Kununu Bewertung löschen – Wie Sie rufschädigende Kununu Bewertungen entfernen lassen
Eine Kununu Bewertung zu löschen, wenn diese negativ und rufschädigend ist, ist für Unternehmen, welche gleichzeitig Arbeitgeber sind, oft wichtig, um den guten Ruf zu verteidigen. Unsere Fachanwälte für Medienrecht sind Experten, wenn es darum geht negative Bewertungen, insbesondere Kununu Bewertungen zu löschen. Wir verfügen über jahrelange außergerichtliche und gerichtliche Erfahrung im Umgang mit rufschädigenden Kununu Bewertungen im Internet.
So konnten wir für unsere Unternehmermandanten bereits mehr als 1000 Bewertungen zur Löschung bringen. Oft ist es bereits ausreichend, den Bewertenden außergerichtlich abzumahnen oder den Provider zur Löschung der negativen Kununu Bewertungen aufzufordern, damit diese gelöscht werden. Sollte ein gerichtliches Vorgehen erforderlich werden, profitieren Sie von der umfassenden Prozesserfahrung unserer spezialisierten Medienanwälte.
Was sind Kununu Bewertungen?
Bewertungsportale sind Medien der öffentlichen Meinungskommunikation. Inzwischen können auch Unternehmen von ihren Angestellten und/oder von Bewerber/innen bewertet werden. Die Positionierung und Darstellung als potentieller Arbeitgeber erfolgt vermehrt durch die Präsenz der Unternehmen auf Social Media. Je nach Performance des Unternehmens wird der Nutzer zum Bewerber, oder auch nicht. Vor allem durch die rasante Entwicklung der Nutzerzahlen verschiedener Kanäle und der globalen Vernetzung dieser Technologien, gewinnen Bewertungsplattformen von potentiellen Arbeitgebern für die externe Unternehmenskommunikation an Bedeutung.
Kununu ist ein Bewertungsportal, auf dem Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber, Mitarbeiter sowie die Atmosphäre und die Ausstattung des Unternehmens öffentlich bewerten können. Mit mehr als 650.000 Unternehmen und insgesamt 5,1 Mio. Bewertungen ist “kununu.com”, neben Portalen wie “glassdoor.de”, “jobvoting.de” und “meinchef.de” derzeit der Marktführer im Bereich der Arbeitgeberbewertungsportale. Bewertungen im Internet üben einen signifikanten Einfluss auf den Umsatz und den Profit eines Unternehmens. Die Reputation eines Unternehmens ist jedoch auch für die Mitarbeitergewinnung von erheblicher Bedeutung. Aufgrund der stets steigenden Nutzerzahlen auf Bewertungsportalen wie Kununu ist eine gute Reputation des Arbeitgebers im Internet in vielerlei Hinsicht fördernd.
Negative Kununu Bewertungen können einen entscheidenden Einfluss auf den Ruf Ihres Unternehmens haben. Sie können dazu führen, dass ein potentieller Bewerber sich für die Konkurrenz entscheidet, und auch generell das Ansehen Ihres Unternehmens beschädigen. Auf Kununu können Nutzer sich über den Karriere- und Wohlfühlfaktor innerhalb des Betriebs sowie über den durchschnittlichen Ruf der Firma bei den Mitarbeitern, Bewerbern und Auszubildenden informieren. Gerade aufgrund der Einfachheit, die der Anonymität geschuldet ist, unzulässige negative Kununu Bewertungen abzugeben und dem Unternehmen somit Schaden zuzufügen, sind bei Kununu Regeln für die Abgabe von Bewertungen zu beachten. Ziel der Plattform ist es, dass alle Nutzer sich objektiv und transparent über ihren (potentiellen) Arbeitgeber informieren können.
Interviews unserer Kanzlei zum Thema negative Bewertungen
Interview zum Thema negative Bewertungen für das Unternehmermagazin handwerk.com
Interview zum Thema Vorgehen gegen negative Bewertungen für die Wirtschaftswoche (Handelsblatt)
Interview für das Unternehmermagazin impulse.de zum Thema negative Online-Bewertungen
Wie funktionieren Kununu Bewertungen?
