- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Master of Laws (Medienrecht & IP)
Das Wettbewerbsrecht stellt eine Spezialmaterie dar, welche nur durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicher beherrscht werden kann. Hierbei ist es für eine verlässliche und kompetente Beratung und Vertretung unabdingbar, die Entwicklungen innerhalb der Gesetzgebung und Rechtsprechung stets im Auge zu behalten.
Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. verfügt als Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz über umfangreiche Erfahrung:
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz arbeite ich spezialisiert im Bereich des Wettbewerbsrechts. Um eine qualitativ hochwertige Beratung meiner Mandanten zu gewährleisten, besuche ich regelmäßig Fortbildungen. Zu meinen Mandanten zählen unter anderem Unternehmen und Freiberufler aus dem Bereich Gesundheit (Ärzte, Apotheker, Pharmaunternehmen) sowie Unternehmen aus der Lebensmittelbranche (Lebensmittelhersteller und Händler), Onlinehändler, aber auch weitere Unternehmen aus dem Wirtschaftssektor. Als Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht verfüge ich über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, insbesondere mit Abmahnungen der Wettbewerbszentrale.
Das Wettbewerbsrecht bezweckt die Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs. Es soll dem Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren Handlungen und Geschäftspraktiken dienen. Vor einiger Zeit wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erlassen, welches Änderungen des Wettbewerbsrechts mit sich bringt. Die gesetzliche Grundlage im deutschen Recht bildet neben dem Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet wurde. Darüber hinaus finden sich im deutschen Recht Spezialgesetze wie z.B. das Telemediengesetz (TMG) oder die Heilmittelwerbeordnung (HWG).
Durch die Komplexität des Wettbewerbsrechts ist es für den Laien nicht ohne weiteres ersichtlich, wann eine Handlung einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Gerade im Bereich der Werbung kommt es immer wieder zu Wettbewerbsverstößen durch irreführende Bewerbung eines Produkts oder einer Dienstleistung. Fallen lauern aber auch im Bereich des Außenauftritts von Unternehmen, etwa auf Webseiten und in Onlineshops. So werden tagtäglich Abmahnungen an Mitbewerber versendet, welche fehlerhafte AGB verwenden, die den geltenden Gesetzen und der Rechtsprechung nicht gerecht werden, etwa weil sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder falsche Lieferfristen enthalten. Häufige Wettbewerbsverstöße stellen ferner Verstöße gegen die gesetzliche Impressumspflicht dar, welche ebenfalls sehr häufig abgemahnt werden.
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