Urheberrecht · Musikrecht · Schlichtung

- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Master of Laws (Medienrecht & IP)

Urheberrecht · Musikrecht · Schlichtung
Bild: Titelbild: KI-generiert
Wer ein Schreiben der Sony Music Entertainment Germany GmbH, der Kanzlei Frommer Legal oder eine Einladung zum Suitcase-Schlichtungsverfahren wegen Musik auf Instagram oder TikTok erhalten hat, sollte die Forderung nicht ungeprüft akzeptieren und vor allem nicht vorschnell ein Gebot abgeben. In unserer Kanzlei häufen sich derzeit Fälle, in denen Sony Music wegen vermeintlich nicht lizenzierter Musiknutzung in Social Media Lizenzschadensersatz verlangt. Vertreten wird Sony Music dabei durch die Münchner Kanzlei Frommer Legal. Neu ist, dass zusätzlich die ebenfalls in München ansässige Suitcase GmbH eingeschaltet wird, über deren Plattform ein digitales Schlichtungsverfahren laufen soll. Das Verfahren gleicht die wirtschaftlichen Vorstellungen beider Seiten ab. Ob und in welcher Höhe Sie überhaupt etwas schulden, prüft es nicht.
Die Schreiben, die uns derzeit vorgelegt werden, verbinden zwei Vorgänge. Frommer Legal macht für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Ansprüche wegen der Verwendung eines Musikstücks in einem Social-Media-Beitrag geltend, im Kern einen Anspruch auf Lizenzschadensersatz. Parallel dazu erhalten die Adressaten einen Zugang zur Plattform der Suitcase GmbH und können dort innerhalb einer bestimmten Frist am Suitcase-Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Potenziell betroffen sind vor allem Unternehmen, Selbstständige, Agenturen und Creator, die Musik in Instagram-Reels, TikTok-Videos, YouTube Shorts oder anderen gewerblichen Social-Media-Inhalten eingesetzt haben. In einem uns vorliegenden Fall geht es konkret um den Song „Vaitimbora“ von TRINIX & Mari Froes.
Frommer Legal ist uns aus zahlreichen Fällen wegen Musiknutzung in sozialen Medien bekannt. Aufbereitet haben wir etwa die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen Musiknutzung auf Instagram und die Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Elfe“ von Dario Lessing. Neu ist nicht der Anspruch, sondern der Weg, auf dem er erledigt werden soll.
Die Suitcase GmbH bezeichnet sich als unabhängige Schlichtungsstelle und betont, zur Neutralität verpflichtet zu sein. Das Verfahren soll eine schnelle außergerichtliche Einigung zwischen dem Anspruchsteller, in den uns bekannten Fällen der Sony Music Entertainment Germany GmbH, und dem betroffenen Unternehmen ermöglichen.
Technisch beruht das Suitcase-Schlichtungsverfahren im Wesentlichen auf einem sogenannten Double-Blind-Bidding. Der Ablauf lässt sich in drei Schritten beschreiben:
Das klingt nach einem fairen Mechanismus, und als Verfahren ist es das auch. Entscheidend ist aber, was in diesem Mechanismus nicht vorkommt.
Rechtliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns.
Für Betroffene ist das der wichtigste Punkt: Das Suitcase-Schlichtungsverfahren ersetzt keine rechtliche Prüfung der von Sony Music geltend gemachten Ansprüche. Im Rahmen des automatisierten Bieterverfahrens findet keine juristische Auseinandersetzung darüber statt,
Im Kern werden die wirtschaftlichen Vorstellungen der Parteien miteinander abgeglichen. Ein Gebot ist damit eine Aussage darüber, was Ihnen die Erledigung wert ist, nicht darüber, was Sie schulden. Wer ohne Prüfung bietet, bietet deshalb im Blindflug.
Eine schnelle außergerichtliche Streitbeilegung kann grundsätzlich sinnvoll sein. Sie kann beiden Parteien Zeit und die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens ersparen. Die konkrete Vorgehensweise sehen wir aus anwaltlicher Sicht dennoch kritisch.
