ABMAHNUNGEN & BERECHTIGUNGSANFRAGEN WEGEN SOCIAL-MEDIA-MUSIK
Aktuell häufen sich Berechtigungsanfragen und Abmahnungen zu dem Song „Ain’t No Mountain High Enough“ in der Version von Freischwimmer und Dionne Bromfield. Betroffen sind insbesondere Nutzer, die diesen Titel auf Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts verwendet haben. Die Rechteverwerter machen dabei geltend, exklusiver Inhaber der Nutzungsrechte an der Tonaufnahme zu sein, die sich auf die Herstellung und Verbreitung von audio-visuellen Produktionen im Bereich sozialer Medien beziehe. Der rechtliche Vorwurf lautet regelmäßig auf eine unerlaubte gewerbliche Musiknutzung, die nicht von den Plattformlizenzen gedeckt sei.
Die betroffenen Schreiben beginnen häufig als sogenannte Berechtigungsanfrage, in der Nutzer aufgefordert werden, ihre Rechtegrundlage darzulegen oder die Lizenzierung nachzuweisen. Erfolgt keine oder keine zufriedenstellende Reaktion, folgt in vielen Fällen eine förmliche Abmahnung mit konkreten Zahlungsforderungen und der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wer eine solche Anfrage oder Abmahnung erhält, sollte nicht auf eigene Faust reagieren, sondern umgehend fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Warum dieser Song besonders häufig abgemahnt wird
Die Neuinterpretation „Ain’t No Mountain High Enough“ von Freischwimmer und Dionne Bromfield ist auf Social Media Plattformen sehr populär und wird entsprechend häufig in Reels, Shorts und TikTok-Videos eingesetzt. Viele Nutzer gehen dabei davon aus, dass die Verwendung eines in der Plattform-Musikbibliothek verfügbaren Songs automatisch rechtlich abgesichert sei. Diese Annahme ist jedoch nicht in jedem Fall zutreffend, insbesondere dann nicht, wenn der Account oder der konkrete Beitrag einen gewerblichen oder werblichen Charakter aufweist.
Rechteinhaber und spezialisierte Rechteverwerter überwachen gezielt die Verwendung bestimmter Titel und prüfen systematisch, ob die Nutzung im Rahmen der jeweiligen Plattformlizenzen erfolgt. Sobald Anhaltspunkte für eine geschäftliche Nutzung bestehen, etwa durch Business-Accounts, Produktplatzierungen, Kooperationen, Monetarisierung oder Werbeinhalte, wird häufig davon ausgegangen, dass die einfache Plattformlizenz nicht ausreicht. Gerade bei diesem Song werden daher vermehrt Nutzer angeschrieben, die ihre Reichweite kommerziell einsetzen oder bei denen der Beitrag objektiv der Eigenwerbung oder Fremdbewerbung dient.
Berechtigungsanfrage zu „Ain’t No Mountain High Enough“ – warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Eine Berechtigungsanfrage ist in der Regel die Vorstufe zur Abmahnung. Sie fordert den Empfänger auf, die Rechtsgrundlage für die Musiknutzung darzulegen oder nachzuweisen, dass eine ausreichende Lizenz vorliegt. Häufig werden dabei detaillierte Fragen gestellt, etwa zum Account-Typ, zur Reichweite des Beitrags, zu kommerziellen Partnerschaften oder zur Entstehung des Contents. Diese Fragen sind keineswegs harmlos, denn die Antworten können später als Grundlage für die Berechnung von Schadensersatzforderungen herangezogen werden.
Wer auf eine solche Anfrage ohne rechtliche Beratung reagiert, läuft Gefahr, Informationen preiszugeben, die die eigene Position erheblich schwächen. Viele Betroffene versuchen, den Sachverhalt „einfach zu erklären“, und geben dabei ungewollt zu, dass eine gewerbliche Nutzung vorlag, dass Reichweite oder Monetarisierung eine Rolle spielten oder dass keine Lizenz eingeholt wurde. Genau diese Informationen nutzt die Gegenseite dann, um höhere Forderungen zu rechtfertigen.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation für Sie. Dabei hinterfragen wir zunächst die behauptete Rechteposition und fordern die Gegenseite auf, ihre Aktivlegitimation und die Rechtekette lückenlos nachzuweisen. Gleichzeitig vermeiden wir, dass Sie unnötige Zugeständnisse machen oder Informationen preisgeben, die später gegen Sie verwendet werden können. Unser Ziel ist es, die Angelegenheit frühzeitig zu kontrollieren und Ihre Verhandlungsposition von Anfang an zu sichern.
Abmahnung wegen „Ain’t No Mountain High Enough“
Wenn auf die Berechtigungsanfrage keine oder keine zufriedenstellende Reaktion erfolgt, wird regelmäßig eine förmliche Abmahnung ausgesprochen. Darin werden konkrete Zahlungsforderungen beziffert, meist bestehend aus einer sogenannten Nachlizenzierung oder einem Schadensersatzanspruch, der auf Grundlage einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet wird. Hinzu kommen Anwaltskosten, deren Höhe sich nach dem sogenannten Gegenstandswert richtet. Dieser bemisst sich häufig an der behaupteten Reichweite, der Nutzungsdauer und dem kommerziellen Kontext des Beitrags.
Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese bindet den Unterzeichnenden häufig für viele Jahre und kann bei Verstößen, etwa durch erneute Verwendung desselben Songs oder durch Reuploads und Crossposts, zu erheblichen Vertragsstrafen führen. Besonders problematisch ist, dass viele der vorformulierten Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst sind und nicht nur die konkrete Nutzung betreffen, sondern jede denkbare zukünftige Verwendung des Titels auf sämtlichen Plattformen.
