Erfolgreiche Unterlassungsklage vor dem Landgericht München
Eine einzige negative Google-Bewertung kann für ein Unternehmen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Besonders dann, wenn die Bewertung auf unwahren Tatsachen beruht oder beim Leser einen falschen Gesamteindruck erzeugt, steht nicht allein die Sternebewertung auf dem Spiel. Dabei geht es um den geschäftlichen Ruf, um das Vertrauen potenzieller Kunden und mitunter um die Existenzgrundlage eines Unternehmens. Die Frage, ob und wie sich eine rufschädigende Bewertung löschen lässt, ist dabei keineswegs trivial: Sie berührt das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und dem Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs.