In den uns vorliegenden Fällen werden die betroffenen Unternehmen zugleich darauf hingewiesen, dass ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren Kosten von mehr als 6.000 Euro verursachen könne. Demgegenüber wird das Suitcase-Schlichtungsverfahren als schneller, freiwilliger und unkomplizierter Weg dargestellt.
Das kann bei den Adressaten einen erheblichen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, die Angelegenheit möglichst schnell zu erledigen und ohne vorherige Einschaltung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ein Vergleichsangebot abzugeben. Genau hiervon raten wir ab.
Bevor Sie überlegen, welchen Betrag Sie Sony Music im Suitcase-Schlichtungsverfahren anbieten, sollte geklärt sein, welchen Betrag Sie nach der konkreten Rechtslage überhaupt schulden, wenn überhaupt.
In einem uns bekannten Fall betrifft die Forderung die Verwendung des Songs „Vaitimbora“ von TRINIX & Mari Froes in Social Media. Der Titel ist über Kurzvideo-Plattformen bekannt geworden und wird dort entsprechend häufig verwendet. Gerade bei bekannten Musikstücken in Instagram-Reels, TikTok-Videos, YouTube Shorts oder sonstigen gewerblichen Social-Media-Inhalten stellt sich regelmäßig die Frage, ob die über die jeweilige Plattform verfügbare Musik auch für die konkrete kommerzielle Nutzung lizenziert war.
Allein daraus, dass ein Musikstück innerhalb einer Plattform technisch ausgewählt werden konnte, lässt sich nicht ohne Weiteres ableiten, dass jede Form einer geschäftlichen oder werblichen Nutzung von den Nutzungsrechten umfasst war. Die Musikbibliotheken der Plattformen sind nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen regelmäßig auf private, nicht kommerzielle Nutzung zugeschnitten; welche Regelungen im Einzelfall gelten, ist anhand der jeweils aktuellen Bedingungen gesondert zu prüfen. Für das Verschulden, auf das es beim Schadensersatz ankommt, kann die Herkunft der Tonspur trotzdem eine Rolle spielen. Vertieft haben wir das im Beitrag zur Urheberrechtsverletzung durch Musik in Reels und Storys auf Instagram.
Im konkreten Fall muss deshalb genau geprüft werden, welche Nutzung stattgefunden hat und welche Rechte hierfür erforderlich waren. Hintergründe zur Musiknutzung in sozialen Medien finden Sie auf unserer Seite zur Musiknutzung auf Social Media und in unserer Podcast-Folge zur Musiknutzung auf Instagram, Facebook und Co.
Auch die Höhe eines möglichen Lizenzschadensersatzes wegen Musiknutzung in Social Media muss im Einzelfall geprüft werden. Rechtsgrundlage ist § 97 Abs. 2 UrhG. Der Schadensersatz setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus und kann nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet werden, also nach dem Betrag, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er eine Lizenz eingeholt hätte.
Eine von Sony Music oder Frommer Legal geltend gemachte Forderung ist deshalb nicht automatisch mit dem Betrag gleichzusetzen, der in einem gerichtlichen Verfahren tatsächlich als angemessener Lizenzschadensersatz zugesprochen würde. Entscheidend sind die konkreten Umstände der Nutzung und insbesondere die für die betreffende Nutzung maßgebliche Lizenzierungspraxis. Eine Rolle spielen können unter anderem:
Deshalb sollte gerade vor der Abgabe eines Gebots bei Suitcase geprüft werden, welcher Betrag rechtlich überhaupt vertretbar erscheint. Ein Gebot, das ohne diese Prüfung abgegeben wird, orientiert sich zwangsläufig an der Forderung der Gegenseite und nicht an der Rechtslage. Mehr zur Bewertung von Lizenzen finden Sie auf unserer Seite zum Lizenzrecht.
Rechtliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns.
Kommt zwischen Sony Music und dem betroffenen Unternehmen keine Einigung zustande, ist die Angelegenheit nicht automatisch beendet. Die behaupteten Ansprüche können anschließend durch die von Sony Music beauftragte Kanzlei Frommer Legal weiterverfolgt werden. Je nach Sachverhalt können dabei insbesondere Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, außergerichtlich oder vor Gericht, im Eilfall auch im Wege der einstweiligen Verfügung.
