ABMAHNUNG · MATHÉ LAW FIRM · SKANDAL IM SPERRBEZIRK · SOCIAL MEDIA
Derzeit erhalten zahlreiche Nutzer von Instagram und TikTok eine Abmahnung wegen der Nutzung von „Skandal im Sperrbezirk“ der Spider Murphy Gang in ihren Social-Media-Videos. Hinter den Abmahnungen steht die Kanzlei Mathé Law Firm, die im Auftrag der ROBA Music Verlag GmbH vorgeht. Die Betroffenen werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keinesfalls vorschnell unterschreiben oder den geforderten Betrag bezahlen.
Wir als Medienkanzlei Geßner Legal bearbeiten derzeit eine Vielzahl solcher Fälle und kennen sowohl die Argumentation der Gegenseite als auch die Verteidigungsmöglichkeiten der Betroffenen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen ausführlich, was hinter der Abmahnung steckt, auf welche Rechte sich die ROBA Music Verlag GmbH stützt und wie Sie sich am besten verhalten. Einen umfassenden Überblick über alle aktuellen Abmahnungen wegen Musiknutzung finden Sie auf unserer Hauptseite zum Thema Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media.
Wer mahnt ab und wer steckt dahinter?
Die Abmahnung wird von der Kanzlei Mathé Law Firm ausgesprochen. Diese Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Urheberrechten im Musikbereich spezialisiert und vertritt in diesem Fall die ROBA Music Verlag GmbH. Die ROBA Music Verlag GmbH ist ein deutscher Musikverlag, der als Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Komposition „Skandal im Sperrbezirk“ auftritt.
Im Abmahnschreiben wird dargelegt, dass der Urheber des Songs, Günther Sigl – Gründungsmitglied und Frontmann der Spider Murphy Gang –, einen Musikverlagsvertrag mit der ROBA Music Verlag GmbH geschlossen hat. Durch diesen Vertrag hat der Verlag nach eigener Darstellung 100 Prozent der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Musikwerk erworben. Günther Sigl wird im Abmahnschreiben als alleiniger Urheber von Komposition und Text des Stücks bezeichnet. Dies lässt sich auch über die öffentlich zugängliche GEMA-Repertoiresuche nachvollziehen, in der Günther Sigl als Komponist und Textdichter und die ROBA Music Verlag GmbH als Originalverlag eingetragen sind.
Besonders hervorzuheben ist, dass die ROBA Music Verlag GmbH laut den Abmahnschreiben ausdrücklich berechtigt ist, unerlaubte Nutzungen der Kompositionen im Rahmen von Videos auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und TikTok im eigenen Namen zu verfolgen. Die Kanzlei Mathé Law Firm wird in diesem Zusammenhang als Bevollmächtigte beauftragt, die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen geltend zu machen.
Welcher Song wird abgemahnt?
Gegenstand der Abmahnung ist die Komposition „Skandal im Sperrbezirk“ der Spider Murphy Gang. Der Song gehört zu den bekanntesten deutschen Hits der 1980er-Jahre und wird bis heute häufig auf Social-Media-Plattformen verwendet – sei es als Hintergrundmusik in Reels, als Bestandteil von Eventvideos oder als musikalische Untermalung in sonstigen Beiträgen.
Wichtig ist an dieser Stelle eine Unterscheidung, die vielen Betroffenen zunächst nicht bewusst ist: Bei der vorliegenden Abmahnung geht es nicht um das Tonträgerherstellerrecht an einer bestimmten Aufnahme, sondern um die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Komposition selbst. Das bedeutet, dass es nicht nur auf eine bestimmte Version oder Aufnahme des Songs ankommt. Jede Nutzung der Komposition – egal ob Original, Cover-Version oder Remix – kann potenziell betroffen sein, sofern die Melodie und der Text des Stücks erkennbar sind.
Neben „Skandal im Sperrbezirk“ wird in den Abmahnschreiben auch der Song „Schickeria“ erwähnt, für den Günther Sigl ebenfalls als alleiniger Urheber bestätigt wird und an dem die ROBA Music Verlag GmbH ebenfalls die Nutzungsrechte hält. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie möglicherweise auch diesen Titel in ihren Social-Media-Beiträgen verwendet haben.
