Abmahnung Magic: Musikinstrumente und Klaviertasten auf einem Holzhintergrund

Urheberrecht · Musikrecht · Social Media

Abmahnung für INSTNCT und TRO wegen „Magic“ von Adam Specter

Bild: Titelbild: © xavier gallego morel – stock.adobe.com

Eine Anwaltskanzlei mahnt im Auftrag der INSTNCT GmbH aus Köln und der TRO GmbH aus Düsseldorf die Nutzung des Klavierstücks „Magic“ von Adam Specter in einem werblichen Instagram-Reel ab. Das uns vorliegende Schreiben richtet sich an ein Unternehmen, das den Song als Tonspur unter ein Reel auf seinem gewerblichen Profil gelegt hatte. Die beiden Rechteinhaberinnen machen einen Unterlassungsanspruch geltend, verlangen Schadensersatz und fordern die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Zugleich bieten sie an, den Schadensersatz bei einer kurzfristigen Einigung vermindert und pauschal abzugelten. Die INSTNCT GmbH und die TRO GmbH sind uns bereits aus der Abmahnung wegen „My Sun and Stars“ bekannt, die ebenfalls ein Werbe-Reel auf Instagram betraf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anwaltskanzlei mahnt für die INSTNCT GmbH (Verlag) und die TRO GmbH (Masterrechte) die Nutzung von „Magic“ in einem werblichen Instagram-Reel ab.
  • Die Rechteinhaberinnen stützen sich auf die Werbesynchronisation, die nach ihrer Auffassung gesondert lizenziert werden muss und nicht über die GEMA läuft.
  • Den Schadensersatz berechnen sie aus einer monatlichen Mindestgebühr, die sie mit der Dauer der Abrufbarkeit multiplizieren und für Verlag und Aufnahme zusammenrechnen.
  • Bei dieser Berechnung setzen wir an, weil die Gegenseite eine tatsächliche Lizenzierungspraxis oder übliche Sätze darlegen muss.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell auf das Vergleichsangebot, lassen Sie die Frist aber auch nicht ungenutzt verstreichen.


Was steht in der Abmahnung wegen „Magic“ von Adam Specter?

„Magic“ wurde nach der Beschreibung im Schreiben 2024 veröffentlicht und ist ein ruhiges Piano-Stück ohne Gesang, in dem neben dem Klavier ein feines Glockenspiel zu hören ist. Als Urheber von Text und Musik nennt das Schreiben Emma Patterson und Adam Specter, bei der GEMA ist das Werk unter der Nummer 38355794 erfasst.

Über ein gewerbliches Instagram-Profil seien Teile des Werks und der Originalaufnahme unbefugt zu kommerziellen Zwecken genutzt worden, und zwar als Tonspur eines Reels, das seit längerer Zeit öffentlich zugänglich sei. Die Kanzlei spricht insoweit von einer Synchronisation und teilt mit, das Reel sei beweisfest dokumentiert. Dass es sich um Werbung handelt, leitet sie aus den Begleittexten, den Hashtags und der Aufforderung an Interessenten ab, sich bei dem Unternehmen zu melden. Zudem nenne das Impressum des Profils die Firmendaten für eine Geschäftsanbahnung.

Rechtliche Beratung? Kontaktieren Sie uns.

Zwei Rechteinhaberinnen für Werk und Aufnahme

Die Abmahnung kommt von zwei Gesellschaften, weil an einem Musikstück zwei getrennte Rechte bestehen. Die INSTNCT GmbH verlegt nach eigener Darstellung die Rechte an Komposition und Text. Die TRO GmbH hält nach dem Schreiben die ausschließlichen Masterrechte an der Originalaufnahme von „Magic“. Gemeint sind die Rechte an der fertigen Tonaufnahme, die das Urheberrechtsgesetz dem Hersteller des Tonträgers zuweist und nach denen allein er die Aufnahme vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen darf (§ 85 UrhG).

