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homolka pressemitteilung

Zentralrat der Juden in Deutschland kündigt vorschnelle Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen zu Vorwürfen am Abraham-Geiger-Kolleg an

Pressemitteilung für Rabbiner Walter Homolka – Berlin, 06.12.2022

Schwerwiegende Vorwürfe gegen Rabbiner Walter Homolka stellen sich als haltlos heraus

Wenige Tage vor den Neuwahlen bei der Union Progressiver Juden in Deutschland kündigt der Zentralrat der Juden in Deutschland urplötzlich die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen in Form einer „Executive Summary“ an. Die Veröffentlichung der Presseerklärung des Zentralrats erfolgte nur einen Tag nach Übersendung einer umfassenden anwaltlichen Stellungnahme zu den teils schwerwiegenden und zugleich haltlosen Vorwürfen gegen Walter Homolka. Es liegt der Verdacht einer Vorverurteilung nahe.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland erteilte vor einigen Monaten der Kölner Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger einen fragwürdigen Untersuchungsauftrag, Hintergrund waren Berichterstattungen der Zeitung „Welt“ (Axel Springer), welche massiv rufschädigend über unseren Mandanten berichtete. Gegen die Verdachtsäußerungen der Welt und zahlreiche weitere Folgeberichte unterschiedlicher Medien konnten wir erfolgreich gerichtlich für unseren Mandanten vorgehen.

Im Rahmen des Prüfungsauftrags wurde unserem Mandanten ein Fragenkatalog mit schweren Vorwürfen übersandt. Unsere umfassende Stellungnahme haben wir daraufhin am vergangenen Sonntag mit dem dringenden Hinweis übermittelt, dass ein Untersuchungsergebnis diese zwingend zu berücksichtigen hat und dass die mitgeteilten Vorwürfe keinesfalls in einem Untersuchungsbericht Berücksichtigung finden dürfen, da es an jeglichen Beweistatsachen fehlt.

Nun kündigte der Zentralrat der Juden um so überraschender am Montag an, bereits am Mittwoch ein Untersuchungsergebnis veröffentlichen zu wollen.

Sollte das Ergebnis die aussagekräftige Stellungnahme unseres Mandanten nicht berücksichtigen, würde eine massive Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen, gegen welche rechtliche Schritte einzuleiten wären.

Fraglich erscheint, ob eine Institution, die meint einen Menschen moralisch bewerten zu wollen, mit ihrem eigenen Vorgehen nicht die Glaubwürdigkeit der eigenen Untersuchung untergräbt.

Behm Becker Geßner Rechtsanwälte aus Berlin ist eine mittelständische Wirtschaftsrechtskanzlei mit einem Schwerpunkt im Bereich Presse- und Äußerungsrecht. Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. ist Partner der Kanzlei und leitet das Medienrechtsdezernat.

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