Erfolg vor dem Landgericht Hamburg wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung der taz
Geßner Legal konnte einen weiteren medienrechtlichen Erfolg erzielen: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 30.09.2025 (Az. 324 O 516/23) unserem Unterlassungsantrag in weiten Teilen stattgegeben und insgesamt 29 Äußerungen aus einer Berichterstattung der taz untersagt.
Gegenstand des Verfahrens
Wir haben einen Rabbiner vertreten, dem von verschiedenen Frauen Machtmissbrauchsvorwürfe im sexuellen Kontext gemacht worden waren. Die angeblichen Vorfälle sollen mehr als zehn Jahre zurückliegen.
Unser Mandant hat sämtliche Vorwürfe bestritten. Die taz hatte ihn jedoch vor Veröffentlichung nicht hinreichend konkret mit den einzelnen Vorwürfen konfrontiert, sodass er sich nicht in angemessener Weise verteidigen konnte.
Entscheidung des Landgerichts Hamburg
Das Gericht hat den Unterlassungsansprüchen in weiten Teilen stattgegeben und klargestellt, dass die strengen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten wurden.
- Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt zwingend voraus, dass der Betroffene vorab konkret mit den einzelnen Vorwürfen konfrontiert wird, damit er Stellung nehmen kann.
- Nur so ist eine ausgewogene und nicht vorverurteilende Berichterstattung möglich.
- Die Redaktion hatte dies pflichtwidrig unterlassen.
Mehr zur Verdachtsberichterstattung:
Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung im Presserecht
Besonders deutlich wurde das Gericht auch in der Bewertung der Quellenlage:
- Weder das Urteil eines orthodoxen Rabbinatsgerichts noch die Berichterstattung einer kleineren Nachrichtenagentur (JTA) konnten als „privilegierte Quellen“ herangezogen werden.
- Diese seien nicht mit staatlichen Gerichten oder etablierten Agenturen wie der dpa vergleichbar.
- Eigene journalistische Recherchen seien seitens der taz kaum erfolgt.
Fazit: Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben
Das Urteil zeigt einmal mehr: Unzulässige Verdachtsberichterstattungen müssen nicht hingenommen werden.
Sie stellen regelmäßig einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar – und können erfolgreich abgewehrt werden.
Geßner Legal ist seit vielen Jahren auf den Schutz vor unzulässiger Medienberichterstattung spezialisiert und hat bundesweit zahlreiche Erfolge gegen bundesweite wie auch lokale Medien erzielt.
Wenn auch Sie von einer rechtswidrigen Berichterstattung betroffen sind, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite – bundesweit.