Geßner Legal · Musikrecht / Urheberrecht

Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media

TikTok, Instagram & YouTube: Wir prüfen Unterlassung & Zahlungsforderungen, steuern die Korrespondenz und reduzieren Risiken – schnell, taktisch und bundesweit.

Bewertungen unserer Mandanten

Eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media – was jetzt zählt

Eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media trifft viele überraschend – besonders bei TikTok, Instagram Reels und YouTube Shorts. Dass ein Song aus der Plattform-Bibliothek stammt, bedeutet nicht automatisch, dass die Nutzung in jedem Kontext „rechtssicher“ ist. Entscheidend sind u. a. Lizenzbedingungen, Account-Status (privat vs. gewerblich) und die konkrete Verwendung (z. B. Werbung, Kooperation, Monetarisierung, Crossposting).

Fokus auf Social Media, Lizenzen & Abmahnungen.
Fachanwalt
Urheber- & Medienrecht – klare, praxistaugliche Strategie.

Häufig werden Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten verlangt. Der wichtigste Schritt ist eine schnelle, saubere Prüfung: Aktivlegitimation, Rechtekette, Nutzungsart und Plausibilität der Forderungshöhe – damit Sie fristwahrend und taktisch richtig reagieren.

Soforthilfe bei Musik-Abmahnung – jetzt richtig reagieren

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten haben, zählt vor allem eines: ruhig bleiben und strukturiert vorgehen.

3 Punkte, die sofort relevant sind:

  • Frist: bis wann muss reagiert werden?
  • Vorwurf: Song/Clip/Profil – und in welchem Kontext (Werbung/Koop/Business)?
  • Forderung: Unterlassung/Kosten – ist die Herleitung nachvollziehbar?

Keine Zahlung & keine Unterschrift ohne Prüfung

Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie nichts, bevor die Ansprüche geprüft sind. Eine unüberlegte Unterlassungserklärung kann langfristig binden und Vertragsstrafen auslösen.

Fristen konsequent ernst nehmen

Wer Fristen verstreichen lässt, riskiert zusätzliche Kosten (z. B. einstweilige Verfügung). Eine fristwahrende, taktische Antwort ist oft der wichtigste Hebel.

Kommunikation professionell steuern

Saubere Korrespondenz verhindert Formulierungsfehler und erhöht die Chancen, Forderungen zu reduzieren oder unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen.

Abmahnung wegen Musiknutzung – warum passiert das aktuell so häufig?

Kurz gesagt: Rechteinhaber überwachen konsequenter, und viele Nutzungen sind nicht von Plattformlizenzen gedeckt – vor allem im Business-/Werbe-/Kooperationskontext oder beim Crossposting.

Video: So ordnen wir Fälle in der Praxis ein

Was Abmahner typischerweise behaupten, welche Punkte sofort geprüft werden sollten und warum “Song aus der Bibliothek” im Business-Kontext oft nicht ausreicht.

Abmahnungen nehmen zu, weil Rechteinhaber die Nutzung von Songs in Reels, Shorts und Clips konsequenter überwachen und durchsetzen. Dadurch geraten auch ältere Beiträge oder kleinere Accounts in den Fokus.

Häufig geht es um gewerbliche Musiknutzung. Sobald ein Beitrag erkennbar geschäftliche Interessen unterstützt (Brand-Bezug, Produkte, Dienstleistungen, Kooperationen, Affiliate-Links, Monetarisierung), greifen Plattformlizenzen oft nicht so, wie Nutzer es erwarten.

Wichtig

Viele Schreiben sind ernst zu nehmen. Entscheidend ist die Prüfung im Einzelfall: Aktivlegitimation, Rechtekette, Nutzungsart und Plausibilität der Forderung.

Wer mahnt aktuell ab – und mit welchen typischen Schreiben?

Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media stammen aktuell häufig nicht „von der Plattform“, sondern von Rechteinhabern und Rechteverwertern, die ihre Ansprüche über spezialisierte Kanzleien bündeln und konsequent durchsetzen. In der Praxis sehen wir regelmäßig Schreiben, die als Berechtigungsanfrage beginnen und anschließend – teils kurzfristig – in eine klassische Abmahnung wegen Musiknutzung übergehen. Der Ton wirkt dabei oft standardisiert, die rechtliche Bewertung ist es jedoch nicht: Bereits kleine Unterschiede in Nutzungsart, Account-Typ (privat/gewerblich) oder Plattform können Ansprüche und Forderungshöhe erheblich beeinflussen.

Viele Verfahren sind als Massenprozesse organisiert. Das bedeutet nicht, dass Ansprüche automatisch berechtigt sind – erklärt aber, warum derzeit so viele Betroffene zeitgleich Post erhalten. Typischerweise zielen die Schreiben auf zwei Punkte: (1) Unterlassung durch eine Erklärung, die langfristig bindet und bei Verstößen empfindliche Vertragsstrafen auslösen kann, sowie (2) Geldforderungen, häufig begründet als „Nachlizenzierung“, „Lizenzanalogie“ oder Schadensersatz (plus Anwaltskosten).

Genau hier lohnt die sorgfältige Prüfung

Wer ist Rechteinhaber bzw. aktivlegitimiert? Welche Rechte werden konkret behauptet? Passt die Rechte-/Lizenzkette – und ist die Forderung der Höhe nach überhaupt plausibel?

Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?

Schicken Sie uns das Schreiben – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Zum Formular

Typische Abmahnschreiben aus der Praxis

Die folgenden Schreiben zeigen typische Abmahnungen wegen Musiknutzung aus unserer täglichen Beratungspraxis. Klar erkennbarer Briefkopf, Vorwurf und Forderungsstruktur.
Wenn Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, können Sie uns dieses direkt über das Formular hochladen. Wir prüfen den Fall und melden uns zurück.

Abmahnschreiben IPPC Law
Abmahnschreiben SoundGuardian
Abmahnschreiben Mathé Law Firm
Abmahnschreiben Beutler Brandt

So läuft eine Abmahnung wegen Musiknutzung typischerweise ab

Eine Abmahnung wegen Musiknutzung folgt meist einem ähnlichen Muster. Häufig wird behauptet, ein konkreter Beitrag verletze Musikrechte, weil für die konkrete Verwendung keine ausreichende Lizenz vorliege. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Song „in der Bibliothek“ verfügbar war, sondern ob die Nutzung in genau dieser Form – insbesondere bei gewerblicher Musiknutzung – lizenzrechtlich gedeckt ist.

