Abmahnung Tiki Tiki: Nahaufnahme der Regler eines Mischpults im Tonstudio

Urheberrecht · Musikrecht · Social Media

Abmahnung von Hild & Kollegen wegen „Tiki Tiki“ (volume100)

Bild: Titelbild: © Brian Jackson – stock.adobe.com

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen mahnt für die Soundcheck Media FZCO, die unter der Geschäftsbezeichnung „volume100“ auftritt, die Nutzung der Tonaufnahme „Tiki Tiki“ von QMIIR und Salima Chica in Instagram-Reels ab. Uns liegt ein solches Schreiben aus dem Oktober 2026 vor, das an ein gewerblich genutztes Instagram-Profil gerichtet ist. Verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Für die Unterlassungserklärung setzt die Kanzlei eine Frist von gut einer Woche und kündigt zugleich an, diese Frist nicht zu verlängern. Wir erläutern daher, wie das Schreiben aufgebaut ist, wo es angreifbar sein kann und wie Sie innerhalb der Frist reagieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hild & Kollegen mahnt für die Soundcheck Media FZCO aus Dubai, die als „volume100“ auftritt, die Nutzung der Tonaufnahme „Tiki Tiki“ in Instagram-Reels ab.
  • Die Mandantin behauptet ausschließliche Rechte nur für Deutschland, Österreich und die Schweiz und muss deshalb die Verträge belegen, aus denen sie diese Rechte ableitet.
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält neben der Unterlassung Regelungen zu Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten und sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
  • Die Frist für die Erklärung beträgt gut eine Woche, eine Verlängerung lehnt die Kanzlei im Schreiben ausdrücklich ab.
  • Die Musikbibliothek von Instagram deckt Reels gewerblich genutzter Profile in aller Regel nicht ab.


Was steht in der Abmahnung wegen „Tiki Tiki“?

Das Schreiben ist 18 Blatt lang und folgt einem festen Aufbau. Zunächst zeigt Hild & Kollegen die Vertretung der Mandantin an und verweist auf eine beigefügte Vollmacht. Danach heißt es, die Mandantin habe feststellen müssen, dass über das Instagram-Profil des Empfängers ein Reel veröffentlicht worden sei, das mit Teilen von „Tiki Tiki“ unterlegt ist. Die Tonaufnahme oder jedenfalls wesentliche Teile davon seien ohne Zustimmung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht worden. Ein forensischer Dienstleister habe die Daten beweissicher für ein mögliches Gerichtsverfahren gesichert.

Im rechtlichen Teil stützt sich das Schreiben vor allem auf das Recht des Tonträgerherstellers nach § 85 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), das die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme dem Hersteller vorbehält. Eine Lizenz für das Unternehmen des Empfängers bestehe nicht, und die Nutzung sei erkennbar im geschäftlichen Verkehr erfolgt. Soweit Beschäftigte oder eine Agentur das Reel veröffentlicht hätten, müsse sich das Unternehmen deren Handeln nach § 99 UrhG zurechnen lassen. Untermauert wird das mit zahlreichen Kommentarstellen und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.

Am Ende stehen die Forderungen. Die Kanzlei macht die eingangs genannten Ansprüche geltend und legt zudem ein Muster der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, das bis zum Ablauf der Frist unterschrieben bei ihr eingehen soll. Zur Fristwahrung genüge ein Fax oder ein Scan per E-Mail, das Original sei nachzureichen. Andernfalls werde man der Mandantin empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Schreiben dieser Art sammeln wir auf unserer Themenseite zu Musik-Abmahnungen auf Social Media.

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Wer ist volume100?

Über die Mandantin teilt das Schreiben nur wenig mit. Danach handelt es sich um die Soundcheck Media FZCO mit Sitz in der Freizone Dubai Silicon Oasis in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die unter der Bezeichnung „volume100“ tätig ist. Die Abkürzung FZCO steht für eine Gesellschaft, die in einer der Freizonen der Emirate gegründet wurde. Wie die Gesellschaft an die Rechte gelangt ist, verrät das Schreiben jedoch nicht.

