Urheberrecht · Musikrecht · SoundGuardian

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Urheberrecht · Musikrecht · SoundGuardian
Bild: Titelbild KI generiert
Wer als Unternehmen oder Creator urheberrechtlich geschützte Musik auf TikTok oder Instagram verwendet, kann schnell eine Abmahnung und erhebliche Schadensersatzforderungen erhalten. Gerade bei kommerziell genutzten Social-Media-Accounts verlangen Rechteinhaber teilweise mehrere tausend oder sogar zehntausende Euro für die Nutzung einzelner Songs. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main setzt solchen Forderungen nun deutliche Grenzen.
Mit Urteil vom 9. September 2026, Az. 2-06 O 424/25, hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Schadensersatzklage der Rechteagentur SoundGuardian über 95.750 Euro wegen der Verwendung des bekannten Titels „Freed from Desire“ von Gala in einem TikTok-Video vollständig abgewiesen.
Wichtig ist allerdings: Das Gericht hielt die Musiknutzung durchaus für urheberrechtswidrig. Gescheitert ist die Klage an der Berechnung des verlangten Schadensersatzes. Die Entscheidung ist noch anfechtbar und damit nicht rechtskräftig.
Auf einen Blick
Über unsere Anwälte

Seit Jahren erreichen unsere Kanzlei Abmahnungen und Berechtigungsanfragen von Kanzleien, die für Rechteinhaber wie ROBA Music, Sony Music, Universal Music sowie zahlreiche kleinere Musikverlage und Labels urheberrechtliche Ansprüche wegen der Verwendung nicht lizenzierter Musik geltend machen, und von Rechteagenturen wie SoundGuardian. Dabei geht es regelmäßig um:
Die verlangten Beträge unterscheiden sich von Fall zu Fall erheblich. Entscheidend können unter anderem die Bekanntheit des verwendeten Songs, die konkrete Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers, die Art der Nutzung, die verwendete Plattform, die Dauer der Nutzung und die konkrete Einbindung des Musikstücks in den jeweiligen Social-Media-Content sein.
Ihre Vorteile Warum Geßner Legal? Fachanwaltskanzlei Rechtsanwalt David Geßner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Über 10 Jahre Erfahrung Seit über 10 Jahren im Medien- und Urheberrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz tätig. Bundesweit und vor Gericht erfahren Von Berlin und Hamburg aus vertreten wir Mandanten bundesweit, auch vor den spezialisierten Pressekammern. Als Experte gefragt Rechtsanwalt Geßner ordnet Fälle regelmäßig ein, unter anderem für ZDF, NDR, Stern, Handelsblatt und Zeit Online. Schreiben erhalten oder Rechte verletzt? Lassen Sie uns zuerst draufschauen, bevor Sie reagieren.
Bei Urheberrechtsverletzungen wird der Schadensersatz häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei stellt man vereinfacht die hypothetische Frage: Welche Lizenzgebühr hätten vernünftige Vertragspartner vereinbart, wenn der Nutzer vor Veröffentlichung ordnungsgemäß eine Lizenz für die konkrete Nutzung erworben hätte? Rechtsgrundlage ist § 97 Abs. 2 UrhG.
Der Rechteinhaber soll damit wirtschaftlich grundsätzlich so gestellt werden, als hätte der Nutzer die erforderlichen Rechte ordnungsgemäß eingeholt. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Rechteinhaber die Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr beliebig festsetzen kann.
Genau dies stellt das Landgericht Frankfurt in seiner aktuellen Entscheidung besonders deutlich heraus. Gibt es weder eine nachgewiesene eigene Lizenzierungspraxis noch geeignete branchenübliche Lizenzsätze, kann ein Rechteinhaber nicht allein unter Hinweis auf eine individuelle Preisgestaltung praktisch jeden gewünschten Betrag als Lizenzschaden ansetzen.
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Bei der Berechnung von Lizenzgebühren wird im Musikbereich teilweise auf die sogenannten DMV-Erfahrungsregeln des Deutschen Musikverleger-Verbandes zurückgegriffen. Sie enthalten Erfahrungswerte zur Vergütung verschiedener Formen der Nutzung von Musikwerken, unter anderem im Bereich Werbung und audiovisuelle Produktionen. Es handelt sich jedoch nicht um gesetzlich verbindliche Tarife.
Ob die DMV-Erfahrungsregeln auf eine konkrete Nutzung auf Instagram, TikTok oder einer anderen Social-Media-Plattform übertragen werden können, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Insbesondere moderne Social-Media-Nutzungen lassen sich nicht ohne Weiteres mit klassischen Werbeformaten gleichsetzen. Auch Gerichte prüfen daher, ob solche Erfahrungswerte die konkrete Nutzung tatsächlich sachgerecht abbilden.