  1. 1
    Vorwurf & Zuordnung
    Üblich sind Link zum Reel/Short/Video, Screenshots, Zeitstempel oder Angaben zum Account. Damit soll dokumentiert werden, welche Musik in welchem Content verwendet wurde und dass die Nutzung öffentlich abrufbar war.
  2. 2
    Bezifferung der Forderungen
    Typisch sind Zahlungsansprüche (Schadensersatz / „Nachlizenzierung“), Erstattung von Anwaltskosten sowie Begründungen über Reichweite, Nutzungsdauer oder behaupteten kommerziellen Bezug. Ob das rechtlich trägt, hängt stark vom Einzelfall ab.
  3. 3
    Kurze Frist
    Fast immer wird eine kurze Reaktionsfrist gesetzt. Wer sie verstreichen lässt, riskiert zusätzliche Kosten durch einstweilige Verfügung oder Klage.
  4. 4
    Vorformulierte Unterlassungserklärung
    Der riskanteste Teil: häufig weit gefasst, langfristig bindend und mit Vertragsstrafenrisiko bei kleinsten Abweichungen.
  5. 5
    Taktisch saubere Reaktion
    Nicht „aus dem Bauch heraus“, sondern rechtlich sauber und strategisch – idealerweise über anwaltliche Korrespondenz. So lassen sich unberechtigte Positionen abwehren und berechtigte Forderungen oft verhandeln.

Schnelle Ersteinschätzung zur Abmahnung

Wir prüfen Vorwurf, Rechtekette und Forderung – damit Sie fristwahrend richtig reagieren.

Welche Forderungen drohen? (Schadensersatz, Anwaltskosten, Unterlassung)

Bei einer Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media geht es selten nur um „ein paar Euro“. Typischerweise werden mehrere Anspruchsblöcke geltend gemacht, die sich schnell zu einer erheblichen Gesamtforderung addieren: Unterlassung, Schadensersatz (oft als „Nachlizenzierung“/Lizenzanalogie) und Anwaltskosten.

Unterlassung

Wirtschaftlich besonders riskant: Die Unterlassungserklärung bindet langfristig und kann bei Verstößen Vertragsstrafen auslösen.

Schadensersatz / „Nachlizenzierung“ (Lizenzanalogie)

Häufig wird argumentiert: Es hätte eine Lizenzgebühr gezahlt werden müssen – diese „ersparte“ Lizenz werde nun verlangt. Ob das trägt, hängt u. a. von Rechtekette, Nutzungsart und einem realistischen Lizenzmodell ab.

Anwaltskosten & ggf. Auskunft

Anwaltskosten werden regelmäßig nach Gegenstandswert berechnet. Teilweise kommen Auskunfts-/Dokumentationsforderungen hinzu, die Druck erzeugen und die Verhandlungsposition der Gegenseite stärken sollen.

Warum wirken Summen oft überzogen – und sind dennoch verhandelbar?

Häufig werden pauschale Werte, Reichweitenannahmen oder Lizenzmodelle zugrunde gelegt, die nicht sauber zur tatsächlichen Nutzung passen. Standardisierte Schreiben bilden Einzelfallumstände selten vollständig ab. Gerade deshalb lohnt die Prüfung: Positionen lassen sich nicht selten zurückweisen oder spürbar reduzieren – z. B. wegen unklarer Aktivlegitimation, falscher Einordnung der Nutzungsart oder unplausibler Berechnungsgrundlage.

Schreiben hochladen – wir melden uns kurzfristig

Dauert nur wenige Minuten. Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

Unsere Erfahrung im Musik- & Medienrecht – kurz & konkret

Musikrecht
10+ Jahre
Erfahrung mit Lizenzen & Musiknutzung

Praxis rund um Rechteketten, Lizenzmodelle und Nutzungsarten – insbesondere bei Reels, Shorts, TikTok- und Instagram-Content.

Fachanwalt
Urheberrecht
& Medienrecht

Klare juristische Einordnung, Fristmanagement und taktische Korrespondenz – mit Fokus auf praxistaugliche, wirtschaftliche Lösungen.

Abmahnungen
zahlreich
verteidigt & verhandelt

Wir prüfen Aktivlegitimation, Rechtekette und Kontext (privat/gewerblich, Ads, Crossposting) – und reduzieren Forderungen bzw. wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?

Schicken Sie uns das Schreiben – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Zum Formular

Unterlassungserklärung – warum Sie nicht ungeprüft unterschreiben sollten

Die Unterlassungserklärung ist regelmäßig der gefährlichste Teil einer Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media. Wer sie ungeprüft unterschreibt, bindet sich häufig für sehr lange Zeit – praktisch wirkt sie oft wie eine dauerhafte Verpflichtung – und übernimmt damit ein erhebliches Vertragsstrafen-Risiko.

Kommt es später zu einem weiteren Verstoß, selbst unbeabsichtigt oder durch technische Wiederveröffentlichungen, können empfindliche Vertragsstrafen ausgelöst werden. Das Problem ist nicht die Idee der Unterlassung an sich, sondern die Tragweite der Erklärung, die in der Praxis häufig weit über den konkreten Vorwurf hinausgeht.

Praxisproblem

Vorformulierte Erklärungen sind oft zu weit gefasst. Sie erfassen nicht nur den beanstandeten Song oder das konkrete Video, sondern typischerweise jede denkbare Nutzung – teils auf sämtlichen Plattformen, in allen Formaten und ohne klare Einschränkungen.

Teilweise enthalten sie auch Zusätze, die rechtlich nicht zwingend sind, etwa Anerkenntnisse, umfangreiche Auskunftspflichten oder Formulierungen, die die spätere Verteidigung gegen Zahlungsforderungen faktisch erschweren. Wer hier „einfach unterschreibt“, verschlechtert seine Position häufig dauerhaft.

Die saubere Lösung für die Praxis

Die rechtlich saubere Lösung besteht – wenn überhaupt eine Unterlassungsverpflichtung erforderlich ist – in einer modifizierten Unterlassungserklärung. Sie wird so formuliert, dass sie den Unterlassungsanspruch erfüllt, aber inhaltlich eng am konkreten Vorwurf bleibt, unnötige Zugeständnisse vermeidet und das Vertragsstrafenrisiko kontrollierbar hält.