Auf Kununu kann sich der Nutzer einen kostenlosen Account einrichten oder sich mit seinem Xing-Account anmelden. Um Fake-Bewertungen vorzubeugen, überprüft Kununu die angegebene E-Mailadresse. Nach der Anmeldung kann der Nutzer seinen jetzigen bzw. ehemaligen Arbeitgeber bewerten. Pro Arbeitgeber sind zwei Bewertungsvorgänge möglich – einmal für den Bewerbungsprozess und für das Arbeitsverhältnis. Der Nutzer füllt im Rahmen der Kununu.de Bewertung einen Fragebogen zu verschiedenen Kategorien aus, diese beinhalten Angaben zu der Arbeitsatmosphäre, dem Gehalt, und den Aufstiegschancen innerhalb des Unternehmens. Die jeweiligen Kategorien werden mit Sternen bewertet, dabei können maximal fünf Sterne vergeben werden. Hierdurch soll ein differenziertes Bild des Arbeitgebers dargestellt werden. Der Nutzer kann in der Sternebewertung auch Erfahrungsberichte, Kommentare oder Empfehlungen hinterlassen. Kununu Bewertungen erfolgen anonym.
Richtlinien und AGB von Kununu
Vor der Onlinestellung wird jede Kununu Bewertung überprüft, technische Filter sorgen dafür, dass die Bewertungen keine personenbezogenen Daten oder offensichtliche Beleidigungen enthalten. Ein Quality Team sorgt dafür, dass die Kununu.de Bewertungen konstruktiv sind und gegen keine Regeln verstoßen. Nach den internen Regeln des Bewertungsportals ist es verboten, fehlerhafte Angaben bzgl. des Unternehmens zu machen, auch darf eine Kununu.de Bewertung nur vom (ehemaligen) Arbeitnehmer abgegeben werden. Unwahre oder unsachliche Bewertungen über den Arbeitgeber oder dessen Arbeitnehmer sind ebenfalls nicht erlaubt, wie die Veröffentlichung firmeninterner Informationen. Aus Datenschutzgründen dürfen Personen nicht namentlich genannt oder durch konkrete persönliche Angaben identifizierbar gemacht werden. Auch ist das Veröffentlichen von Geschäftsgeheimnissen unzulässig.
Allgemein sind Produkt- und Mehrfachbewertungen eines Unternehmens auf Kununu unzulässig. Wird gegen die genannten Richtlinien verstoßen, so kann man die Kununu Bewertungen löschen lassen. Allerdings kann ein potentieller Löschungs- und Beseitigungsanspruch auch bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben, insbesondere bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet sein.
Negative Kununu Bewertung löschen lassen
Eine Negative Kununu Bewertung zu löschen, ist möglich, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen ohne wahre Tatsachengrundlage enthält. Sofern das Unternehmen einen kostenpflichtigen “Reputationsmanager” als Zusatzleistung gekauft hat, informiert und benachrichtigt Kununu dieses 24 Stunden nach der Onlinestellung der letzten Bewertung. Ohne Reputationsmanager erfolgt keine Benachrichtigung des Arbeitgebers. Ist man als Arbeitgeber von einer negativen Kununu.de Bewertung betroffen, so ist dem Betroffenen schnelles Handeln zu empfehlen. Schließlich können negative Bewertungen auf Kununu vielversprechende und fachlich qualifizierte Bewerber davon abhalten, sich für das Unternehmen als Arbeitgeber zu entscheiden.
Löschung des Kununu Profils wegen schlechter Kununu Bewertungen?
Oft wollen betroffene Unternehmen wissen, ob sie ihr Profil auf Kununu löschen können. Kununu gibt allen Arbeitgebern die Möglichkeit, einen Account selbständig einzurichten und zu verwalten. Firmenprofile können jedoch auch von anonymen Dritten erstellt werden. Eine Löschung des Profils ist grundsätzlich nicht möglich. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass es prinzipiell erlaubt ist, in der Öffentlichkeit stehende und auftretende Unternehmen und Personen auch gegen ihren Willen zu bewerten (BGH v. 23.06.2009 – VI ZR 196/18; BGH v. 23.09.2014 – VI ZR – 358/13). Nicht immer kann man daher eine Kununu Bewertung löschen, etwa, wenn sie ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen und zulässige Meinungsäußerungen enthält. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt nach der Rechtsprechung das Recht des Unternehmens auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Löschungsanspruch besteht auch nicht auf Grundlage datenschutzrechtlicher Erwägungen.