Gegenstand des Verfahrens war der bekannte Eurodance-Titel „Freed from Desire“ von Gala. Ein Unternehmen hatte einen Ausschnitt des Songs in einem 14 Sekunden langen TikTok-Video verwendet. Das Video war etwa 14 Monate öffentlich abrufbar. Der verwendete Song stammte aus der allgemeinen TikTok-Musikbibliothek. Für die kommerzielle Nutzung des Musikstücks verfügte das Unternehmen jedoch nicht über die erforderlichen Rechte.
Die Klägerin war die Rechteagentur SoundGuardian, die ausschließliche Nutzungsrechte hinsichtlich der sogenannten Synchronisationsrechte an dem Werk geltend machte. SoundGuardian ist uns aus zahlreichen Fällen bekannt. Aufbereitet haben wir unter anderem die SoundGuardian-Abmahnung wegen eines TikTok-Videos, die Berechtigungsanfrage wegen „Push Up“ von Creeds und die Berechtigungsanfrage wegen „Ain’t No Mountain High Enough“.
Die Entscheidung in Eckdaten
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Synchronisationsrechte betreffen vereinfacht gesagt die Berechtigung, ein Musikwerk mit Bewegtbildern zu verbinden. Wird beispielsweise ein Song als Tonspur eines Werbevideos, eines Imagefilms oder eines Social-Media-Videos verwendet, kann hierfür eine entsprechende Synchronisationslizenz erforderlich sein.
Gerade bei bekannten Musikstücken werden solche Rechte häufig individuell vergeben und ausgehandelt. Es existiert daher nicht zwingend für jeden Song und jede Form der Nutzung ein einheitlicher Preis.
Vor Einreichung der Klage verlangte SoundGuardian von dem Unternehmen 95.750 Euro Schadensersatz. Die Forderung beruhte letztlich auf einem Ansatz von 250 Euro pro Tag für 383 Nutzungstage. Eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande. Die Rechteagentur erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
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Für Unternehmen und Creator besonders wichtig ist zunächst, was das Gericht nicht entschieden hat. Das Landgericht Frankfurt hat die Verwendung des Songs nicht etwa für zulässig gehalten. Vielmehr ging das Gericht von einer Urheberrechtsverletzung aus. Auch ein Verschulden der Beklagten wurde angenommen.
Unternehmen müssen sich vor der gewerblichen Nutzung fremder Musik vergewissern, dass die erforderlichen Nutzungsrechte tatsächlich vorliegen. Allein der Umstand, dass ein bestimmter Song technisch innerhalb der allgemeinen Musikbibliothek von TikTok oder Instagram ausgewählt werden kann, bedeutet nicht, dass dieser automatisch für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf.
Für Unternehmen und Business-Accounts gelten bei den Plattformen besondere Einschränkungen hinsichtlich der kommerziellen Musiknutzung. Im entschiedenen Fall gehörte „Freed from Desire“ gerade nicht zu den für die kommerzielle Verwendung vorgesehenen Sounds.
Trotz feststehender Urheberrechtsverletzung und schuldhaften Handelns sprach das Landgericht SoundGuardian den geltend gemachten Schadensersatz nicht zu. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass keine hinreichend nachvollziehbare tatsächliche Lizenzierungspraxis für vergleichbare Nutzungen dargelegt worden war.
Wer sich bei der Berechnung eines Lizenzschadens auf eine eigene Lizenzierungspraxis beruft, muss grundsätzlich nachvollziehbar darlegen können, welche Preise bei vergleichbaren Nutzungen tatsächlich vereinbart werden. Entsprechende Lizenzverträge, die eine ausreichende Vergleichsgrundlage geboten hätten, lagen dem Gericht jedoch nicht vor.
Existiert keine nachgewiesene eigene Lizenzierungspraxis, können für die Berechnung des Schadensersatzes grundsätzlich auch branchenübliche Vergütungssätze herangezogen werden. Aber auch hierfür fehlte es nach Auffassung des Gerichts an einer ausreichenden Grundlage.
SoundGuardian hatte selbst vorgetragen, dass es für die hier maßgeblichen Synchronisationsrechte keine einheitlichen branchenüblichen Vergütungen gebe. Damit fehlten dem Gericht letztlich hinreichend konkrete Anhaltspunkte, auf deren Grundlage es den Schaden gemäß § 287 ZPO hätte schätzen können.
Diese Feststellung ist für die Praxis besonders relevant. Synchronisationsrechte werden häufig sehr individuell lizenziert. Welche Vergütung ein Rechteinhaber für die Verwendung eines Songs verlangt, kann unter anderem davon abhängen,
Auch kann ein Rechteinhaber bestimmte Verwendungen vollständig ablehnen oder nur gegen eine besonders hohe Vergütung gestatten. Dass Lizenzen individuell verhandelt werden, bedeutet jedoch nach der Entscheidung des LG Frankfurt gerade nicht, dass im Verletzungsfall nachträglich jeder beliebige Betrag als hypothetische Lizenzgebühr verlangt werden kann.
