BGH entscheidet zu Anspruch auf kostenlosen Telefonbuch-Eintrag (Medienrecht)
vor 12 Jahren
Die Geschäftsbezeichnung von Gewerbetreibenden ist Teil des Namens Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass jeder Gewerbetreibende einen Anspruch darauf habe, kostenfrei unter seiner Geschäftsbezeichnung im Telefonbuch eingetragen zu werden (Urt. v. 17.04.2014, Az. III ZR 87/13). Unerheblich sei dabei, ob der Geschäftsname auch im Handelsregister eingetragen ist. Die Betreiber eines Versicherungsbüros klagten, da sie…
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