Zum Beleg ihrer Rechte verweist die Mandantin auf Spotify, wo sie bei dem Titel sowohl mit einem Copyright-Vermerk (©) als auch mit einem P-Vermerk (℗) geführt werde. Aus dem P-Vermerk leitet das Schreiben eine gesetzliche Vermutung ab, dass die Mandantin Inhaberin der Tonträgerherstellerrechte sei, und verlagert die Beweislast für das Gegenteil auf den Abgemahnten. Wie weit diese Vermutung trägt und wo ihre Grenzen liegen, haben wir im Beitrag zur Abmahnung von Hild & Kollegen wegen „Vibe“ ausführlich dargestellt. Eine solche Vermutung lässt sich allerdings durch Gegenbeweis entkräften.

Rechte nur für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Nach dem Schreiben ist die Mandantin Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Tonaufnahme in der DACH-Region, also in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ihr stehe insbesondere das Recht zu, Dritten Nutzungsrechte an dem Titel einzuräumen. Eine solche Beschränkung auf einzelne Länder spricht dafür, dass volume100 die Rechte von einem anderen ableitet, etwa vom ursprünglichen Hersteller der Aufnahme oder von einem Label. Räumlich begrenzte ausschließliche Rechte entstehen in der Regel durch einen Lizenzvertrag, wie er im Musikrecht zwischen Labels und Vertrieben üblich ist.

Für die Verteidigung bedeutet das, dass die Mandantin auch die Verträge belegen muss, über die sie die Rechte erhalten haben will. Als Rechtekette bezeichnet man die lückenlose Abfolge von Rechteeinräumungen vom Hersteller der Aufnahme bis zu demjenigen, der abmahnt. Fordern Sie daher über Ihren Anwalt den Lizenzvertrag oder zumindest eine aussagekräftige Bestätigung des Rechtegebers an. Aus diesen Unterlagen muss sich ergeben, dass die Rechte im Zeitraum der Veröffentlichung bestanden, die Nutzung in sozialen Medien umfassen und die Mandantin berechtigt ist, Verletzungen im eigenen Namen zu verfolgen.

Offen lässt das Schreiben zudem, wie der P-Vermerk auf Spotify zu der Behauptung passt, die Rechte bestünden gerade für diese drei Länder. Der Vermerk benennt üblicherweise den Hersteller der Aufnahme und nicht einen Lizenznehmer für ein bestimmtes Gebiet. Wir halten es deshalb für geboten, sich mit dem Verweis auf die Streaming-Plattform nicht zufriedenzugeben und die Unterlagen anzufordern, bevor über Zahlungen gesprochen wird.

Warum Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben sollten

Das größte Risiko des Schreibens liegt nicht bei den Zahlungsansprüchen, sondern bei der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Mit ihr verpflichtet sich der Unterzeichner, die Nutzung künftig zu unterlassen, und verspricht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe. Diese Bindung ist zeitlich nicht begrenzt und kann auch Jahre später noch Folgen haben, wenn etwa eine Agentur den Titel in einem neuen Beitrag erneut verwendet.

Hild & Kollegen weist unter Berufung auf § 97a UrhG selbst darauf hin, dass die Erklärung weitere Regelungen enthält. Sie betreffen insbesondere die Auskunft, die Anerkennung oder Erfüllung von Schadensersatzansprüchen und die Erstattung der Anwaltskosten. Die Kanzlei bezeichnet diese Teile als „Annex-Ansprüche“, die gesondert geltend gemacht würden. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese Ansprüche jedoch möglicherweise dem Grunde nach an. Einwände gegen die Rechte der Mandantin oder gegen ein Verschulden lassen sich danach nur noch schwer erheben, obwohl über die Höhe noch gar nicht gesprochen wurde.

Prüfen Sie zudem die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung. Nach dem Schreiben soll sie sich ausschließlich auf die beanstandete Nutzung beziehen. Es kommt jedoch darauf an, wie das Muster diese Nutzung beschreibt, ob es also nur die eine Tonaufnahme erfasst oder den Titel in jeder Fassung und auf jeder Plattform. Auch die Höhe und die Bemessung der Vertragsstrafe gehören auf den Prüfstand, bevor Sie sich binden.

In vielen Fällen bietet sich stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung an. Darin verpflichtet sich der Abgemahnte nur zur Unterlassung, und zwar in einem Umfang, der die Wiederholungsgefahr ausräumt, ohne die übrigen Ansprüche anzuerkennen. Übernehmen Sie den Wortlaut nicht aus einem Muster aus dem Internet, weil eine zu enge oder unklare Fassung die Wiederholungsgefahr womöglich nicht beseitigt und den Weg zur einstweiligen Verfügung offenlässt.