Für Sie folgt daraus zunächst, dass jede der beiden Gesellschaften ihre Rechte für sich nachweisen muss, und zwar gerade für eine werbliche Nutzung in sozialen Medien. Der Eintrag in der GEMA-Datenbank ist dafür ein Anhaltspunkt, ersetzt jedoch weder den Verlagsvertrag noch den Vertrag über die Masterrechte. Auf den uns vorliegenden Seiten des Schreibens sind solche Nachweise nicht zu sehen.

Zudem muss eine Einigung beide Seiten erfassen. Ein Vergleich, der nur den Verlag oder nur die Aufnahme abdeckt, lässt Ansprüche offen, auf die eine der Gesellschaften später zurückkommen kann. Achten Sie daher darauf, dass er ausdrücklich für die INSTNCT GmbH und die TRO GmbH gilt und neben dem Schadensersatz auch den Unterlassungsanspruch und die Kosten erledigt.

Was mit Werbesynchronisation gemeint ist

Als Synchronisation bezeichnet man die Verbindung von Musik mit bewegten Bildern zu einem neuen Ganzen. Das geschieht beim Kinofilm ebenso wie beim Instagram-Reel, unter das ein Song als Tonspur gelegt wird. Von Werbesynchronisation spricht man, wenn das so entstandene Video ein Unternehmen oder sein Angebot bewirbt.

Das Schreiben ordnet die Werbesynchronisation als eigenständige Nutzungsart ein, die weder von der GEMA noch von der GVL wahrgenommen werde und daher gesondert beim Rechteinhaber erworben werden müsse. Die Kanzlei beruft sich dafür insbesondere auf den Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 62, „Nutzung von Musik für Werbezwecke“). Daneben führt sie das OLG München (ZUM 1997, 275, „Trailer-Werbung“), das OLG Hamburg (GRUR 1991, 599, „Rundfunkwerbung“) und die Kommentare von Dreier/Schulze und Fromm/Nordemann an. Die Verbindung mit Werbung verändere zudem den Charakter des Werkes, weil die Musik dann für ein fremdes Angebot einstehe.

Diesen Ausgangspunkt halten wir im Grundsatz für tragfähig. Für ein Werbevideo brauchen Sie die Zustimmung der Rechteinhaber, und diese Zustimmung lässt sich nicht über die allgemeine Lizenz einer Verwertungsgesellschaft beschaffen. Über die Höhe eines Schadensersatzes sagt dieser Grundsatz allerdings noch nichts.

Musik aus der Instagram-Bibliothek und die Lizenz der Plattform

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ein Song, den Instagram in seiner Musikauswahl anbietet, auch für das eigene Profil freigegeben ist. Meta hat zwar Verträge mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA geschlossen, damit Musik auf der Plattform abgespielt werden darf. Diese Verträge decken jedoch nach unserer Einschätzung nicht die Verbindung eines Songs mit einem Werbevideo ab. Meta selbst nimmt die kommerzielle Nutzung der Bibliotheksmusik in seinen Richtlinien aus und stellt für geschäftliche Inhalte die Meta Sound Collection bereit, eine eigene Sammlung lizenzfreier Musik.

Für Ihre Verteidigung kommt es daher darauf an, über welche Funktion „Magic“ in Ihr Reel gelangt ist und welche Bedingungen dafür galten. Stammt die Tonspur aus der Meta Sound Collection oder aus einer anderen Quelle mit einer Lizenz für gewerbliche Inhalte, kann das gegen eine Rechtsverletzung oder jedenfalls gegen ein Verschulden sprechen. Haben Sie den Titel dagegen aus der allgemeinen Musikauswahl gewählt, hilft der Hinweis auf die Plattform wenig.

