BGH zu Angaben auf Babynahrung von Hipp (Wettbewerbsrecht)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Angaben „Präbiotik und Probiotik“ auf Babynahrung (BGH, Urt. v. 26.02.2014, Az. I ZR 178/12) Sachverhalt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.02.2014 entschieden, dass die Worte „Präbiotik“ bzw. „Probiotik“ auf Verpackungen von Babynahrung des Unternehmens Hipp gesundheitsbezogene Angaben darstellen und somit wettbewerbsrechtlich anhand der Health-Claim-Verordnung der EU zu beurteilen sind. Hipp…
