Die Verwechslungsgefahr im deutschen und europäischen Markenrecht
vor 3 Jahren
Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht ist ein komplexes Thema und zugleich Dreh- und Angelpunkt einer jeden markenrechtlichen Auseinandersetzung. Der Inhaber des Markenrechts kann einem Dritten insoweit verbieten, das Kennzeichen markenmäßig im geschäftlichen Verkehr für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn das Zeichen mit der (Unions)Marke des Rechtsinhabers identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, für die die (Unions)Marke eingetragen ist.
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