  • Kein „Mehr“ als nötig
    Kein unnötig weiter Unterlassungsumfang (Plattformen/Formate/Inhalte).
  • Keine unnötigen Zusätze
    Keine Anerkenntnisse, keine „Geständnis“-Effekte, keine überzogenen Auskunftsbausteine.
  • Vertragsstrafe-Risiko kontrollieren
    Klare, präzise Formulierungen statt Pauschalverbote.
Wichtig

Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und in welcher Form, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Genau deshalb sollte dieser Schritt nicht automatisiert erfolgen, sondern nach Prüfung von Rechteinhaber, Nutzungsart, Plattformkontext und Beweislage.

Frist läuft? Nicht vorschnell unterschreiben.

Wir prüfen Anspruch, Rechtekette und Nutzungs-Kontext – und steuern die Antwort an die Gegenseite.

Jetzt prüfen lassen

Wenn bereits unterschrieben – wie Sie Vertragsstrafen und Folgerisiken vermeiden

Viele Betroffene melden sich erst, nachdem sie bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben – häufig aus Zeitdruck. Dann gilt: Die Priorität ist Risikokontrolle, damit es nicht zu Vertragsstrafen kommt.

  1. 1
    Umfang der Unterlassung genau klären

    Entscheidend ist, wie die Erklärung auszulegen ist. Bezieht sie sich auf einen Song, eine konkrete Aufnahme, eine Tonspur, bestimmte Plattformen – oder „jegliche Nutzung“? Gerade vorformulierte Erklärungen sind oft unnötig weit.

  2. 2
    Reupload-Risiken sofort abstellen

    Vertragsstrafen passieren selten „absichtlich“, sondern durch vergessene Crossposts, automatische Wiederveröffentlichungen/Planungstools, Best-ofs/Compilations mit derselben Audiospur oder Re-Edits mit identischer Tonspur.

  3. 3
    Interne Prozesse setzen

    Nach einer Unterlassung braucht es klare Regeln: keine Reuploads mit derselben Tonspur, kein plattformübergreifender Export ohne Rechtecheck, zentrale Freigabe bei Musikentscheidungen.

  4. 4
    Wenn die Erklärung zu weit ist

    In geeigneten Fällen kann man versuchen, Risiken einvernehmlich zu begrenzen (z. B. Klarstellungen/Eingrenzungen). Ob das möglich und sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – häufig ist aber die organisatorische Absicherung der wichtigste Schritt, um Vertragsstrafen zu vermeiden.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie sofort, ob derselbe Clip/dieselbe Tonspur noch irgendwo online ist (TikTok/Instagram/YouTube/Facebook), in Archiven, Highlights oder Reuploads. Das sind die häufigsten „Blind Spots“ nach einer Unterlassung.

Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?

Schicken Sie uns das Schreiben – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Zum Formular

Berechtigungsanfrage statt Abmahnung – was bedeutet das?

Eine Berechtigungsanfrage wegen Musik ist häufig die Vorstufe zur Abmahnung. Der Absender behauptet, dass in einem Beitrag auf TikTok, Instagram oder YouTube Musik ohne ausreichende Musiklizenz genutzt worden sei, und fordert Sie auf, Ihre Rechte oder Lizenzen „nachzuweisen“. Das Schreiben wirkt oft weniger scharf als eine Abmahnung, verfolgt aber dasselbe Ziel: Es soll klären, ob sich ein Anspruch durchsetzen lässt und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Wer eine Berechtigungsanfrage ignoriert oder unbedacht beantwortet, kann den weiteren Verlauf unfreiwillig zu seinen Ungunsten beeinflussen.

Zentrales Risiko

Selbstbelastung. Fragen nach Account-Typ, Monetarisierung, Reichweite, Kooperationspartnern oder der genauen Entstehung des Contents verleiten dazu, Informationen zu liefern, die später als Grundlage für höhere Forderungen dienen können.

Auch der Versuch, „es einfach zu erklären“, endet nicht selten in ungewollten Eingeständnissen zur gewerblichen Musiknutzung oder zur fehlenden Rechteklärung. Deshalb ist Zurückhaltung entscheidend: Man sollte weder vorschnell Unterlagen übersenden noch inhaltlich argumentieren, ohne die behauptete Rechteposition und die konkrete Nutzung geprüft zu haben.

Sinnvoll ist regelmäßig eine taktisch saubere, anwaltlich geführte Antwort. Dabei werden Aktivlegitimation und Rechtekette abgefragt, der konkrete Vorwurf eingegrenzt und zugleich vermieden, dass unnötige Informationen preisgegeben werden. Ziel ist es, die Angelegenheit frühzeitig zu kontrollieren, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und – falls eine Einigung überhaupt in Betracht kommt – die Verhandlungsposition von Anfang an zu sichern.

Abmahnung erhalten? Frist läuft?

Laden Sie das Schreiben hoch – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Gilt das auch für alte Reels, Posts, Shorts oder Highlights?

Ja. Auch ältere Inhalte können noch Gegenstand einer Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media sein. Entscheidend ist nicht, wann Sie den Beitrag erstellt haben, sondern ob er weiterhin abrufbar ist oder erneut verbreitet wird. Solange ein Reel, ein Short oder ein Post öffentlich verfügbar bleibt, kann er grundsätzlich als fortdauernde Nutzung bewertet werden.

Viele Betroffene unterschätzen zudem, dass Plattformen Inhalte langfristig in Profilen, Feeds, Archiven oder Highlights sichtbar halten, sodass auch Monate später noch eine Beanstandung erfolgen kann.

Auch erneutes Teilen, Wiederhochladen, „Best of“-Zusammenschnitte oder die Verwendung derselben Audiospur in mehreren Clips erhöht die Angriffsfläche, weil die Nutzung nicht nur fortgesetzt, sondern häufig ausgeweitet wird.

PRAXIS

Praktische Strategie zur Risikosenkung

Praktisch bewährt sich eine klare Strategie zur Risikosenkung. Dazu gehört ein Content-Audit, bei dem ältere Reels, Posts, Shorts und Highlights systematisch auf verwendete Musik geprüft werden. Wo die Lizenzlage unklar ist, kann es sinnvoll sein, Inhalte zu löschen, zu ersetzen oder nachträglich mit rechtssicherer Musik neu zu schneiden.

