Wie wir helfen – Strategie zur Reduzierung von Forderungen
Wer eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media erhält, braucht keine allgemeinen Hinweise, sondern eine klare Strategie.
Ziel ist regelmäßig, unberechtigte Ansprüche konsequent zurückzuweisen, berechtigte Punkte sauber zu erledigen und vor allem
Folgerisiken zu vermeiden. Genau daran richtet sich unsere Vorgehensweise aus: juristisch präzise, taktisch überlegt und mit Blick
auf das wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis.
Im ersten Schritt prüfen wir die Anspruchsgrundlagen im Detail. Dazu gehört die Aktivlegitimation, also die Frage, ob der Absender die
Rechte überhaupt durchsetzen darf. Ebenso zentral ist die Rechtekette: Welche Rechte werden konkret behauptet, wer hält die Masterrechte,
wer das Publishing, und ist die behauptete Lizenzlage nachvollziehbar belegt. Parallel bewerten wir den Nutzungsumfang, also Plattform,
Dauer, Reichweite, kommerziellen Bezug, Crossposting und den konkreten Einsatz der Musik. Diese Punkte entscheiden häufig darüber, ob
Forderungen bereits dem Grunde nach angreifbar sind oder ob die Höhe sachlich nicht trägt.
Auf dieser Grundlage steuern wir die Verhandlung. Je nach Lage kommt eine vollständige Abwehr in Betracht oder eine pragmatische
Vergleichslösung, die die Angelegenheit rechtssicher beendet. In vielen Fällen lassen sich Zahlungsforderungen reduzieren, weil die
Berechnungsgrundlage nicht passt, pauschale Lizenzannahmen zugrunde gelegt werden oder der behauptete kommerzielle Kontext überschätzt wird.
Wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, verhandeln wir auch Ratenzahlungen oder klare Erledigungsregelungen, damit keine „offenen Flanken“ bleiben.
Der dritte Baustein ist die Minimierung von Folgerisiken. Der größte Hebel liegt regelmäßig bei der Unterlassungserklärung, weil hier
Vertragsstrafen und langfristige Bindungen drohen. Wir sorgen dafür, dass eine Erklärung – falls überhaupt erforderlich – modifiziert,
eng gefasst und rechtlich belastbar ist, ohne unnötige Anerkenntnisse oder weite Verbote. Gleichzeitig beraten wir zur praktischen Umsetzung,
damit es nicht durch Reuploads, automatische Wiederveröffentlichungen oder Crossposts zu ungewollten Verstößen kommt. So wird nicht nur die
aktuelle Forderung bearbeitet, sondern das Risiko weiterer Verfahren nachhaltig gesenkt.
Unser Vorgehen
Prüfen · Verhandeln · Absichern
1
Prüfung der Anspruchslage
Aktivlegitimation, Rechtekette, Nutzungsumfang, Plattform-/Account-Kontext.
2
Taktische Verhandlung
Abwehr oder Vergleich, Reduktion von Forderungen, klare Erledigungsregelungen.
3
Folgerisiken minimieren
Modifizierte Unterlassung, Reupload-/Crosspost-Risiken, praktische Umsetzung.
Ablauf der Mandatierung – so schnell kommen Sie zur Lösung
Damit eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media nicht unnötig eskaliert, zählt ein geordneter, schneller Ablauf.
Wir sorgen dafür, dass Fristen gewahrt werden, die Sache rechtlich sauber eingeordnet wird und Sie gegenüber der Gegenseite
keine strategischen Fehler machen.
Sie leiten uns im ersten Schritt das Schreiben weiter und stellen die relevanten Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere
die Abmahnung oder Berechtigungsanfrage, etwaige Anlagen, der Link zum betroffenen Reel/Short/Video sowie – soweit vorhanden – Angaben
zum Account-Typ und zur Verwendung (privat, geschäftlich, Kooperation, Monetarisierung). Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller
kann die rechtliche Prüfung erfolgen.
Parallel übernehmen wir das Fristmanagement. Wir prüfen die gesetzten Fristen, setzen erforderlichenfalls eine fristwahrende Reaktion auf
und stellen sicher, dass keine kostentreibenden Folge-Schritte ausgelöst werden, etwa eine einstweilige Verfügung wegen vermeintlicher Untätigkeit.
Gerade bei kurzen Fristen ist das oft der entscheidende Unterschied zwischen beherrschbarer Lösung und unnötiger Eskalation.
Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesamte Kommunikation über unsere Kanzlei. Sie müssen weder telefonieren noch E-Mails an die Gegenseite verfassen
und geben keine unbedachten Erklärungen ab. Wir führen die Korrespondenz taktisch, verhandeln über Unterlassung und Zahlungen und steuern die Lösung
so, dass das Ergebnis rechtlich belastbar ist und Sie künftig keine zusätzlichen Risiken – insbesondere Vertragsstrafen – übernehmen.
Damit wir sofort starten können
- Abmahnung/Berechtigungsanfrage inkl. Anlagen (PDF)
- Link zum betroffenen Reel/Short/Video + Screenshots (falls möglich)
- Account-Typ + Kontext (privat/Business/Creator, Kooperation, Monetarisierung)
- Hinweise zu Crossposting/Reuploads (wo noch veröffentlicht?)
Prävention: So vermeiden Unternehmen und Creator künftig Abmahnungen
Wer regelmäßig Reels, Shorts und Kampagnen veröffentlicht, sollte Musik nicht „nebenbei“ entscheiden. Abmahnungen entstehen selten aus einem Einzelfehler,
sondern aus wiederkehrenden Mustern: unklare Zuständigkeiten, fehlende Dokumentation, Crossposting ohne Rechteprüfung und ein diffuses Verständnis davon,
was „kommerziell“ ist. Mit klaren Prozessen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren, ohne dass Content unbrauchbar wird.
Ein bewährter erster Schritt sind Content-Guidelines und Checklisten, die vor Veröffentlichung abgearbeitet werden. Darin wird festgelegt, welche Musikquellen
zulässig sind, wie Account-Typ und Nutzungszweck einzustufen sind und welche Plattformen bespielt werden. Gerade für Teams und Agentur-Workflows ist entscheidend,
dass nicht jede Person „nach Gefühl“ entscheidet, sondern dass es verbindliche Regeln gibt, inklusive Dokumentation der verwendeten Sounds und der jeweiligen Lizenzgrundlage.
Zweitens sollte die Musikstrategie konsequent auf kommerziell nutzbare Sounds ausgerichtet werden. Je nach Plattform kommen dafür kommerzielle Kataloge oder entsprechende
Libraries in Betracht. Entscheidend ist, dass die Nutzung auch dann noch passt, wenn Inhalte später beworben, wiederverwendet oder plattformübergreifend ausgespielt werden.
Wer Reuploads plant, sollte Tonspuren so wählen, dass die Rechte nicht an eine einzelne Plattform gebunden sind.
Drittens braucht es bei Kampagnen eine eigenständige Rechteklärung, weil hier häufig der kommerzielle Zweck im Vordergrund steht. Je höher der Brand-Bezug, desto weniger trägt
die Annahme, eine Standardbibliothek werde „schon reichen“. Eine saubere Kampagnenplanung klärt vorab, welche Rechte benötigt werden, ob eine Stock-/Production-Lizenz sinnvoll ist
und wie die Nutzung für verschiedene Kanäle, Laufzeiten und Werbeformate abgedeckt wird.
Viertens sollte die Verantwortlichkeit in Verträgen mit Influencern und Agenturen klar geregelt werden. Hier gehören konkrete Pflichten zur Rechteklärung hinein, Regeln zum Crossposting
und zur Wiederverwendung sowie Vorgaben zur Dokumentation der verwendeten Musik. Ebenso wichtig sind Freistellungs- und Haftungsregelungen, damit im Fall einer Abmahnung nicht das Unternehmen
allein die wirtschaftlichen Folgen trägt. Wer diese Punkte vertraglich sauber abbildet, reduziert nicht nur das Abmahnrisiko, sondern verhindert auch interne Streitigkeiten, wenn es dennoch zu einem Vorwurf kommt.
Prozess
Guidelines & Checklisten
Verbindliche Regeln statt „Gefühl“ – inkl. Dokumentation der Musikquelle und Lizenzbasis.
Musikstrategie
Kommerziell nutzbare Sounds
So wählen, dass spätere Bewerbung, Wiederverwendung und Reuploads planbar bleiben.
Kampagnen
Eigene Rechteklärung
Brand-Bezug = höheres Risiko. Vorab klären: Kanäle, Laufzeiten, Werbeformate.
Verträge
Influencer & Agenturen
Pflichten zur Rechteklärung, Crossposting-Regeln, Freistellung/Haftung sauber regeln.