Warum ist die Nutzung in Social-Media-Videos problematisch?
Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Musik, die über die Musikbibliothek von Instagram oder TikTok verfügbar ist, von jedem und für jeden Zweck frei verwendet werden darf. Tatsächlich stellen Plattformen wie Instagram und TikTok zwar bestimmte Musiktitel über Lizenzvereinbarungen mit Labels und Verwertungsgesellschaften bereit. Diese Lizenzen gelten jedoch in der Regel nur für private, nicht-gewerbliche Nutzer.
Sobald ein Account gewerblich genutzt wird – etwa zur Bewerbung eines Unternehmens, zur Vermarktung von Produkten, zur Dokumentation von Events oder auch nur zur Steigerung der Reichweite eines geschäftlichen Profils –, greift die plattforminterne Musiklizenz in den meisten Fällen nicht mehr. Wer in einem solchen Kontext einen urheberrechtlich geschützten Song wie „Skandal im Sperrbezirk“ ohne separate Lizenz verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung.
Die rechtliche Grundlage für die Abmahnung bilden insbesondere § 97 UrhG (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen) sowie § 19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung). Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung umfasst das Bereitstellen eines Werkes in einer Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist – genau das geschieht, wenn ein Video mit geschützter Musik auf Instagram oder TikTok hochgeladen wird.
Ein häufiger Einwand Betroffener lautet, dass der Song nur wenige Sekunden lang im Video zu hören war oder dass das Video bereits gelöscht beziehungsweise archiviert wurde. Diese Umstände können zwar bei der Bemessung des Schadensersatzes eine Rolle spielen, sie lassen die Urheberrechtsverletzung als solche jedoch nicht entfallen. Entscheidend ist, dass die Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt stattgefunden hat und die Gegenseite dies in der Regel bereits zu Beweiszwecken gesichert hat.
Welche Forderungen stellt die Mathé Law Firm?
Die Abmahnschreiben der Mathé Law Firm folgen einem typischen Aufbau und enthalten mehrere Forderungen, die wir Ihnen im Folgenden erläutern.
An erster Stelle steht die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, den Song künftig nicht mehr ohne entsprechende Lizenz in Ihren Social-Media-Beiträgen zu verwenden. Der Knackpunkt: Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beiliegt, ist häufig sehr weit gefasst. Sie kann Sie bei zukünftigen Verstößen – auch bei unbeabsichtigten – zu erheblichen Vertragsstrafen verpflichten. Deshalb empfehlen wir, die vorformulierte Erklärung niemals ungeprüft zu unterschreiben, sondern stattdessen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu lassen. Diese erkennt den Unterlassungsanspruch an, vermeidet aber unnötig weitreichende Verpflichtungen.
Darüber hinaus wird Schadensersatz geltend gemacht. Die Höhe des Schadensersatzes wird in der Regel nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Das bedeutet: Die Gegenseite verlangt den Betrag, der bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung des Songs hätte gezahlt werden müssen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle – etwa die Dauer der Nutzung, die Reichweite des Beitrags, die Art des Accounts und ob das Video einen kommerziellen Zweck verfolgt hat. In der Praxis zeigt unsere Erfahrung, dass die zunächst geforderten Beträge häufig verhandelbar sind, insbesondere wenn die Nutzung nur kurzzeitig erfolgte und eine geringe Reichweite hatte.
Zusätzlich werden die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme geltend gemacht. Diese berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Grundlage des von der Gegenseite angesetzten Streitwerts. Auch hier lohnt es sich, den angesetzten Streitwert und die daraus resultierenden Kosten kritisch zu hinterfragen.
Schließlich enthält die Abmahnung in der Regel auch einen Auskunftsanspruch. Die Gegenseite möchte wissen, wie lange das Video online war, welche Reichweite es erzielt hat und in welchem Umfang der Song genutzt wurde. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes.
Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Tonträgerherstellerrecht
Ein wichtiger Aspekt, der die Abmahnung wegen „Skandal im Sperrbezirk“ von vielen anderen Musikabmahnungen unterscheidet, betrifft die Art des geltend gemachten Rechts. In vielen Abmahnfällen – etwa bei Abmahnungen durch Frommer Legal oder andere Kanzleien – werden Tonträgerherstellerrechte gemäß § 85 UrhG geltend gemacht. Diese Rechte schützen die konkrete Aufnahme eines Songs, also die spezifische Produktion, die man beim Abspielen hört.
