Anwalt für Musikrecht

Als Rechtsanwälte für Musikrecht sowie Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht vertreten wir seit Jahren spezialisiert und bundesweit Künstler, Musiker, Produzenten, Songwriter, Musikverlage, Musiklabels und Musikmanager bei allen Fragen rund um das Musikrecht.

Anwälte für Musikrecht in Berlin – Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. und seine Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Was ist das Musikrecht?

Das Musikrecht schützt die Musik als immaterielles Gut und ist somit Teil des sogenannten Immaterialgüterrechts. Immaterialgüterrechte können zugunsten verschiedenster Personengruppen, welche im Zusammenhang mit der Schaffung, Darbietung, Produktion sowie Auswertung von Musik stehen, begründet werden. So können beispielsweise Texter, Interpreten, Komponisten, Produzenten, Studiomusiker und Veranstalter, aber auch Sendeunternehmen unterschiedlich ausgestaltete Urheber- und Leistungsschutzrechte, welche durch das Urheberrechtsgesetz geregelt sind, inne haben. Das Urheberrechtsgesetz, welches innerhalb der letzten Jahre aufgrund der fortwährenden technischen Entwicklung zahlreichen Änderungen unterzogen worden ist, normiert die wechselseitigen, aber auch gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Rechte und Pflichten der Urheber, der ausübenden Künstler, der Lichtbildner, der Tonträgerhersteller, der Sendeunternehmen, der Presseverleger, der Datenbankhersteller sowie der Veranstalter und Verwertungsgesellschaften.

Unsere Leistungen als Anwälte für Musikrecht

Als Rechtsanwälte für Musikrecht beraten und vertreten wir seit Jahren bei allen musikrechtlichen Fragestellungen. Gerade im Bereich des Musikrechts gibt es viele komplexe und rechtlich schwierige Konstellationen, welche vor Abschluss von Verträgen zwingend geklärt werden müssen, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die folgenden Leistungen bieten wir Ihnen als spezialisierte Musikrechtskanzlei an:

Prüfung und Erstellung von Verträgen im Musikrecht

Verträge spielen im Musikbereich eine entscheidende Rolle. Die verschiedenen Beziehungen der Musikschaffenden zueinander und deren Interessen erfordern eine genaue Regelung bestehender Rechte und Pflichten. So sollten urheberrechtliche Lizenzen detailliert vertraglich geregelt werden, um spätere kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Rahmen des Musikvertragsrechts unterstützen wir Sie bei Vertragsverhandlungen und übernehmen die Vertragsgestaltung aus allen Bereichen der Musikbranche. So entwerfen wir für Sie z.B. Bandgründungsverträge, Bandübernahmeverträge, Managementexklusivverträge, Konzertverträge, Künstlervermittlungsverträge, Künstlerexklusivverträge und viele weitere Verträge. Bei der Vertragsgestaltung, welche wir nach Wunsch sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache vornehmen, berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre individuellen Interessen und passen das Vertragswerk an diese an.


Zusammen mit Sony Music CEO Patrick Mushatsi-Kareba sprach David Geßner über die Arbeit und Strukturen der Musikbranche, insbesondere der rechtlichen Einordnung.

Wichtige Verträge im Musikrecht

Im Musikrecht spielen Verträge eine sehr wichtige Rolle. Angefangen bei der Musikproduktion, an welcher neben dem Künstler meistens ein Produzent oder gar mehrere Produzenten sowie Songwriter beteiligt sind bis hin zur Rechteübertragung von Urheberrechten und Tonträgerherstellerrechten an Musiklabel und Verlage müssen Verträge zwischen den an der Musik und deren Auswertung Beteiligten geschlossen werden.

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Musikrecht haben wir jahrelange Erfahrung bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Musikverträgen aller Art. Insbesondere wissen wir, welche Beteiligungen gerade auch bei Majorlabels und großen Verlagen üblich sind und an welchen Stellen ein Nachverhandeln möglich ist.

Durchsetzung von Ansprüchen im Musikrecht

Als Fachanwaltskanzlei und Anwälte für Musikrecht unterstützen wir unsere Mandanten, wenn diese in ihren Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten verletzt wurden. Wir mahnen die Verletzer ab und setzen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gerichtlich für sie durch.

Auch wenn es zu vertragsrechtlichen Streitigkeiten, etwa aus einem Bandübernahmevertrag, Autorenexklusivvertrag oder Managementvertrages kommt, unterstützen wir unsere Mandanten zielgerichtet und wirtschaftlich effizient. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Lösung sinnvoll. Wenn es erforderlich ist, setzen wir Ihre Rechte als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht jedoch auch gerichtlich für Sie durch.

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Beratung zum Lizenzvertragsrecht

Schließlich beraten wir Sie als Ihre Anwälte für Musikrecht in Berlin zum Thema Verwertungsgesellschaften und Lizenzgebühren. Gerade Inhaber von Geschäften, welche oft arglos Musik öffentlich abspielen, sind nicht selten unangenehm überrascht, wenn Verwertungsgesellschaften sie zur Zahlung von Lizenzgebühren auffordern.

Auch Künstler und sonstige Urheber haben nicht selten Probleme mit Verwertungsgesellschaften und deren Abrechnungen. Auch hier beraten wir Sie bundesweit, damit Ihnen keine Einnahmen entgehen.

Ihre spezialisierten Anwälte für Musikrecht

Haben Sie Beratungsbedarf im Bereich des Musikrechts, benötigen Sie einen professionell erstellten Musikvertrag oder möchten Sie gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen und benötigen anwaltliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns gern und vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Alternativ bieten wir Ihnen auch telefonische Rechtsberatung an. Unsere Vertretung erfolgt bundesweit.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!


Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Titelbild: © Don Andreas / AdobeStock
Beitragsbild: © Brian Jackson / AdobeStock

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