Die kurze Frist und „keine Fristverlängerung“

Das Schreiben setzt für den Eingang der unterschriebenen Erklärung eine Frist von gut einer Woche ab dem Datum des Schreibens. Es weist darauf hin, dass wegen der Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverstößen grundsätzlich keine Fristverlängerung gewährt werden könne. Läuft die Frist ohne ausreichende Erklärung ab, will die Kanzlei ihrer Mandantin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gemeint ist damit vor allem ein Antrag auf einstweilige Verfügung, mit dem ein Gericht die Nutzung kurzfristig und unter Umständen ohne mündliche Verhandlung untersagen kann.

Praktisch bedeutet das, dass Sie mit einer Verlängerung nicht rechnen sollten. Eine Bitte darum kann im Einzelfall gleichwohl sinnvoll sein, etwa wenn das Schreiben erst verspätet bei Ihnen angekommen ist. Verlassen Sie sich darauf aber nicht, sondern planen Sie so, dass eine Erklärung vor Ablauf der Frist bei Hild & Kollegen eingeht, sofern sie abgegeben werden soll. Die Eile betrifft allerdings vor allem die Unterlassung. Über die Zahlungsansprüche und die Auskunft lässt sich in aller Regel auch nach diesem Zeitpunkt noch verhandeln, ohne dass deswegen ein Eilverfahren droht.

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Schützt die Musikbibliothek von Instagram?

Viele Betroffene haben den Titel direkt in der App aus der Musikbibliothek ausgewählt und halten die Nutzung deshalb für erlaubt. Meta stellt die Musik in Instagram nach seinen Richtlinien jedoch grundsätzlich nur für private und nicht für gewerbliche Inhalte zur Verfügung. Für Unternehmensprofile zeigt die App zwar einen eingeschränkten Katalog an, sie prüft aber nicht zuverlässig, ob ein persönliches Konto in Wahrheit für ein Geschäft genutzt wird. Dient ein Reel dazu, ein Unternehmen oder seine Leistungen zu zeigen, deckt die Bibliothek diese Nutzung daher in der Regel nicht ab. Mehr dazu hören Sie in unserer Podcast-Folge zur Musiknutzung auf Social Media.

Auf das Verschulden geht das Schreiben ausführlich ein. Danach habe der Abgemahnte mindestens fahrlässig gehandelt, weil jedem Unternehmen bekannt sei, dass geschützte Tonaufnahmen nicht frei benutzt werden dürfen. Hild & Kollegen beruft sich dazu unter anderem auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs „Beatles-Doppel-CD“ (GRUR 1998, 568), nach der im Urheberrecht strenge Anforderungen an die Sorgfalt gelten. Anders als die Unterlassung setzt der Schadensersatz ein solches Verschulden voraus, und die Mandantin muss zudem begründen, wie sie die Höhe berechnet.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat etwa eine Schadensersatzklage wegen eines kurzen TikTok-Videos abgewiesen (Urteil vom 9. September 2026, Az. 2-06 O 424/25). Das Gericht bejahte zwar eine Urheberrechtsverletzung und ein Verschulden, die Klägerin habe aber weder eine Lizenzierungspraxis noch branchenübliche Lizenzsätze nachgewiesen. Einzelheiten finden Sie in unserem Beitrag zum SoundGuardian-Urteil des Landgerichts Frankfurt. Wie andere Rechteinhaber vergleichbare Reels abmahnen, zeigt unser Beitrag zur Abmahnung wegen „Magic“ auf Instagram.

Was Sie nach der Abmahnung wegen „Tiki Tiki“ jetzt tun sollten

Bis zum Ablauf der Frist bleibt wenig Zeit, und die Schritte sollten in der richtigen Reihenfolge erfolgen. Folgendes können Sie sofort erledigen:

  • Notieren Sie den Tag und die Uhrzeit, zu der eine Erklärung bei Hild & Kollegen eingegangen sein muss.
  • Sichern Sie das Reel und die Angaben zur verwendeten Tonspur mit Screenshots, ebenso die Einstellungen Ihres Profils.
  • Klären Sie intern, wer das Reel erstellt und veröffentlicht hat, und legen Sie vorhandene Verträge mit Agenturen oder freien Mitarbeitern bereit.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Erklärung nicht und nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Lassen Sie die Erklärung und die behaupteten Rechte von volume100 vor Ablauf der Frist anwaltlich prüfen.