Löschung einzelner negativer Kununu Bewertungen
Möglich ist es jedoch, unzulässige Kununu Bewertungen zu löschen bzw. die Löschung entweder selbst oder mittels eines spezialisierten Rechtsanwalts für Medienrecht zu beantragen. Eine Bewertung unterfällt grundsätzlich der Meinungsäußerungsfreiheit und ist daher prinzipiell zulässig. Werden die Grenzen einer erlaubten Meinungsäußerung überschritten, kann ein Eintrag jedoch entfernt werden. Kununu Bewertungen sind unzulässig, wenn sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.
Ob rechtswidrige negative Kununu Bewertungen vorliegen, ist im Einzelfall durch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu ermitteln. In einer solchen Abwägung sind unterschiedliche Kriterien, wie etwa die Formulierung und der Kontext der Bewertung, die Eingriffsschwelle und die, im Einzelfall schwierige, Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung, wechselseitig in Verhältnis zu setzen. Sollte der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts überwiegen, ist die negative Kununu Bewertung rechtswidrig und muss gelöscht werden.
Unternehmen können sich auch auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen (BVerfG v. 08.09.2010 – BvR 1890/08). Ist die Bewertung dazu geeignet, das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, so kann man dagegen vorgehen (BGH v. 28.07.2015 – VI ZR 340/14). Von besonderer Bedeutung ist die Differenzierung, ob eine geäußerte Bewertung als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung einzuordnen ist. Von dieser Differenzierung hängt die Schutzintensität der Bewertung ab.
Kununu Bewertung löschen wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen
Kununu Bewertungen zu löschen ist möglich, wenn die Bewertungen unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Tatsachen sind alle inneren und äußeren Vorgänge, die dem Beweis zugänglich sind und sich damit als wahr oder unwahr feststellen lassen. Sie können also von einem Dritten überprüft werden. Tatsachenbehauptungen werden auch, solange sie der Wahrheit entsprechen, von der Meinungsfreiheit geschützt. Enthält eine Bewertung auf Kununu wahrheitswidrige Tatsachenäußerungen, ist die Bewertung rechtswidrig. Dabei ist es unerheblich, ob die wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen bewusst oder unbewusst unwahr geäußert wurden. Bei bewusst unwahr geäußerten Tatsachenbehauptungen ist die Haftung des Verfassers der Äußerung weitergehend. Er kann sowohl zivilrechtlich (Schadenersatzansprüche) wie strafrechtlich (Erstatten einer Strafanzeige bei Verwirklichung von Straftatbeständen wie Verleumdung oder üble Nachrede) haften. Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, sind in beiden Fällen unzulässig und daher zu entfernen.
Kununu Bewertung löschen wegen diffamierender Meinungsäußerung
Kununu Bewertungen können aber auch dann rechtswidrig sein, wenn sie diffamierende Meinungsäußerungen enthalten. Meinungsäußerungen sind im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen, welche dem Beweis zugänglich sind und somit wahr oder unwahr sein können, durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Sie werden durch eine persönliche subjektive Wertung charakterisiert. Solche Werturteile tragen zur Meinungsbildung bei und sind von der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Eine derartige negative Bewertung auf Kununu kann nicht gelöscht werden, weil sie die persönliche Meinung des Bewertenden zu der beschriebenen Situation und den Bedingungen bei dem Arbeitgeber wiedergibt.
Kununu Bewertungen löschen bei Meinungsäußerungen ohne Tatsachengrundlage
Vielfach sind Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen vermischt. Enthält eine Meinungsäußerung eine Tatsachengrundlage und ist diese nachweislich unwahr, so ist sie ebenfalls unzulässig. Das Recht des Bewertenden auf freie Meinungsäußerung tritt in der Abwägung hinter das Unternehmenspersönlichkeit zurück. War der Bewertende zum Beispiel nie ein Bewerber und stand er auch in keinem Arbeitsverhältnis zu dem bewerteten Unternehmen auf Kununu, so konnte er sich hierzu auch keine Meinung bilden. Eine negative Bewertung, die Meinungsäußerungen ohne Tatsachengrundlage enthält, ist rechtswidrig und muss von dem Unternehmen nicht geduldet werden. Soweit Kununu.de Bewertungen unzulässige Meinungsäußerungen enthalten, können sie also gelöscht werden.
Welche Rechte sind von Kununu Bewertungen betroffen?