Das Schreiben unterstellt Ihnen „vorläufig zu Ihren Gunsten“, Sie hätten sich über die Rechtslage geirrt. Für den Schadensersatz nach § 97 UrhG genügt jedoch bereits Fahrlässigkeit. So hat das LG Frankfurt am Main ausgeführt, ein Unternehmen dürfe sich nicht darauf verlassen, dass die Musik, die eine Plattform zur Untermalung anbietet, auch für Werbung frei genutzt werden darf. Die Annahme eines Irrtums schützt Sie daher kaum vor dem Anspruch, sie dient vielmehr als Begründung für das Vergleichsangebot.

Wie die Rechteinhaberinnen den Schadensersatz berechnen

Den Schadensersatz berechnet das Schreiben im Wege der sogenannten Lizenzanalogie. Danach wird der Schaden so bemessen, als hätten Sie vorab eine Lizenz eingeholt und dafür eine angemessene Vergütung gezahlt. Die Kanzlei ordnet das Reel „selbst bei Einordnung als bloßer Imagefilm“ ein und setzt dafür eine nach ihren Worten absolute Mindestgebühr je Monat an, die allein für die Verlagsseite gelten soll. Diese Gebühr multipliziert sie mit der Zahl der Monate, in denen das Reel abrufbar war, und rechnet das Ergebnis für Verlags- und Masterseite zusammen.

Von der so ermittelten Summe bieten die Rechteinhaberinnen einen Nachlass an. Sie hätten kein Interesse an einem langwierigen Rechtsstreit und seien bereit, den Lizenzschaden bei einer kurzfristigen Einigung „ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ durch einen verminderten pauschalen Schadensersatz abzugelten.

Rechtliche Beratung? Kontaktieren Sie uns.

Wo wir bei der Berechnung ansetzen

Bei der Lizenzanalogie kommt es darauf an, was vernünftige Vertragspartner in Kenntnis aller Umstände für diese Nutzung vereinbart hätten. Den Maßstab dafür muss die Gegenseite liefern, vorrangig durch ihre tatsächliche Lizenzierungspraxis, also durch Verträge über vergleichbare Nutzungen. Fehlt eine solche Praxis, kommen übliche Sätze der Branche in Betracht, die ebenfalls dargelegt werden müssen. Woher die angesetzte Mindestgebühr stammt, geht aus den uns vorliegenden Seiten nicht hervor.

Auch der Aufbau der Rechnung überzeugt uns nicht. Die Mindestgebühr soll nach dem Schreiben allein für die Verlagsseite gelten, wird im Ergebnis aber ebenso für die Aufnahme angesetzt. Zweifelhaft ist außerdem, ob vernünftige Parteien für ein einzelnes Reel eine Gebühr vereinbart hätten, die Monat für Monat weiterläuft, statt einen einmaligen Pauschalbetrag festzulegen. Bei dieser Methode steigt die Forderung mit jedem Monat, obwohl ein Reel die meiste Aufmerksamkeit kurz nach der Veröffentlichung erhält.

Einen Anhaltspunkt bietet das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 9. September 2026 (Az. 2-06 O 424/25). Das Gericht wies die Schadensersatzklage von SoundGuardian wegen „Freed from Desire“ in einem kurzen TikTok-Video ab, obwohl es eine Urheberrechtsverletzung und ein Verschulden bejahte. Die Klägerin habe weder eigene Lizenzverträge noch branchenübliche Lizenzsätze vorgelegt, sodass eine Schätzung des Schadens in der Luft hinge. Einen kurzfristigen Tagessatz linear auf die gesamte Abrufdauer hochzurechnen, hielt die Kammer ebenfalls nicht für tragfähig.

Übertragen lässt sich die Entscheidung allerdings nur mit Vorsicht, denn sie betrifft ein anderes Verfahren und eine andere Plattform und ist noch nicht rechtskräftig. Gleichwohl macht sie deutlich, dass ein Gericht die Höhe einer Lizenz nur schätzt, wenn der Rechteinhaber dafür greifbare Anhaltspunkte vorträgt. Die INSTNCT GmbH und die TRO GmbH müssten im Streitfall daher darlegen, zu welchen Bedingungen sie „Magic“ für Werbevideos tatsächlich lizenzieren.

