deutsche Marke gilt in Deutschland, eine Unionsmarke (EU-Marke) in allen Mitgliedstaaten der EU, eine IR-Marke bietet globalen Schutz über die WIPO.
Welche Variante für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrem Markt, Ihrem Budget, Ihrer geplanten Markenstrategie und dem Markenportfolio ab. Wir beraten Sie hierzu individuell.
Bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist Eile geboten: Prüfen Sie die Unterlassungserklärung, holen Sie eine Ersteinschätzung ein und handeln Sie nicht unbedacht.
Unsere Kanzlei übernimmt die Prüfung Ihrer Rechte, verhandelt Änderungen oder Abwehrmaßnahmen und vertritt Sie auch im Markenverletzungsverfahren.
Der Markeninhaber hat bei einer Verletzung u. a. Anspruch auf:
- Unterlassung der Nutzung
- Löschung oder Vernichtung parallel geschützter Marken
- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche
Wir vertreten Mandanten bei der Durchsetzung dieser Ansprüche, auch gerichtlich, etwa im Markenverletzungsverfahren oder durch Einstweilige Verfügung.
Ja – eine Marke ist ein eigenständiges Schutzrecht und kann als Vermögenswert übertragen oder lizenziert werden. Ein wirksamer Markenlizenzvertrag regelt Nutzung, Kontrolle, Vergütung und Vertragslaufzeit.
Wir entwerfen Lizenzverträge, begleiten Markenübertragung oder Verkauf und sichern Ihre vertragliche Markenstrategie ab.
In Deutschland beträgt die Schutzdauer einer Marke in der Regel 10 Jahre ab Anmeldetag. Sie ist unbegrenzt verlängerbar durch Zahlung der Amtsgebühren.
Wir überwachen Fristen, beraten zu Markenportfolio-Strategien und sorgen dafür, dass Ihre Rechte langfristig bestehen bleiben.
Das Markenamt (DPMA/EUIPO) prüft nicht automatisch, ob ältere Markenrechte existieren. Ohne gründliche Markenrecherche drohen Markenrechtsverletzungen, Abmahnungen oder Löschungen.
Wir führen Identitäts- und Ähnlichkeitsanalysen durch, decken Kennzeichenrechte auf und beraten Ihre Markenstrategie rechtssicher.
Unternehmenskennzeichen, Firmennamen und Domains können Kennzeichenrechte begründen und sind im Markenrecht relevant. Eine Marke darf durch ältere Kennzeichen im Wege des Prioritätsprinzips angegriffen werden.
Wir prüfen Firmennamen, Domainrechte und deren Wirkung im Markenregister sowie mögliche Konflikte und definieren mit Ihnen eine klare Markenstrategie.
Gegen jüngere Eintragungen kann ein Widerspruchs- oder Löschungsverfahren eingeleitet werden, etwa bei Verwechslungsgefahr oder fehlender Unterscheidungskraft. Auch ein Nichtigkeitsverfahren ist möglich.
Unsere Kanzlei führt diese Verfahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – inklusive strategischer Beratung zur Markenverteidigung.
Anwalt für Markenrecht in Berlin
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Markenrecht in Berlin
Als erfahrener und spezialisierter Anwalt für Markenrecht berate und vertrete ich Sie gemeinsam mit meinem Team in Berlin bundesweit in allen Fragen des Markenrechts. Dies umfasst die Konzeption Ihrer Marke, die Markenrecherche und -anmeldung sowie die Markenüberwachung. Darüber hinaus setzen wir markenrechtliche Ansprüche durch, falls eine Markenrechtsverletzung durch Dritte erfolgt. Ebenso übernehmen wir die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. In dringenden Fällen sind wir auch am Wochenende per E-Mail für Sie erreichbar.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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