Eine negative Kununu Bewertung kann in Rechte des Betroffenen eingreifen. Eine unzulässige negative Bewertung verletzt in erster Linie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person ist das subjektive Recht darüber zu entscheiden, ob persönliche Daten veröffentlicht und/oder verbreitet werden. Es ist verfassungsrechtlich geschützt und ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG. Geschützt wird u.a. die persönliche Ehre. Neben natürlichen Personen können auch Unternehmen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht leitet sich aus Art. 1 Abs.1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG ab.
Die persönliche Ehre wird auch durch zivil- und strafrechtliche Normen geschützt. Der Betroffene ist v.a. vor Beleidigung und übler Nachrede gem. § 185 ff. StGB geschützt. Zivilrechtlich kann das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB verletzt sein.
Äußerungen des Arbeitnehmers können neben der persönlichen Ehre des Arbeitgebers und den Ausformungen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch die unternehmerische Betätigungsfreiheit nach Art. 12 GG berühren, die durch Störungen des Arbeitsablaufs oder des Betriebsfriedens infolge der negativen Bewertung auf Kununu eingeschränkt wird. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, dass der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers im Rahmen des Zumutbaren wahrzunehmen und nicht zu schädigen. Dem Arbeitnehmer wird eine Rücksichtnahmepflicht zur Wahrung des geschäftlichen Ansehens des Arbeitgebers auferlegt (BAG v.12.01.2006 – 2 AZR 21/05). Über die Treue- und Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers hinaus sind in einer Interessenabwägung ebenfalls der Schutz des Betriebsfriedens (§ 74 Abs. 2 BetrVG) und der Schutz von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des Arbeitgebers (§ 17 UWG) zu berücksichtigen.
Kununu Bewertungen können auch wettbewerbswidrig sein. Das ist der Fall, wenn der Betreiber des Bewertungsportals gleichzeitig ein Mitbewerber ist oder wenn ein Konkurrent als Kunde auftritt, um rufschädigende Bewertungen abzugeben.
Negative Kununu Bewertung löschen – Ansprüche des Betroffenen
Liegen unzulässige negative Kununu Bewertungen vor, so hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten einer Inanspruchnahme. Ist der Verfasser der Bewertung bekannt, sollte dieser zuerst in Anspruch genommen werden. Der Betreiber des Bewertungsportals haftet subsidiär. Ist die Kununu Bewertung also ganz oder teilweise rechtswidrig, so ist zu prüfen, ob der Bewertende identifiziert werden kann, etwa durch seinen Klarnamen oder eindeutig zuordenbare Sachverhaltsangaben innerhalb der Bewertung. Agiert der Bewertende nicht mit Klarnamen, so muss man, wenn man sich dennoch sicher ist, wer die Bewertung abgegeben hat, entweder hoffen, dass sich der abgemahnte Bewertete dahingehend einlässt, dass er die Bewertung abgegeben hat oder aber den Portalbetreiber auf Löschung in Anspruch nehmen und versuchen auf diese Weise die Kununu Bewertung zu löschen.
Inanspruchnahme des Bewertenden
Lässt sich die Identität des Bewertenden also ermitteln und handelt es sich bei diesem um einen Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber folgende Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen:
Kündigung und Abmahnung
Eine (außerordentliche) Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt in Betracht, wenn die negative Kununu Bewertungen eine schwerwiegende Verletzung einer konkreten arbeitsvertraglichen Pflicht beinhaltet. Relevante Kündigungsgründe sind zum Beispiel Beleidigungen oder andere Ehrverletzungen des Arbeitgebers und Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (BAG v. 10.12.2009 – 2 AZR 534/08). Kann der Arbeitgeber nicht konkret nachweisen, dass der Arbeitnehmer die rechtswidrigen negativen Kununu Bewertungen abgegeben hat, kann eine außerordentliche Verdachtskündigung ausgesprochen werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Verdachtskündigung wirksam, wenn ein konkreter, dringender Verdachtsmoment dafür besteht, dass der Arbeitnehmer der Verfasser der unzulässigen negativen Bewertung ist, die negative Bewertung geeignet ist, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber bereits alle Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt hat (BAG v.23.06.2009 – 2 AZR 474/07). Alternativ kann der Arbeitnehmer abgemahnt werden. Hier sollte jedoch stets vorab Rücksprache mit einem Rechtsbeistand gehalten werden, um keine unzulässigen Kündigungen auszusprechen.
Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche
Der Arbeitgeber kann bei Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch rechtswidrige negative Bewertungen auf Kununu Unterlassung und Beseitigung der rechtswidrigen Äußerungen verlangen. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche werden mittels Abmahnung geltend gemacht. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird verlangt. Zusätzlich kommen Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht. Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs muss ein konkreter bezifferbarer Schaden nachgewiesen werden. Einen kausalen auf die Rechtsverletzung zurückzuführenden Schaden nachzuweisen ist in vielen Fällen nur schwer möglich. Es gilt diese jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung können zudem die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, welche für die Beauftragung des eigenen Rechtsbeistandes angefallen sind, vom Bewertenden erstattet verlangt werden.
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Inanspruchnahme des Portalbetreibers – Störerhaftung
Betreiber von Bewertungsportalen wie Kununu und andere sind medienrechtlich als sog. Hostprovider gem. § 7 TMG einzuordnen. Durch die Regelungen im Telemediengesetz werden Hostprovider privilegiert, da sie lediglich fremde Inhalte verbreiten und keine eigenen veröffentlichen. Das wirkt sich auf ihre Verantwortlichkeit aus. Das bedeutet konkret, dass Bewertungsportale für die Inhalte der Nutzer nicht haften, solange sie keine Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte haben. Eine Ausnahme besteht im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Störerhaftung.
Zu differenzieren ist zwischen der mittelbaren und unmittelbaren Störerhaftung. Der Betreiber eines Bewertungsportals haftet dann als unmittelbarer Störer, wenn er sich die Äußerungen seiner Nutzer zu eigen macht. Übernimmt der Portalbetreiber erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte oder identifiziert er sich mit diesen, so liegt ein Zu-Eigen-Machen vor (BGH v. 28.07.2015, VI ZR 340/14). Eine automatisierte Überprüfung mittels technischer Filter reicht für die Annahme einer inhaltlich-redaktionellen Überprüfung jedoch noch nicht aus (BGH v. 01.03.2016 – VI ZR 43/15). Kununu macht sich die Bewertungen seiner Nutzer grundsätzlich nicht zu eigen und kann daher nicht unmittelbar als Störer haften.
Für die Inanspruchnahme des Portalbetreibers als mittelbarer Störer verlangt die Rechtsprechung eine Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten. Die Haftung des Bewertungsportalbetreibers beginnt ab Kenntnis von der Rechtsverletzung. Nach Hinweis durch den Betroffenen auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten, kommt eine Verpflichtung des Betreibers auf Unterlassung und Beseitigung künftiger derartiger Rechtsverletzungen in Betracht. Zudem ist der Portalbetreiber zur Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Einholung einer Stellungnahme des Bewertenden verpflichtet, wenn der Betroffene einen hinreichend konkreten Rechtsverstoß vortragen kann.
Der Bundesgerichtshof fordert von dem Portalbetreiber einen ernsthaften Versuch zur Klärung der Tatsachengrundlagen, eine “formale Prüfung” ist dabei gerade nicht ausreichend. Vielmehr sei es erforderlich, den Verfasser der Bewertung zu einer ausführlichen Beschreibung des Kontakts mit dem Betroffenen, auch unter Vorlage von Beweisunterlagen aufzufordern. Diese Grundsätze lassen sich auf die Prüfungspflichten für Bewertungsportale wie Kununu übertragen. Das bedeutet konkret, dass Kununu im Einzelfall überprüfen muss, ob zwischen dem Bewertenden und und dem Unternehmen tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bzw. sonstiger Kontakt in Form eines Bewerbungsprozesses bestand.
Fazit: Rechtswidrige Kununu Bewertungen zu löschen ist möglich
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber und Unternehmen es dulden, dass sie im Internet bewertet werden. Sie müssen es auch hinnehmen, bei Kununu und anderen Bewertungsportalen namentlich genannt zu werden. Gegen rechtswidrige Bewertungen können sie jedoch effektiv vorgehen und diese löschen lassen. Je nach Identifizierbarkeit des Bewertenden besteht die Möglichkeit, gegen den Bewertenden selbst oder aber gegen den Portalbetreiber vorzugehen. Maßgeblich ist immer, ob die konkrete negative Bewertung einen rechtswidrigen Eingriff in eine geschützte Rechtsposition des Arbeitgebers beinhaltet. Generell unzulässig sind Äußerungen, die Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers preisgeben, aber auch solche Werturteile, die bloße Formalbeleidigungen beinhalten. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind ebenso unzulässig.
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