Vergleichsangebot „ohne Präjudiz“ und Anwaltskosten

Mit dem Zusatz „ohne Präjudiz“ stellt die Gegenseite klar, dass sie sich nicht auf die geringere Summe festlegt. Kommt keine Einigung zustande, behält sie sich vor, den vollen Lizenzschaden nach ihrer eigenen Berechnung zu verlangen. Prüfen Sie das Angebot deshalb in Ruhe, bevor Sie zahlen, und lassen Sie die Frist dennoch nicht verstreichen, weil die Rechteinhaberinnen sonst gerichtliche Schritte einleiten können.

Daneben verlangen die Rechteinhaberinnen ihre Rechtsverfolgungskosten, die das Schreiben aus dem Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs berechnet. Diesen Wert bemisst die Kanzlei unabhängig vom Lizenzschaden, weil der Unterlassungsanspruch auch künftige Verletzungen abwehren solle. Je Rechtsverletzung setzt sie einen Regelwert an und verdoppelt ihn, weil sowohl das Masterrecht als auch das Verlagsrecht verletzt seien. Sie stützt sich dafür auf den Bundesgerichtshof (MMR 2018, 420, „Spielfilm“, und GRUR 2016, 1275, „Tannöd“), das KG (GRUR 2005, 88, „Stadtplanausschnitte“) und das LG Hamburg (ZUM 2007, 869). Eine Kostenberechnung liegt dem Schreiben bei.

Diese Verdopplung prüfen wir gesondert. Ein einzelnes Reel mit einem einzigen Song begründet zwar Ansprüche zweier Rechteinhaberinnen, der Gegenstandswert richtet sich jedoch nach dem Interesse, das bei dieser Nutzung auf dem Spiel steht. Anhand der Kostenberechnung klären wir daher, inwieweit die angeführten Entscheidungen auf die Werbenutzung eines Klavierstücks in einem Reel passen.

Was Sie nach der Abmahnung wegen „Magic“ jetzt tun sollten

Bevor Sie auf das Schreiben reagieren, sollten Sie einige Punkte klären und Belege sichern. Wir empfehlen die folgenden Schritte:

  • Notieren Sie die Frist, die das Schreiben für eine Einigung setzt, und lassen Sie sie nicht ungenutzt ablaufen.
  • Sichern Sie Belege dafür, über welche Funktion die Musik in das Reel gelangt ist, etwa Screenshots der Audio-Angabe und der Kontoart Ihres Profils.
  • Klären Sie intern, wer das Reel erstellt hat, und suchen Sie Verträge mit Agenturen oder freien Mitarbeitern heraus.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine Erklärung ungeprüft, auch keine Unterlassungserklärung, die Ihnen vorgelegt wird.
  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf und machen Sie keine Angaben, die über das Nötige hinausgehen.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet Sie ohne zeitliche Grenze, und jeder spätere Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen. Lassen Sie ihren Wortlaut daher auf das beanstandete Reel zuschneiden. Mehr zum Vorgehen lesen Sie auf unserer Seite zur Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media und unter Abmahnung erhalten. Vergleichbare Schreiben wegen Musik in Instagram-Reels haben wir zu „Tiki Tiki“ und zu „Vibe“ aufbereitet.

Rechtliche Beratung? Kontaktieren Sie uns.

Häufige Fragen zur Abmahnung wegen „Magic“

Warum mahnen zwei Firmen wegen eines einzigen Songs ab?
An „Magic“ bestehen Rechte an der Komposition und Rechte an der Tonaufnahme. Die INSTNCT GmbH beruft sich auf die Verlagsrechte am Werk, die TRO GmbH auf die Masterrechte an der Aufnahme. Jede der beiden Gesellschaften muss ihre Rechte für sich belegen.