Besonders interessant ist die Entscheidung auch hinsichtlich der Nutzungsdauer. Bei Social-Media-Beiträgen begegnet man teilweise Berechnungen, bei denen ein bestimmter Tagesbetrag angesetzt und anschließend mit jedem einzelnen Tag multipliziert wird, an dem ein Beitrag abrufbar war. Eine solche lineare Hochrechnung ist jedoch keineswegs selbstverständlich.
Ein TikTok- oder Instagram-Video, das ein Jahr online abrufbar bleibt, besitzt wirtschaftlich nicht automatisch den 365-fachen Lizenzwert eines Videos, das nur einen Tag veröffentlicht wird. Auch insoweit muss die Berechnung nachvollziehbar an der tatsächlichen Lizenzierungspraxis beziehungsweise dem wirtschaftlichen Wert der konkreten Nutzung anknüpfen. Das LG Frankfurt hielt die im Verfahren vorgenommene Berechnung nicht für ausreichend tragfähig.
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Gerichte können die Höhe eines Schadens grundsätzlich nach § 287 ZPO schätzen. Eine solche Schätzung darf jedoch nicht vollkommen losgelöst von tatsächlichen Anhaltspunkten erfolgen. Genau daran fehlte es nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt. Weder eine ausreichende eigene Lizenzierungspraxis noch geeignete Vergleichsverträge oder anwendbare branchenübliche Vergütungssätze ermöglichten dem Gericht eine belastbare Bestimmung des Lizenzschadens.
Das Gericht brachte dies in seinem Leitsatz deutlich zum Ausdruck:
„Aus dem Umstand, dass es weder eine Lizenzpraxis noch anwendbare Lizenzsätze gibt, kann nicht gefolgert werden, dass der Rechtsinhaber unter Bezugnahme auf eine ‚individuelle Preisaushandlung‘ nach Belieben einen Wert für den lizenzanalogen Schadensersatz festlegen kann.“
Die Konsequenz war erheblich: Die Klage auf Zahlung von 95.750 Euro wurde vollständig abgewiesen.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist für Creator und Unternehmen in jedem Fall ein Lichtblick im Umgang mit teilweise erheblich überdimensionierten Schadensersatzforderungen wegen Musiknutzungen auf Social Media. In der Praxis werden bereits für einzelne Songs teilweise Schadensersatzforderungen von mehreren tausend Euro geltend gemacht. Werden über einen längeren Zeitraum mehrere Musikstücke verwendet, können insbesondere bei größeren Rechteinhabern Forderungen von vielen Zehntausend Euro entstehen.
Das Urteil zeigt nun deutlich: Eine Urheberrechtsverletzung führt nicht automatisch dazu, dass jede vom Rechteinhaber verlangte Schadensersatzsumme auch tatsächlich durchsetzbar ist. Wer Schadensersatz nach der Lizenzanalogie verlangt, muss nachvollziehbar erläutern und gegebenenfalls nachweisen können, warum für die konkrete Nutzung gerade der verlangte Betrag als angemessene Lizenzgebühr anzusetzen sein soll. Nicht belegte Tagespauschalen, eine lediglich behauptete Lizenzierungspraxis oder die schematische Multiplikation eines Ausgangsbetrages mit der gesamten Abrufdauer reichen nicht ohne Weiteres.
Für Betroffene bedeutet das: Hohe Schadensersatzforderungen wegen Musik auf TikTok oder Instagram sollten weder vorschnell anerkannt noch ungeprüft bezahlt werden. Gerade bei Forderungen von mehreren tausend oder mehreren zehntausend Euro sollte genau geprüft werden, auf welcher Grundlage der geltend gemachte Lizenzschaden berechnet wurde.
Gleichzeitig ist das Urteil ausdrücklich kein Freibrief für die kommerzielle Nutzung von Musik aus den allgemeinen Musikbibliotheken von TikTok oder Instagram. Unternehmen, Selbstständige, Influencer und Creator müssen weiterhin sicherstellen, dass die konkrete Musik für den vorgesehenen kommerziellen Einsatz tatsächlich lizenziert ist. Die Entscheidung setzt jedoch dort eine wichtige Grenze, wo aus einer durchaus bestehenden Urheberrechtsverletzung Schadensersatzforderungen abgeleitet werden, deren Höhe nicht auf einer nachvollziehbaren Lizenzierungspraxis oder anderen belastbaren Berechnungsgrundlagen beruht.
Wer ist SoundGuardian?