  • Reuploads / Duplikate (auch geplant/automatisiert)
  • Crossposting zwischen Plattformen
  • „Best of“ / Compilations mit gleicher Audiospur
  • Brand-/Kooperationsbezug, Monetarisierung, Affiliate

Ziel ist nicht, „alles zu entfernen“, sondern typische Risikotreiber – insbesondere gewerbliche Inhalte mit brandbezogener Musik – gezielt zu identifizieren und kontrolliert zu entschärfen, bevor daraus eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung wird.

Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?

Schicken Sie uns das Schreiben – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Zum Formular

Privat oder gewerblich – wo liegt die Grenze wirklich?

Bei der Musiknutzung auf TikTok, Instagram und YouTube entscheidet in der Praxis häufig nicht die Frage, ob ein Song „aus der Bibliothek“ stammt – sondern ob Ihr Beitrag privat oder gewerblich einzuordnen ist. Genau an dieser Grenze entstehen besonders oft Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media.

Die Grenze verläuft selten entlang eines einzelnen Merkmals, sondern entlang des Gesamtbildes. Wer Inhalte erkennbar zur Förderung eigener oder fremder geschäftlicher Interessen einsetzt, befindet sich typischerweise im Bereich der gewerblichen Musiknutzung. Und genau dort sind die Lizenzmodelle vieler Plattformen oft restriktiver.

Ein starkes Indiz ist ein Business-Account oder ein sonst klarer Unternehmensbezug: Selbstständige, Freiberufler, Agenturen, Onlineshops, Markenauftritte – aber auch Creator, die ihren Account primär zur Akquise nutzen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob schon „viel Umsatz“ erzielt wird, sondern wofür der Content objektiv eingesetzt wird. Bereits Außendarstellung als Anbieter, Verlinkung auf Angebote oder ein professionelles Auftreten können genügen.

Besonders deutlich wird die Gewerblichkeit bei Affiliate-Links, Rabattcodes, Produktverlinkungen sowie jeder Form von Produktplatzierung oder Dienstleistungswerbung. Auch „leichte“ Werbung – Hinweise auf Termine, Buchungslinks, Coaching-Angebote, Sponsoring oder Kooperationen – kann einen Beitrag in den kommerziellen Bereich ziehen. In der Praxis ist genau dieser Mischbereich (privat wirkender Content mit geschäftlicher Zielrichtung) ein häufiger Auslöser von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen.

Nicht zu unterschätzen: Das Risiko betrifft nicht nur klassische Unternehmen. Auch Behörden, NGOs, Verbände oder Einrichtungen des öffentlichen Lebens handeln regelmäßig nicht „persönlich“, sondern institutionell. Wenn Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnenarbeit oder dem Fundraising dienen, kann die Nutzung urheberrechtlich ähnlich bewertet werden wie bei kommerziellen Accounts.

Auf welchen Plattformen drohen Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media?

Abmahnungen wegen Musiknutzung betreffen besonders häufig TikTok, Instagram, Facebook und YouTube. Entscheidend ist nicht die bloße Verfügbarkeit eines Songs, sondern ob für die konkrete Verwendung eine ausreichende Musiklizenz besteht – und ob die Plattformregeln die Nutzung im jeweiligen Kontext (privat/gewerblich, organisch/werblich, plattformintern/plattformübergreifend) tatsächlich abdecken.

TikTok: Musikbibliothek & Commercial Music Library

Risikotreiber: Account-Typ Hotspot: Export & Reupload

Bei TikTok liegt das Risiko häufig in der Annahme, die „normale“ Musikbibliothek erlaube automatisch jede Verwendung. Sobald ein Account jedoch erkennbar geschäftlich genutzt wird, kann die Nutzung lizenzrechtlich problematisch werden, weil die Standard-Bibliothek typischerweise nicht für kommerzielle Zwecke gedacht ist. TikTok stellt je nach Account-Typ eine Commercial Music Library als Alternative bereit, die eher auf gewerbliche Nutzung zugeschnitten sein kann.

PRAXIS-HOTSPOT
Crossposting (Export + Reupload) kann eine neue Nutzung auslösen – die Lizenzfrage stellt sich neu.

Instagram: Musikbibliothek, Reels & Business-Accounts

Indizien: Produkt-/Markenbezug Kontext: Werbung/Koop

Auf Instagram entstehen Konflikte häufig dort, wo Reels, Stories oder Posts nicht mehr rein privat sind, sondern objektiv der Vermarktung dienen. Business- und Creator-Accounts, Produkt- und Markenbezug, Rabattcodes, Affiliate-Links oder Kooperationshinweise sind typische Auslöser dafür, dass eine Nutzung als gewerbliche Musiknutzung eingeordnet wird.

Dass ein Titel in der Instagram-Musikbibliothek verfügbar ist, ersetzt in solchen Fällen nicht zwingend die erforderliche Rechteklärung. Gerade bei werblichen Inhalten wird häufig behauptet, dass die Plattformlizenz hierfür nicht ausreicht oder nicht in dem Umfang gilt, den Nutzer erwarten.

Facebook: Seiten, Unternehmensauftritte & Werbung

Kontext: Seiten/Institutionen Sensibel: Kampagnen

Bei Facebook stehen oft Seiten und institutionelle Auftritte im Mittelpunkt – Unternehmen, Organisationen, Verbände oder Projekte mit klarer Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch ist der nicht-private Kontext häufig bereits strukturell angelegt. Sensibel sind insbesondere Inhalte, die in Kampagnen eingebunden werden oder erkennbar der Bewerbung von Angeboten dienen.

Auch hier gilt: Die bloße Verfügbarkeit von Musik innerhalb von Plattformfunktionen bedeutet nicht automatisch, dass jede Form der Nutzung lizenziert ist.

YouTube: Content ID, Claims, Strikes & Monetarisierung

System: Content ID Risiko: Strikes

Auf YouTube ist die Rechte-Durchsetzung besonders technisch geprägt. Content ID kann Claims auslösen – etwa zur Monetarisierung zugunsten des Rechteinhabers oder zu Sperrungen. Ein Claim bedeutet dabei nicht, dass die Nutzung „okay“ ist; er zeigt vielmehr, dass Rechte geltend gemacht werden und YouTube darauf reagiert.

Kommt es zu Strikes, drohen spürbare Account-Folgen bis hin zu Einschränkungen oder Sperren. Wer Musik in Videos nutzt, sollte die Rechteklärung ernst nehmen – insbesondere bei Monetarisierung oder wenn Musik nicht nur beiläufig, sondern prägend eingesetzt wird.