Reicht die GEMA-Lizenz von Instagram nicht aus?
Die Verträge der Plattform mit Verwertungsgesellschaften erlauben das Abspielen von Musik auf Instagram. Die Verbindung eines Songs mit einem Werbevideo für ein Unternehmen ist davon nach unserer Einschätzung nicht gedeckt. Für Werbung benötigen Sie eine Zustimmung der Rechteinhaber.

Darf der Schadensersatz nach Monaten berechnet werden?
Die Lizenzanalogie fragt, was vernünftige Parteien für die Nutzung vereinbart hätten. Eine Monatsgebühr setzt voraus, dass die Rechteinhaberinnen solche Gebühren in ihrer Praxis verlangen oder dass sie branchenüblich sind. Das muss die Gegenseite belegen, und das LG Frankfurt am Main hat eine lineare Hochrechnung in einem anderen Fall nicht akzeptiert.

Was bedeutet „ohne Präjudiz“ im Vergleichsangebot?
Die Rechteinhaberinnen legen sich mit dem Angebot nicht auf die geringere Summe fest. Scheitert die Einigung, wollen sie den vollen Betrag nach ihrer Berechnung verlangen. Lassen Sie das Angebot daher prüfen, bevor die Frist abläuft.

Spielt es eine Rolle, woher die Musik im Reel stammt?
Ja, denn davon hängt ab, ob eine Lizenz bestand und ob Ihnen ein Verschulden vorzuwerfen ist. Musik aus der Meta Sound Collection ist für geschäftliche Inhalte gedacht, die allgemeine Musikauswahl dagegen nicht. Sichern Sie daher Belege dazu, wie der Song in das Video kam.

Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung nicht reagiere?
Die Rechteinhaberinnen können ihren Unterlassungsanspruch dann gerichtlich durchsetzen, unter Umständen auch im Eilverfahren. Zudem verfällt das Vergleichsangebot, und es droht eine Klage auf den vollen Schadensersatz. Eine Antwort innerhalb der Frist hält Ihnen dagegen alle Möglichkeiten offen.

Unsere Einschätzung

Dass ein Unternehmen für ein Werbe-Reel die Zustimmung der Rechteinhaber braucht, wird sich im Fall „Magic“ kaum bestreiten lassen. Angreifbar ist nach unserer Einschätzung vor allem die Höhe der Forderung. Eine monatlich hochgerechnete Mindestgebühr, die ohne erkennbare Grundlage auch auf die Masterseite übertragen wird, müssen die Rechteinhaberinnen im Streitfall mit ihrer tatsächlichen Lizenzierungspraxis untermauern. Gleiches gilt für die Verdopplung des Gegenstandswerts bei den Anwaltskosten.

Wie andere Gerichte die Lizenzschäden für Musik in sozialen Medien beurteilen, bleibt abzuwarten, zumal das Urteil aus Frankfurt noch nicht rechtskräftig ist. Für Unternehmen kann eine Einigung dennoch sinnvoll sein, wenn der Betrag der Nutzung angemessen ist und der Vergleich beide Rechteinhaberinnen und alle Ansprüche erfasst. Treffen Sie diese Entscheidung jedoch erst nach einer Prüfung der Rechte und der Berechnung und nicht unter dem Zeitdruck des Schreibens.

Abmahnung wegen „Magic“ erhalten?

Abmahnung wegen Musik in einem Werbe-Reel

Abmahnung wegen „Magic“ erhalten?

Schicken Sie uns die Abmahnung. Wir prüfen die Rechte beider Rechteinhaberinnen und die Berechnung der Forderung. Wir melden uns schnell zurück.

Schicken Sie uns die Abmahnung.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt

Guten Tag,

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen im Medien-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Nutzen Sie unseren Wegweiser für eine schnelle Orientierung.

HTML Snippets Powered By : XYZScripts.com