Die Einstweilige Verfügung bei Wettbewerbsverstößen
Die einstweilige Verfügung ist im Bereich des Wettbewerbsrechts ein effektives Mittel, um unlauteres Handeln von Mitbewerbern zu unterbinden.
Kompakt, verständlich und praxisnah – mit Einordnung aktueller Entwicklungen für Mandantinnen und Mandanten.