Eintragung der Marke „KNUT – DER EISBÄR“ wegen Verwechslungsgefahr abgelehnt (Markenrecht)
Eintragung der Marke „KNUT – DER EISBÄR“ wegen Verwechslungsgefahr abgelehnt Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte die Entscheidung des Gemeinschaftsmarkenamtes (HABM), die Eintragung der beantragten Marke ,,KNUT – DER EISBÄR“ als Gemeinschaftsmarke für das britische Unternehmen Knut IP Management Ltd aufgrund der Verwechslungsgefahr mit der prioritätsälteren deutschen Marke „KNUD“ abzulehnen. Der Berliner Zoo gewinnt …