Umgekehrt ist ein Scheitern des Suitcase-Schlichtungsverfahrens für Sie kein Nachteil, wenn die Forderung rechtlich nicht trägt. Wer von einer unberechtigten Inanspruchnahme ausgeht, kann das der Gegenseite begründet mitteilen; in geeigneten Fällen kommt auch eine negative Feststellungsklage in Betracht. Gerade deshalb ist es sinnvoll, bereits vor oder während des Schlichtungsverfahrens eine klare rechtliche Strategie zu entwickeln.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn neben Lizenzschadensersatz auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird. Der Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG setzt anders als der Schadensersatz kein Verschulden voraus.
Eine Unterlassungserklärung kann den Unterzeichner langfristig binden. Bei einem späteren schuldhaften Verstoß können erhebliche Vertragsstrafen entstehen. Eine vom Rechteinhaber oder dessen Rechtsanwälten vorformulierte Unterlassungserklärung sollte deshalb grundsätzlich nicht ungeprüft übernommen werden. Es muss insbesondere geprüft werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und, wenn ja, wie sie so formuliert werden kann, dass die Wiederholungsgefahr beseitigt wird, ohne unnötig weitreichende Verpflichtungen einzugehen.
Für das Suitcase-Schlichtungsverfahren folgt daraus ein weiterer Prüfpunkt: Welche Ansprüche ein dort geschlossener Vergleich erledigt, ergibt sich aus dem Vergleichsvertrag. Ob er nur die Zahlung betrifft oder auch Unterlassung und Auskunft, sollte feststehen, bevor Sie ein Gebot abgeben.
Wer ein Schreiben der Sony Music Entertainment Germany GmbH, von Frommer Legal oder eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Suitcase GmbH erhalten hat, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Fristen im Blick behalten. Aus unserer Sicht sollte nicht vorschnell ein Gebot abgegeben oder eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Sinnvoll ist folgende Reihenfolge:
Bis dahin gilt: Telefonieren Sie nicht mit der Gegenseite und schildern Sie den Sachverhalt nicht formlos per E-Mail. Und zahlen Sie nicht ungeprüft. Was eine Abmahnung allgemein bedeutet, haben wir gesondert dargestellt.
Rechtliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns.
Unsere Kanzlei verfügt seit Jahren über umfangreiche Erfahrung mit musikrechtlichen Abmahnungen, Berechtigungsanfragen, Unterlassungsansprüchen und Forderungen auf Lizenzschadensersatz wegen Musiknutzung in Social Media. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sind wir bundesweit tätig und vertreten Unternehmen, Selbstständige, Agenturen, Influencer und Content Creator, die wegen der Verwendung von Musik auf Instagram, TikTok, YouTube oder anderen Plattformen in Anspruch genommen werden. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, wie auf derartige Forderungsschreiben zu reagieren ist und welche rechtlichen und strategischen Fragen vor einer Einigung geprüft werden sollten. Dies betrifft insbesondere:
Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Frommer Legal. Was wir dafür brauchen, sind das vollständige Schreiben mit allen Anlagen, die Zugangsdaten beziehungsweise die Einladung zur Suitcase-Plattform und eine kurze Schilderung, wie das Video entstanden ist.
Was ist das Suitcase-Schlichtungsverfahren?
Die Suitcase GmbH aus München betreibt eine digitale Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung und bezeichnet sich als unabhängige, zur Neutralität verpflichtete Schlichtungsstelle. In den uns bekannten Fällen wird sie im Zusammenhang mit Forderungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH eingeschaltet, die Frommer Legal wegen Musiknutzung in Social Media geltend macht. Beide Seiten geben verdeckt an, zu welchem Betrag sie den Konflikt beenden würden (Double-Blind-Bidding). Passen die Gebote nach den Verfahrensregeln zusammen, wird ein Vergleichsvertrag erstellt.
Prüft Suitcase, ob die Forderung von Sony Music berechtigt ist?