Meta: Sound Collection als kommerzielle Alternative

Option: Sound Collection Abhängig von: Format/Konto

Meta stellt in bestimmten Bereichen eine Sound Collection bereit, die eher auf kommerzielle Nutzungen ausgerichtet sein kann als die klassische Musikbibliothek. Ob und in welchem Umfang damit eine rechtssichere Nutzung möglich ist, hängt jedoch vom Format, dem Konto-Setup und der konkreten Verwendung ab.

Wer regelmäßig Inhalte mit Musik veröffentlicht, sollte daher nicht nur „passende Sounds“ auswählen, sondern den Nutzungszweck sauber einordnen und im Zweifel auf dokumentierbare Lizenzmodelle setzen.

Crossposting & Reposting: Plattformlizenz ist meist nicht „mit-exportierbar“

Fehlerquelle: Download + Reupload Folge: neue Nutzung

Die häufigsten Fehler passieren beim Crossposting: Eine Plattformlizenz gilt – wenn sie greift – typischerweise nur innerhalb der jeweiligen Plattformumgebung. Wer ein Video mit Musikton herunterlädt und anschließend auf einer anderen Plattform erneut hochlädt, kann eine neue, eigenständige Nutzung auslösen, die nicht mehr von den ursprünglichen Bedingungen gedeckt ist.

Das gilt besonders für wiederholtes Hochladen, „Best-of“-Zusammenschnitte, neue Schnitte mit identischer Tonspur oder Serienformate, die plattformübergreifend ausgespielt werden. Eine saubere Content-Strategie trennt Musikquellen und Tonspuren so, dass Reuploads nicht jedes Mal zu einem neuen Lizenzrisiko führen.

Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?

Schicken Sie uns das Schreiben – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Zum Formular

Welche Musik darf ich nutzen – und was ist „rechtssicher“?

„Rechtssicher“ bedeutet nicht, dass ein Song irgendwo verfügbar ist – sondern dass die Nutzung für den konkreten Zweck (privat oder gewerblich, organisch oder werblich, nur auf einer Plattform oder plattformübergreifend) von den notwendigen Rechten gedeckt ist.

Plattform-Kataloge

Kommerzielle Kataloge der Plattformen (je nach Plattform und Account-Typ). Entscheidend ist, ob der jeweilige Katalog für Ihren konkreten Kontext gilt – insbesondere bei Business-Accounts, Kooperationen, Produktbezug oder Monetarisierung. Bei Export und Reupload wirkt eine Plattformlizenz typischerweise nicht plattformübergreifend.

Stock / Production Music

Dokumentierte Lizenz (Umfang, Dauer, Plattformen, Werbekontext). Häufig der sauberste Weg für Unternehmen, Agenturen und Creator, die planbar veröffentlichen und Reuploads vermeiden wollen.

Individuelle Rechteklärung

Bei Chartmusik/Katalogtiteln bleibt im kommerziellen Bereich häufig nur die konkrete Lizenzierung (Komposition, Text, Aufnahme). Ohne klare Rechtekette ist das Abmahnrisiko am höchsten – besonders wenn Musik als „Hook“ eingesetzt wird oder das Video prägt.

Wie wir helfen – Strategie zur Reduzierung von Forderungen

Wer eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media erhält, braucht keine allgemeinen Hinweise, sondern eine klare Strategie. Ziel ist regelmäßig, unberechtigte Ansprüche konsequent zurückzuweisen, berechtigte Punkte sauber zu erledigen und vor allem Folgerisiken zu vermeiden. Genau daran richtet sich unsere Vorgehensweise aus: juristisch präzise, taktisch überlegt und mit Blick auf das wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis.

Im ersten Schritt prüfen wir die Anspruchsgrundlagen im Detail. Dazu gehört die Aktivlegitimation, also die Frage, ob der Absender die Rechte überhaupt durchsetzen darf. Ebenso zentral ist die Rechtekette: Welche Rechte werden konkret behauptet, wer hält die Masterrechte, wer das Publishing, und ist die behauptete Lizenzlage nachvollziehbar belegt. Parallel bewerten wir den Nutzungsumfang, also Plattform, Dauer, Reichweite, kommerziellen Bezug, Crossposting und den konkreten Einsatz der Musik. Diese Punkte entscheiden häufig darüber, ob Forderungen bereits dem Grunde nach angreifbar sind oder ob die Höhe sachlich nicht trägt.

Auf dieser Grundlage steuern wir die Verhandlung. Je nach Lage kommt eine vollständige Abwehr in Betracht oder eine pragmatische Vergleichslösung, die die Angelegenheit rechtssicher beendet. In vielen Fällen lassen sich Zahlungsforderungen reduzieren, weil die Berechnungsgrundlage nicht passt, pauschale Lizenzannahmen zugrunde gelegt werden oder der behauptete kommerzielle Kontext überschätzt wird. Wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, verhandeln wir auch Ratenzahlungen oder klare Erledigungsregelungen, damit keine „offenen Flanken“ bleiben.

Der dritte Baustein ist die Minimierung von Folgerisiken. Der größte Hebel liegt regelmäßig bei der Unterlassungserklärung, weil hier Vertragsstrafen und langfristige Bindungen drohen. Wir sorgen dafür, dass eine Erklärung – falls überhaupt erforderlich – modifiziert, eng gefasst und rechtlich belastbar ist, ohne unnötige Anerkenntnisse oder weite Verbote. Gleichzeitig beraten wir zur praktischen Umsetzung, damit es nicht durch Reuploads, automatische Wiederveröffentlichungen oder Crossposts zu ungewollten Verstößen kommt. So wird nicht nur die aktuelle Forderung bearbeitet, sondern das Risiko weiterer Verfahren nachhaltig gesenkt.

Unser Vorgehen

Prüfen · Verhandeln · Absichern

1
Prüfung der Anspruchslage
Aktivlegitimation, Rechtekette, Nutzungsumfang, Plattform-/Account-Kontext.
2
Taktische Verhandlung
Abwehr oder Vergleich, Reduktion von Forderungen, klare Erledigungsregelungen.
3
Folgerisiken minimieren
Modifizierte Unterlassung, Reupload-/Crosspost-Risiken, praktische Umsetzung.

Ablauf der Mandatierung – so schnell kommen Sie zur Lösung

Damit eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media nicht unnötig eskaliert, zählt ein geordneter, schneller Ablauf. Wir sorgen dafür, dass Fristen gewahrt werden, die Sache rechtlich sauber eingeordnet wird und Sie gegenüber der Gegenseite keine strategischen Fehler machen.

