Songtexte und KI: Was das LG München I zur Verwendung und Vervielfältigung durch ChatGPT entschieden hat
Das LG München I hat mit Urteil vom 11.11.2025 entschieden, dass das Training generativer KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Songtexten sowie die Ausgabe dieser Texte durch ChatGPT eine unzulässige Vervielfältigung darstellt. Schranken wie das Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) greifen nicht, sobald komplette Werke im Modell memorisiert und abrufbar sind. Geßner Legal erklärt die Entscheidung und ihre Folgen für Rechteinhaber und KI-Anbieter.