SoundGuardian ist eine 2024 gegründete Rechteagentur, die Synchronisationsrechte an Musikaufnahmen und Musikwerken für die kommerzielle Nutzung in sozialen Medien lizenziert und Verstöße mit Berechtigungsanfragen, Abmahnungen und Klagen verfolgt. An „Freed from Desire“ hält SoundGuardian nach den Feststellungen des Urteils seit November 2024 die ausschließlichen Synchronisationsrechte.
Hat das LG Frankfurt die Nutzung von Musik in TikTok-Videos erlaubt?
Nein. Das Gericht ging von einer Urheberrechtsverletzung und von einem Verschulden des Unternehmens aus. Die Klage scheiterte allein daran, dass der verlangte Schadensersatz von 95.750 Euro nicht nachvollziehbar berechnet war.
Warum wurde die Schadensersatzklage von SoundGuardian über 95.750 Euro abgewiesen?
SoundGuardian konnte weder eine eigene Lizenzierungspraxis für vergleichbare Nutzungen belegen, noch gab es branchenübliche Lizenzsätze für Synchronisationsrechte in Social Media. Ohne solche Anhaltspunkte durfte das Gericht den Lizenzschaden nicht nach § 287 ZPO schätzen.
Wie wird Schadensersatz wegen Musik auf TikTok oder Instagram berechnet?
Meist nach der Lizenzanalogie gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Maßgeblich ist die Lizenzgebühr, die vernünftige Vertragspartner für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Der Rechteinhaber kann diesen Betrag nicht beliebig festsetzen, sondern muss ihn an einer tatsächlichen Lizenzierungspraxis oder an branchenüblichen Sätzen ausrichten.
Darf ich Musik aus der TikTok- oder Instagram-Musikbibliothek für mein Unternehmen verwenden?
Nicht automatisch. Dass ein Song in der allgemeinen Musikbibliothek auswählbar ist, bedeutet nicht, dass er für kommerzielle Zwecke freigegeben ist. Für Unternehmen und Business-Accounts gelten besondere Einschränkungen. „Freed from Desire“ gehörte im entschiedenen Fall nicht zu den für die kommerzielle Verwendung vorgesehenen Sounds.
Was sind Synchronisationsrechte?
Synchronisationsrechte betreffen die Berechtigung, ein Musikwerk mit Bewegtbildern zu verbinden, etwa als Tonspur eines Werbevideos oder eines Social-Media-Videos. Gerade bei bekannten Songs werden sie individuell vergeben. Einen einheitlichen Preis gibt es nicht zwingend.
Darf ein Tagessatz einfach mit der gesamten Abrufdauer multipliziert werden?
Nicht ohne Weiteres. Ein Video, das ein Jahr online bleibt, hat wirtschaftlich nicht automatisch den 365-fachen Lizenzwert eines Videos, das nur einen Tag veröffentlicht wird. Das LG Frankfurt hielt die Multiplikation von 250 Euro pro Tag mit 383 Nutzungstagen nicht für tragfähig.
Ist das SoundGuardian-Urteil des LG Frankfurt rechtskräftig?
Nein. Die Entscheidung vom 9. September 2026 (Az. 2-06 O 424/25) ist noch anfechtbar und damit nicht rechtskräftig.
Was sollte ich tun, wenn ich ein Schreiben von SoundGuardian oder eine hohe Schadensersatzforderung wegen Musik auf TikTok erhalten habe?
Die Forderung weder vorschnell anerkennen noch ungeprüft bezahlen. Prüfen lassen sollten Sie, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, welche Rechte SoundGuardian oder ein anderer Anspruchsteller tatsächlich besitzt und auf welcher Grundlage der Lizenzschaden berechnet wurde.
Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Unternehmen, Selbstständige und Creator, die wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik auf Instagram, TikTok, YouTube oder anderen Social-Media-Plattformen abgemahnt werden oder eine Berechtigungsanfrage von SoundGuardian erhalten haben. Dabei prüfen wir insbesondere,
Gerade nach der aktuellen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt lohnt es sich, hohe Lizenzschadensforderungen kritisch auf ihre konkrete Berechnungsgrundlage zu überprüfen. Wie solche Verfahren in der Praxis ablaufen, zeigen unsere Beiträge zur Berechtigungsanfrage wegen Musiknutzung auf TikTok und zum Schlichtungsverfahren für Sony Music sowie unsere Podcast-Folge zur Musiknutzung auf Social Media.
SoundGuardian und Schadensersatz wegen Musik auf TikTok
Wir prüfen für Sie, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, welche Nutzungsrechte SoundGuardian oder ein anderer Anspruchsteller tatsächlich besitzt und ob der verlangte Lizenzschadensersatz auf einer nachvollziehbaren Lizenzierungspraxis beruht oder nur behauptet wird.
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