Sie leiten uns im ersten Schritt das Schreiben weiter und stellen die relevanten Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Abmahnung oder Berechtigungsanfrage, etwaige Anlagen, der Link zum betroffenen Reel/Short/Video sowie – soweit vorhanden – Angaben zum Account-Typ und zur Verwendung (privat, geschäftlich, Kooperation, Monetarisierung). Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann die rechtliche Prüfung erfolgen.

Parallel übernehmen wir das Fristmanagement. Wir prüfen die gesetzten Fristen, setzen erforderlichenfalls eine fristwahrende Reaktion auf und stellen sicher, dass keine kostentreibenden Folge-Schritte ausgelöst werden, etwa eine einstweilige Verfügung wegen vermeintlicher Untätigkeit. Gerade bei kurzen Fristen ist das oft der entscheidende Unterschied zwischen beherrschbarer Lösung und unnötiger Eskalation.

Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesamte Kommunikation über unsere Kanzlei. Sie müssen weder telefonieren noch E-Mails an die Gegenseite verfassen und geben keine unbedachten Erklärungen ab. Wir führen die Korrespondenz taktisch, verhandeln über Unterlassung und Zahlungen und steuern die Lösung so, dass das Ergebnis rechtlich belastbar ist und Sie künftig keine zusätzlichen Risiken – insbesondere Vertragsstrafen – übernehmen.

Damit wir sofort starten können

  • Abmahnung/Berechtigungsanfrage inkl. Anlagen (PDF)
  • Link zum betroffenen Reel/Short/Video + Screenshots (falls möglich)
  • Account-Typ + Kontext (privat/Business/Creator, Kooperation, Monetarisierung)
  • Hinweise zu Crossposting/Reuploads (wo noch veröffentlicht?)

Prävention: So vermeiden Unternehmen und Creator künftig Abmahnungen

Wer regelmäßig Reels, Shorts und Kampagnen veröffentlicht, sollte Musik nicht „nebenbei“ entscheiden. Abmahnungen entstehen selten aus einem Einzelfehler, sondern aus wiederkehrenden Mustern: unklare Zuständigkeiten, fehlende Dokumentation, Crossposting ohne Rechteprüfung und ein diffuses Verständnis davon, was „kommerziell“ ist. Mit klaren Prozessen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren, ohne dass Content unbrauchbar wird.

Ein bewährter erster Schritt sind Content-Guidelines und Checklisten, die vor Veröffentlichung abgearbeitet werden. Darin wird festgelegt, welche Musikquellen zulässig sind, wie Account-Typ und Nutzungszweck einzustufen sind und welche Plattformen bespielt werden. Gerade für Teams und Agentur-Workflows ist entscheidend, dass nicht jede Person „nach Gefühl“ entscheidet, sondern dass es verbindliche Regeln gibt, inklusive Dokumentation der verwendeten Sounds und der jeweiligen Lizenzgrundlage.

Zweitens sollte die Musikstrategie konsequent auf kommerziell nutzbare Sounds ausgerichtet werden. Je nach Plattform kommen dafür kommerzielle Kataloge oder entsprechende Libraries in Betracht. Entscheidend ist, dass die Nutzung auch dann noch passt, wenn Inhalte später beworben, wiederverwendet oder plattformübergreifend ausgespielt werden. Wer Reuploads plant, sollte Tonspuren so wählen, dass die Rechte nicht an eine einzelne Plattform gebunden sind.

Drittens braucht es bei Kampagnen eine eigenständige Rechteklärung, weil hier häufig der kommerzielle Zweck im Vordergrund steht. Je höher der Brand-Bezug, desto weniger trägt die Annahme, eine Standardbibliothek werde „schon reichen“. Eine saubere Kampagnenplanung klärt vorab, welche Rechte benötigt werden, ob eine Stock-/Production-Lizenz sinnvoll ist und wie die Nutzung für verschiedene Kanäle, Laufzeiten und Werbeformate abgedeckt wird.

Viertens sollte die Verantwortlichkeit in Verträgen mit Influencern und Agenturen klar geregelt werden. Hier gehören konkrete Pflichten zur Rechteklärung hinein, Regeln zum Crossposting und zur Wiederverwendung sowie Vorgaben zur Dokumentation der verwendeten Musik. Ebenso wichtig sind Freistellungs- und Haftungsregelungen, damit im Fall einer Abmahnung nicht das Unternehmen allein die wirtschaftlichen Folgen trägt. Wer diese Punkte vertraglich sauber abbildet, reduziert nicht nur das Abmahnrisiko, sondern verhindert auch interne Streitigkeiten, wenn es dennoch zu einem Vorwurf kommt.

Prozess

Guidelines & Checklisten

Verbindliche Regeln statt „Gefühl“ – inkl. Dokumentation der Musikquelle und Lizenzbasis.

Musikstrategie

Kommerziell nutzbare Sounds

So wählen, dass spätere Bewerbung, Wiederverwendung und Reuploads planbar bleiben.

Kampagnen

Eigene Rechteklärung

Brand-Bezug = höheres Risiko. Vorab klären: Kanäle, Laufzeiten, Werbeformate.

Verträge

Influencer & Agenturen

Pflichten zur Rechteklärung, Crossposting-Regeln, Freistellung/Haftung sauber regeln.

Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?

Schicken Sie uns das Schreiben – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Zum Formular

Haftung von Agenturen, Influencern und Unternehmen – wer trägt das Risiko?

Bei einer Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media stellt sich häufig sofort die Frage, ob nur der Creator bzw. der Account-Inhaber betroffen ist – oder ob auch Agenturen, Brands und Kooperationspartner haften. In der Praxis kann das Risiko mehrere Beteiligte treffen. Entscheidend ist weniger die Bezeichnung („Agentur“, „Influencer“, „Kunde“), sondern wer die Veröffentlichung veranlasst, gesteuert oder technisch umgesetzt hat und wer für die Rechteklärung verantwortlich war.

Typischer Adressat einer Abmahnung ist zunächst der Account-Inhaber, weil dort die Nutzung öffentlich abrufbar ist. Das bedeutet aber nicht, dass damit alles „intern“ geklärt wäre: Häufig stellt sich anschließend die Regressfrage, also ob Kosten (Abmahnkosten, Vergleichsbeträge etc.) im Innenverhältnis an die Agentur oder einen Kooperationspartner weitergereicht werden können.