Im vorliegenden Fall macht die ROBA Music Verlag GmbH hingegen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Komposition geltend. Das Urheberrecht schützt das geistige Werk selbst – also die Melodie und den Text. Dieser Unterschied hat praktische Konsequenzen: Während das Tonträgerherstellerrecht nur die eine konkrete Aufnahme betrifft, erstreckt sich das Urheberrecht an der Komposition auf jede Wiedergabe des Werkes, unabhängig davon, welche Aufnahme oder Version verwendet wird. Das bedeutet, dass selbst die Nutzung einer Cover-Version oder eines Remixes eine Verletzung darstellen kann, solange die Komposition erkennbar ist.
Dieser Umstand macht die Abmahnung potenziell weitreichender als reine Tonträgerherstellerrechts-Abmahnungen und unterstreicht, warum eine sorgfältige rechtliche Prüfung besonders wichtig ist.
Abmahnung wegen Skandal im Sperrbezirk erhalten: So verhalten Sie sich richtig
Wenn Sie eine Abmahnung von der Mathé Law Firm wegen „Skandal im Sperrbezirk“ erhalten haben, ist es zunächst wichtig, die im Schreiben genannte Frist zu notieren. Diese Frist ist verbindlich und sollte nicht ungenutzt verstreichen, da die Gegenseite andernfalls eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen kann. Eine einstweilige Verfügung würde für Sie deutlich höhere Kosten verursachen als eine außergerichtliche Einigung.
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Wie bereits erläutert, ist die vorformulierte Erklärung in der Regel zu weit gefasst und kann Sie langfristig an weitreichende Verpflichtungen binden. Ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die den berechtigten Kern des Unterlassungsanspruchs anerkennt, ohne unnötige Risiken für Sie zu schaffen.
Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Die Erfahrung zeigt, dass die geforderten Summen in vielen Fällen nicht in voller Höhe berechtigt sind. Insbesondere bei einer kurzen Nutzungsdauer, geringer Reichweite des Beitrags und fehlendem direkten kommerziellen Verwertungszweck lassen sich die Forderungen erfahrungsgemäß deutlich reduzieren.
Sichern Sie alle relevanten Beweise, bevor Sie reagieren. Dokumentieren Sie, wie lange das Video online war, welche Reichweite es hatte, ob und wann es gelöscht oder archiviert wurde und ob mit dem Video Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen gemacht wurde. Diese Informationen sind für die rechtliche Bewertung und die Verhandlung mit der Gegenseite von großer Bedeutung.
Unsere Erfahrung mit Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media
Wir vertreten als Medienkanzlei regelmäßig Mandanten, die eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok oder anderen Plattformen erhalten haben. Dabei haben wir umfangreiche Erfahrung sowohl mit Abmahnungen der Mathé Law Firm im Auftrag der ROBA Music Verlag GmbH als auch mit Abmahnungen anderer Kanzleien und Rechteinhaber gesammelt. In vielen Fällen konnten wir für unsere Mandanten eine einvernehmliche Lösung erzielen, die deutlich unter den ursprünglich geforderten Beträgen liegt. Entscheidend dafür ist eine schnelle, fachkundige Reaktion innerhalb der gesetzten Frist.
Auf unserer Übersichtsseite zu Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media finden Sie weitere Informationen zu aktuell betroffenen Songs, Abmahnern und Rechteinhabern.
Sie haben eine Abmahnung wegen „Skandal im Sperrbezirk“ erhalten?
Wenn Sie von der Mathé Law Firm oder der ROBA Music Verlag GmbH wegen der Nutzung von „Skandal im Sperrbezirk“, „Schickeria“ oder einem anderen Titel eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne. Wir prüfen Ihre Abmahnung im Detail, schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein und setzen uns für eine faire und verhältnismäßige Lösung ein. Schildern Sie uns Ihren Fall direkt über das folgende Formular – wir melden uns zeitnah mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen.
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