Einstweilige Verfügung gegen TikTok – Unterlassungsanspruch gegen TikTok wegen eines persönlichkeitsrechtsverletzenden Videos
Mit Beschluss vom 21.11.2023 hat das Landgericht Berlin (AZ.: 27 O 422/23) auf unseren Antrag hin eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform TikTok erlassen.
Sachverhalt
Vorausgegangen war dem Beschluss die Verbreitung eines Videos, welches unseren Mandanten zeigte. Eine Einwilligung in die Veröffentlichung durch den Drittaccount hat unser Mandant nicht erteilt. Hinzu kam, dass ihn das Video in einem persönlichkeitsrechtsverletzenden Zusammenhang zeigte. Bei dem Video handelte es sich bereits um eine ältere Filmaufnahme von ihm, die ihn bei einem Straßeninterview zeigte. Diese Szene wurde nun aus dem Kontext gerissen und in einem anderen rassistisch motivierten Zusammenhang als neues Video bei TikTok online gestellt. Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist und unseren Mandanten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. TikTok verletzte seine Prüfpflichten als Provider und war als sogenannter Störer auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht schreibt dazu:
„Die aus dem Kontext des Interviews gerissene Äußerung des Antragstellers zielt erkennbar darauf ab, ihn rassistisch motiviert vorzuführen und lächerlich zu machen.“
Nachdem wir TikTok außergerichtlich dazu aufgefordert hatten, das Video zu entfernen, eine Reaktion und Löschung des Videos aber nicht erfolgte, beantragten wir beim Landgericht Berlin (Pressekammer) eine einstweilige Verfügung. Plattformbetreiber müssen zunächst auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen und zur Löschung aufgefordert werden. Kommen sie dem nicht nach, haften sie – ebenso wie die eigentlichen Verbreiter der Inhalte – unmittelbar auf Unterlassung.
Das Landgericht Berlin gab unserem Mandanten Recht und erließ einen Beschluss, der es TikTok unter Androhung von Ordnungsgeldern, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, das Video künftig auf der Plattform zu verbreiten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Kostentragung
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens muss TikTok tragen. Damit zeigt sich erneut, dass es sich lohnt, gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte auf Social-Media-Plattformen juristisch vorzugehen. Da sich die Plattformen in der Regel auch an deutsche Nutzer richten, können derartige Ansprüche vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht geltend gemacht werden. Gerade wenn der Accountinhaber namentlich nicht bekannt und / oder eine Adresse nicht vorhanden ist, lohnt sich ein Vorgehen gegen die Plattform selbst. Die Plattformen unterliegen als sog. Host-Provider diversen Prüfpflichten, insbesondere wenn sie von dem Betroffenen auf die Rechtswidrigkeit von Inhalten hingewiesen werden.
Einstweilige Verfügungen
Einstweilige Verfügungen haben den Vorteil, dass man innerhalb kürzester Zeit, eine Eilentscheidung vom Gericht erhält und somit schnell und effektiv derartige Löschungen durchsetzen kann. Wichtig ist hierbei, dass die Eilfristen eingehalten werden – diese variieren von Gericht zu Gericht und liegen in der Regel zwischen einem Monat und sechs Wochen seit Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung.
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Wenn auch Sie von derartigen Rechtsverletzungen, sei es durch rechtswidrige Äußerungen, die über Sie verbreitet werden oder durch Veröffentlichungen von Fotos und Videos Ihrer Person (auch im Hintergrund), betroffen sind, melden Sie sich gerne bei uns. Wir nehmen dann kurzfristig Kontakt zu Ihnen auf und besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten.
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