Eine Agentur kann insbesondere dann in den Fokus geraten, wenn sie den Beitrag selbst veröffentlicht (Account-Zugriff), die Musik bewusst auswählt oder Kampagnen so steuert, dass der kommerzielle Kontext klar ist (Produkt/Dienstleistung, Rabattcode, Kooperation, Monetarisierung). Besonders riskant ist zudem Crossposting/Reupload: Wird ein Video mit Plattform-Audio heruntergeladen und auf anderen Plattformen erneut hochgeladen, entsteht häufig eine neue Nutzung, die lizenzrechtlich gesondert zu bewerten ist – mit entsprechenden Haftungsfolgen für diejenigen, die diesen Schritt organisiert oder freigegeben haben.

Bei Influencer-Kooperationen haftet nach außen oft zunächst der Influencer, wenn er auf dem eigenen Kanal postet. Ein Brand kann aber ebenfalls betroffen sein, wenn er die Nutzung veranlasst (z. B. Soundvorgaben, Schnittvorgaben, verbindliche Veröffentlichungsanforderungen), den Content als Werbemittel übernimmt oder in Ads/Boosting überführt. Je stärker die Steuerung und je werblicher der Einsatz, desto wichtiger wird eine belastbare Rechtebasis.

Für die Praxis bedeutet das: In Abmahnfällen sollte nicht nur die Rechtekette geprüft werden, sondern auch die Rollenverteilung (wer hat ausgewählt, freigegeben, gepostet, reuploaded?). Präventiv sollten Agentur-, Creator- und Influencerverträge klar regeln, wer die Rechte klärt, welche Musikquellen zulässig sind, wie Crossposting gehandhabt wird, welche Dokumentation erforderlich ist und wer im Fall einer Abmahnung haftet bzw. freistellt.

Praxis-Check

Wer war wofür verantwortlich?

Account & Upload
Wer hat technisch veröffentlicht (Zugriff/Upload/Auto-Posting)?
Sound-Auswahl
Wer hat Musik vorgegeben/ausgewählt (Guidelines, Vorgaben, Edit)?
Freigabe
Wer hat final abgenommen (Brand-Approval, Agentur-Approval, Briefing)?
Reuse & Ads
Wurde der Content als Werbemittel übernommen/boosten/als Ad genutzt?
Crossposting
Wer hat Reuploads organisiert – und damit ggf. eine neue Nutzung geschaffen?
Vertrag & Haftung
Wer sollte laut Vertrag Rechte klären / wer stellt frei / wer dokumentiert?

FAQ – häufige Fragen zu Musik-Abmahnungen

Darf ich Musik aus der Instagram- oder TikTok-Bibliothek gewerblich nutzen?

Nicht pauschal. Ob die Musiknutzung auf Instagram oder TikTok gewerblich zulässig ist, hängt von den jeweiligen Lizenzbedingungen, dem Account-Typ und dem konkreten Nutzungskontext ab. Sobald Inhalte der Eigenwerbung, Kooperationen, Produktplatzierungen oder der Monetarisierung dienen, wird die Nutzung häufig als gewerbliche Musiknutzung eingeordnet. In vielen Fällen reicht die normale Bibliothek dann nicht aus oder deckt den konkreten Einsatz nicht sicher ab. Für Unternehmen und Creator ist deshalb entscheidend, vorab zu klären, ob kommerzielle Kataloge oder alternative Lizenzmodelle erforderlich sind.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

In der Regel sollten Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Sie ist häufig zu weit gefasst, wirkt langfristig und kann bei Verstößen zu erheblichen Vertragsstrafen führen. Ob überhaupt eine Unterlassung abzugeben ist, hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht. Wenn eine Unterlassung erforderlich ist, wird in der Praxis häufig eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die rechtlich genügt, aber unnötige Risiken und Anerkenntnisse vermeidet.

Was ist bei einer Berechtigungsanfrage zu tun?

Eine Berechtigungsanfrage wegen Musik ist oft die Vorstufe zur Abmahnung. Sie sollten nicht vorschnell Unterlagen übersenden oder den Sachverhalt „frei erläutern“, weil dadurch ungewollt Informationen geliefert werden können, die später die Forderung erhöhen oder die Verteidigung erschweren. Sinnvoll ist regelmäßig eine taktisch saubere Antwort, in der zunächst Aktivlegitimation und Rechtekette abgefragt und der Vorwurf eingegrenzt werden. Gerade hier kann anwaltliche Korrespondenz helfen, die Sache frühzeitig in geordnete Bahnen zu lenken.

Gilt das auch für alte Beiträge, Reels, Shorts oder Highlights?

Ja. Auch ältere Inhalte können noch angreifbar sein, insbesondere wenn sie weiterhin abrufbar sind oder erneut geteilt und plattformübergreifend veröffentlicht werden. Reposts und Crossposts sind besonders riskant, weil sie häufig eine neue Nutzung darstellen, die nicht mehr von einer ursprünglichen Plattformlizenz gedeckt ist. Wer regelmäßig veröffentlicht, sollte ältere Inhalte im Rahmen eines Audits prüfen und kritische Beiträge löschen, ersetzen oder neu schneiden, um das Abmahnrisiko zu senken.

Soll ich den Beitrag löschen?

Nicht „blind“ löschen, sondern strategisch. In vielen Fällen ist es sinnvoll, den beanstandeten Beitrag offline zu nehmen oder stumm zu schalten, um das Risiko weiterer Abrufe und damit eine fortdauernde Nutzung zu reduzieren. Gleichzeitig kann vorschnelles Löschen nachteilig sein, wenn Sie Beweise sichern müssen (z. B. konkreter Sound, Zeitpunkt, Reichweite, Account-Status, verwendete Audioquelle).

Praktisch bewährt: zuerst Beweise sichern (Link, Screenshots, ggf. Export/Projektdateien, Insights), dann entscheiden, ob offline / stumm / ersetzen / neu schneiden. Bei Serienformaten und Crossposting ist zusätzlich zu prüfen, ob identische Tonspuren auf anderen Plattformen ebenfalls betroffen sind.

Wie schnell muss ich reagieren?

Sehr schnell – Abmahnungen enthalten meist kurze Fristen. Wer gar nicht reagiert, riskiert zusätzliche Kosten, z. B. durch einstweilige Verfügung oder Klage. Gleichzeitig sollte man nicht überhastet zahlen oder unterschreiben. Ziel ist eine fristwahrende, taktisch saubere Reaktion: Frist notieren, Unterlagen sichern, anwaltlich prüfen lassen und dann strukturiert antworten (ggf. auch mit Fristverlängerungsanfrage).