Nein. Im Suitcase-Schlichtungsverfahren wird nicht geklärt, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, welche Rechte Sony Music an der Aufnahme hält, ob Unterlassungs- oder Auskunftsansprüche bestehen und wie hoch ein Lizenzschadensersatz sein darf. Abgeglichen werden nur die wirtschaftlichen Vorstellungen der Parteien.
Muss ich am Suitcase-Schlichtungsverfahren teilnehmen?
In den Schreiben wird das Suitcase-Schlichtungsverfahren als freiwillig dargestellt. Wer nicht teilnimmt oder sich nicht einigt, muss allerdings damit rechnen, dass Frommer Legal die behaupteten Ansprüche weiterverfolgt. Ob eine Teilnahme sinnvoll ist, lässt sich erst nach Prüfung der Forderung beurteilen.
Was passiert, wenn im Suitcase-Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande kommt?
Die Sache ist dann nicht erledigt. Frommer Legal kann die Ansprüche für Sony Music weiterverfolgen, je nach Sachverhalt auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, notfalls gerichtlich. Trägt die Forderung rechtlich nicht, ist ein Scheitern der Schlichtung für Sie aber kein Nachteil.
Ich habe den Song aus der Musikbibliothek von Instagram oder TikTok genommen. Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Nicht ohne Weiteres. Dass ein Titel in der App auswählbar war, bedeutet nicht, dass jede geschäftliche oder werbliche Nutzung lizenziert ist. Die Musikbibliotheken sind nach den Nutzungsbedingungen regelmäßig auf private, nicht kommerzielle Nutzung zugeschnitten. Für das Verschulden kann die Herkunft der Tonspur trotzdem eine Rolle spielen.
Wie hoch ist der Lizenzschadensersatz für Musik in einem Reel oder TikTok?
Eine feste Summe gibt es nicht. Nach § 97 Abs. 2 UrhG kann der Schaden anhand der angemessenen Lizenzgebühr berechnet werden, die für die konkrete Nutzung üblich gewesen wäre. Maßgeblich sind unter anderem Art, Dauer und Reichweite der Nutzung sowie die tatsächliche Lizenzierungspraxis. Die Forderung der Gegenseite ist damit nicht automatisch der geschuldete Betrag.
Erledigt eine Einigung über Suitcase auch die Unterlassungserklärung?
Das hängt vom Inhalt des Vergleichsvertrags ab. Ob er nur die Zahlung regelt oder auch Unterlassungs- und Auskunftsansprüche erfasst, sollte vor dem Gebot geklärt sein. Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall ungeprüft unterschrieben werden.
Die Einschaltung der Suitcase GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH und deren anwaltlicher Vertretung durch Frommer Legal ist eine aktuelle Entwicklung bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen nicht lizenzierter Musiknutzung auf Social Media. In den uns bekannten Fällen soll über das digitale Suitcase-Schlichtungsverfahren möglichst schnell eine wirtschaftliche Einigung erzielt werden. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein. Eine rechtliche Prüfung der Forderung ersetzt das Suitcase-Schlichtungsverfahren jedoch nicht.
Wer wegen der Verwendung von „Vaitimbora“ von TRINIX & Mari Froes oder eines anderen Musikstücks ein Schreiben von Sony Music, Frommer Legal oder Suitcase erhalten hat, sollte daher zunächst prüfen lassen, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und welche Reaktion wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist. Die Geßner Legal Medienkanzlei ist auf Urheberrecht, Musikrecht und Medienrecht spezialisiert. Wir prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, und vertreten Betroffene bundesweit bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, Berechtigungsanfragen, Lizenzschadensersatzforderungen und Schlichtungsverfahren. Wie vergleichbare Vorgänge aussehen, lesen Sie in unseren Beiträgen zur Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Elfe“ und zur Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal.
Suitcase-Schlichtungsverfahren wegen Musiknutzung
Wir prüfen für Sie, ob die von Sony Music geltend gemachte Urheberrechtsverletzung besteht, welchen Lizenzschadensersatz die Rechtslage überhaupt trägt und ob sich die Teilnahme am Suitcase-Schlichtungsverfahren lohnt, bevor Sie ein Gebot abgeben.
Schicken Sie uns das Schreiben, bevor Sie ein Gebot abgeben.
Jetzt Kontakt aufnehmen