Die größten Nachteile entstehen in der Praxis durch eigene Erklärungen. Häufig rufen Betroffene bei der Gegenseite an oder schreiben, sie hätten den Song doch aus der Instagram-Bibliothek genommen und nur ihr Geschäft zeigen wollen. Damit bestätigen sie jedoch die Nutzung und den geschäftlichen Zweck in einem Zug. Ebenso wenig hilft der Einwand, eine Agentur oder ein Mitarbeiter habe das Reel erstellt, weil sich das Schreiben insoweit auf die Zurechnung nach § 99 UrhG stützt. Ansprüche gegen eine Agentur können Sie unabhängig davon später prüfen lassen. Zahlen Sie zudem nichts, bevor geklärt ist, ob volume100 die behaupteten Rechte überhaupt nachweisen kann. Allgemeine Hinweise zum Vorgehen finden Sie auf unserer Seite Abmahnung erhalten.

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Häufige Fragen zur Abmahnung wegen „Tiki Tiki“

Muss ich die Unterlassungserklärung von Hild & Kollegen unterschreiben?
Eine Pflicht, gerade das beigefügte Muster zu unterschreiben, besteht nicht. Liegt eine Rechtsverletzung vor, lässt sich die Wiederholungsgefahr jedoch nur durch eine strafbewehrte Erklärung ausräumen, andernfalls droht ein gerichtliches Verfahren. Häufig ist eine modifizierte Erklärung der bessere Weg, weil sie sich auf die Unterlassung beschränkt und die übrigen Ansprüche nicht anerkennt.

Ist volume100 überhaupt berechtigt, wegen „Tiki Tiki“ abzumahnen?
Das Schreiben behauptet ausschließliche Rechte für Deutschland, Österreich und die Schweiz und stützt sich auf einen P-Vermerk bei Spotify. Da die Rechte auf drei Länder beschränkt sein sollen, leitet die Gesellschaft sie vermutlich aus einem Lizenzvertrag ab. Diesen Vertrag und die vorangehenden Rechteeinräumungen sollten Sie anfordern lassen, bevor Sie sich zu den Forderungen äußern.

Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Das Schreiben kündigt für diesen Fall an, der Mandantin gerichtliche Schritte zu empfehlen. In Betracht kommt vor allem ein Antrag auf einstweilige Verfügung, der mit weiteren Kosten verbunden ist. Lassen Sie die Frist daher nicht ungenutzt verstreichen, sondern reagieren Sie rechtzeitig und überlegt.

Ich habe den Song aus der Instagram-Musikbibliothek genommen. Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Für private Inhalte stellt Meta die Musik in der App zur Verfügung, für gewerbliche Inhalte grundsätzlich nicht. Wird das Profil für ein Unternehmen genutzt, hilft die Herkunft aus der Bibliothek daher meist nicht weiter. Für das Verschulden und die Höhe eines Schadensersatzes kann der Umstand im Einzelfall trotzdem eine Rolle spielen.

Haftet mein Unternehmen auch, wenn eine Agentur das Reel erstellt hat?
Das Schreiben beruft sich auf § 99 UrhG, nach dem der Inhaber eines Unternehmens für Rechtsverletzungen seiner Arbeitnehmer und Beauftragten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Gegenüber volume100 entlastet der Hinweis auf die Agentur daher in der Regel nicht. Einen Rückgriff auf die Agentur kann Ihnen jedoch der Vertrag mit ihr eröffnen.

Unsere Einschätzung

Das Schreiben von Hild & Kollegen ist ein umfangreiches Muster, das mit vielen Fundstellen den Eindruck einer eindeutigen Rechtslage erzeugt. Für die Verteidigung kommt es nach unserer Einschätzung vor allem darauf an, ob eine Gesellschaft aus Dubai ihre Rechte für Deutschland, Österreich und die Schweiz lückenlos belegen kann. Daneben hängt viel davon ab, wie weit die vorformulierte Erklärung reicht und ob innerhalb der Frist geordnet reagiert wird. Wie die Gerichte die Vermutung aus einem P-Vermerk bewerten, wenn der Abmahnende sich selbst nur als Rechteinhaber für einzelne Länder bezeichnet, bleibt abzuwarten. Den Ausgang eines solchen Falls kann niemand vorab zusagen, die Ausgangslage ist für Abgemahnte jedoch offener, als es der Umfang des Schreibens vermuten lässt.

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