Was, wenn ich schon unterschrieben habe?

Dann ist die Lage nicht aussichtslos, aber heikler. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung bindet häufig langfristig und kann bei kleinsten Abweichungen Vertragsstrafen auslösen (z. B. durch Reuploads, automatische Wiederveröffentlichungen oder identische Sounds in neuen Clips).

Wichtig ist jetzt: Compliance (alles betroffene Material identifizieren/entfernen), Risikoquellen abstellen (Crossposting, Auto-Posting, Vorlagen), und prüfen lassen, ob die Erklärung angreifbar ist (z. B. ungewöhnliche Klauseln, überzogene Reichweite). In Einzelfällen kann man über Nachverhandlungen oder Klarstellungen sprechen – verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

Was, wenn ich schon gezahlt habe?

Auch dann lohnt eine Prüfung. Eine Zahlung bedeutet nicht automatisch, dass „alles erledigt“ ist: Häufig bleiben Unterlassung, weitere Ansprüche oder Folgerisiken offen – und manchmal wurde mehr gezahlt als rechtlich nötig. Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt stark vom Einzelfall ab (u. a. Rechtsgrund, Formulierungen, Begleitschreiben, Anerkenntniswirkung). Wichtig: ab jetzt keine weiteren Zahlungen oder Erklärungen ohne Prüfung.

Haftet der Creator oder das Unternehmen/Agentur?

Oft zunächst der Account-Inhaber (Creator oder Unternehmen), weil dort veröffentlicht wurde. Zusätzlich können Agenturen oder Brands betroffen sein, wenn sie die Nutzung veranlassen, steuern oder technisch umsetzen (z. B. Soundauswahl, Schnitt, Upload im Auftrag, Crossposting/Reuse als Werbemittel).

Für Mandanten ist häufig entscheidend: Selbst wenn nach außen nur eine Partei angeschrieben wird, stellt sich intern die Regressfrage (wer war vertraglich für Rechteklärung zuständig, wer hat freigegeben, wurden Guidelines eingehalten?).

Kann ich die Musik nachträglich lizenzieren?

Manchmal ja – aber das ist kein Standard-“Quick Fix”. „Nachlizenzierung“ funktioniert nur, wenn der Rechteinhaber überhaupt bereit ist, eine Lizenz zu erteilen, und wenn die Lizenz genau die Nutzung abdeckt (Plattformen, Laufzeit, Werbekontext, Territorien, ggf. Ads). Bei bekannter Chartmusik ist das in der Praxis oft schwierig oder teuer.

Wichtig: Eine nachträgliche Lizenz kann helfen, eine Streitigkeit zu befrieden – sie ersetzt aber nicht automatisch die Prüfung, ob die geltend gemachten Forderungen überhaupt berechtigt und der Höhe nach plausibel sind.

Was ist mit „Commercial Music Library“ (TikTok) / „Meta Sound Collection“ wirklich gemeint?

Das sind plattforminterne Kataloge, die häufig stärker auf kommerzielle Nutzung ausgerichtet sind als die normale Musikbibliothek. Entscheidend ist aber immer:
• Gilt der Katalog für Ihren Account-Typ und den konkreten Zweck (Werbung/Kooperation/Monetarisierung)?
• Deckt er nur die Nutzung innerhalb der Plattform ab (typisch) – oder auch Reuploads auf andere Plattformen (meist nicht)?
• Was passiert, wenn aus einem organischen Post später Ads werden?

Kurz: Diese Kataloge können das Risiko senken, sind aber keine pauschale „Alles-ist-erlaubt“-Lizenz, insbesondere nicht bei Crossposting oder Paid Ads.

Muss ich Auskunft erteilen?

Nicht automatisch „alles“. In vielen Schreiben werden Auskünfte (z. B. Reichweite, Umsatzbezug, Kooperationspartner, Laufzeiten) sehr weit abgefragt – oft auch, um die Forderung zu erhöhen oder Druck aufzubauen. Ob ein Auskunftsanspruch besteht und wie weit er reicht, ist einzelfallabhängig.

Praxisregel: Keine unüberlegte Selbstauskunft und keine freiwilligen Details ohne Prüfung. Häufig ist eine taktisch begrenzte anwaltliche Antwort sinnvoll: Rechtekette/Aktivlegitimation abfragen, Vorwurf konkretisieren lassen und nur das Nötige kommunizieren.

Schnellhilfe

Abmahnung hochladen & in 3 Minuten eine Einschätzung anfragen

Laden Sie das Schreiben (PDF/Fotos) direkt hier hoch und beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Das dauert in der Regel unter 3 Minuten. Danach melden wir uns zeitnah mit den nächsten Schritten zurück.

1
Schreiben hochladen
Abmahnung oder Berechtigungsanfrage als PDF / Foto.
2
Kurzangaben machen
Plattform, Account-Typ, ggf. Werbung/Koop/Crossposting.
3
Rückmeldung erhalten
Wir melden uns zeitnah – mit klarer Empfehlung zum Vorgehen.

Rechtsanwalt für Urheberrecht & Medienrecht in Berlin

Ihre Kanzlei bei Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media

Ob TikTok, Instagram Reels, YouTube Shorts oder Facebook: Wenn wegen Musiknutzung Forderungen geltend gemacht werden, zählt eine schnelle, taktisch saubere Reaktion. Wir prüfen Aktivlegitimation und Rechtekette, ordnen den Account-/Werbekontext ein (privat vs. gewerblich, organisch vs. Paid) und verhandeln mit der Gegenseite – mit dem Ziel, Forderungen zu reduzieren und Folgerisiken (insbesondere Vertragsstrafen) zu vermeiden.

Wir übernehmen das Fristmanagement, führen die komplette Korrespondenz und sorgen – falls erforderlich – für eine modifizierte Unterlassungserklärung, die rechtlich genügt, aber unnötige Risiken vermeidet. In dringenden Fällen sind wir auch am Wochenende per E-Mail erreichbar.

Schicken Sie uns das Schreiben – wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.

Jetzt Beratung anfragen
Kontakt

Guten Tag,

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen im Medien-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Nutzen Sie unseren Wegweiser für eine schnelle Orientierung.

HTML Snippets Powered By : XYZScripts.com