Wir prüfen jede Abmahnung im Detail und setzen genau dort an, wo die Gegenseite ihre Forderungen nicht ausreichend belegen kann. Häufig lassen sich Zahlungsforderungen deutlich reduzieren, weil die Berechnungsgrundlage nicht plausibel ist, die Reichweite überschätzt wurde oder der kommerzielle Kontext nicht nachgewiesen werden kann. Auch bei der Unterlassungserklärung sorgen wir dafür, dass Sie keine zu weitreichenden Verpflichtungen eingehen. Wir verhandeln für Sie eine modifizierte Fassung, die rechtlich ausreicht, aber Ihr Vertragsstrafen-Risiko auf ein Minimum reduziert.
So gehen wir vor – Ihre Vorteile auf einen Blick
Wenn Sie uns mit der Vertretung beauftragen, übernehmen wir die gesamte Abwicklung für Sie. Sie müssen weder mit der Gegenseite kommunizieren noch rechtliche Einschätzungen auf eigene Faust vornehmen. Wir prüfen zunächst, ob der Absender überhaupt berechtigt ist, die Ansprüche geltend zu machen. Das setzt voraus, dass die Rechtekette lückenlos nachgewiesen wird und dass die behaupteten Nutzungsrechte tatsächlich bestehen. Häufig werden pauschale Behauptungen aufgestellt, ohne dass die genaue Rechteinhabe dokumentiert wird. Hier können wir oft bereits zu Beginn eine Schwächung der gegnerischen Position erreichen.
Im nächsten Schritt klären wir, ob die konkrete Nutzung tatsächlich rechtswidrig war. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob der Song aus der Plattform-Musikbibliothek stammte, sondern auch, ob der Account und der Beitrag privat oder gewerblich einzustufen sind. Bei privaten Accounts ohne kommerziellen Bezug, ohne Monetarisierung und ohne erkennbare Werbung kann die Nutzung unter Umständen von der Plattformlizenz gedeckt sein. Bei Business-Accounts, Kooperationen, Produktplatzierungen oder werblichen Inhalten ist die Rechtslage hingegen kritischer – aber auch hier gibt es Verteidigungsmöglichkeiten, die wir für Sie nutzen.
Sollte sich herausstellen, dass die Forderung dem Grunde nach berechtigt ist, verhandeln wir für Sie eine pragmatische Lösung. Wir sorgen dafür, dass die Höhe der Zahlungsforderungen auf ein angemessenes Maß reduziert wird und dass die Unterlassungserklärung so modifiziert wird, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen. In vielen Fällen erreichen wir außergerichtliche Einigungen, die für Sie wirtschaftlich deutlich günstiger sind als das ursprünglich Geforderte.
Abmahnung hochladen – in 3 Minuten zur Ersteinschätzung
Nutzen Sie unser Online-Formular, um uns Ihre Abmahnung oder Berechtigungsanfrage schnell und unkompliziert zu übermitteln. Der Prozess dauert in der Regel unter 3 Minuten, und Sie erhalten zeitnah eine klare Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
So funktioniert es:
Schritt 1: Schreiben hochladen
Laden Sie die Abmahnung oder Berechtigungsanfrage als PDF oder Foto hoch. Falls Sie mehrere Seiten oder Anlagen haben, können Sie diese ebenfalls hochladen.
Schritt 2: Kurzangaben machen
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen: Auf welcher Plattform haben Sie den Song verwendet? Handelt es sich um einen privaten oder Business-Account? Gab es Werbung, Kooperationen oder Monetarisierung? Diese Angaben helfen uns, Ihren Fall schnell einzuordnen.
Schritt 3: Rückmeldung erhalten
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, melden wir uns zeitnah bei Ihnen mit einer klaren Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir erläutern Ihnen, welche Erfolgsaussichten bestehen, wie wir die Forderungen reduzieren können und welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.
Was Sie bis zur Beauftragung beachten sollten
Bis wir für Sie tätig werden, sollten Sie einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen beachten. Löschen Sie den betroffenen Beitrag nicht vorschnell, sondern sichern Sie zunächst Beweise. Dazu gehören Screenshots des Beitrags, der Link, Angaben zur Reichweite und zum Veröffentlichungszeitpunkt sowie eine Dokumentation der verwendeten Musikquelle. Diese Informationen können später relevant sein, um den Umfang der Nutzung nachzuweisen oder um überzogene Forderungen zurückzuweisen.
Prüfen Sie außerdem, ob derselbe Song möglicherweise in weiteren Beiträgen, in älteren Posts, in Highlights oder auf anderen Plattformen verwendet wurde. Insbesondere Crossposts, also das erneute Hochladen desselben Videos auf verschiedenen Plattformen, können rechtlich problematisch sein. Wir besprechen mit Ihnen im Detail, wie Sie mit diesen Inhalten umgehen sollten und ob eine Löschung oder Stummschaltung sinnvoll ist.
Reagieren Sie nicht auf eigene Faust auf die Abmahnung oder Berechtigungsanfrage. Auch wenn der Zeitdruck groß erscheint, ist eine übereilte Reaktion fast immer schädlich. Wir übernehmen die fristwahrende Kommunikation für Sie und stellen sicher, dass keine kostentreibenden Folgeschritte ausgelöst werden.
Fazit: Lassen Sie uns Ihre Interessen vertreten
Abmahnungen und Berechtigungsanfragen wegen „Ain’t No Mountain High Enough“ nehmen aktuell zu und betreffen sowohl private als auch gewerbliche Nutzer auf TikTok, Instagram, YouTube und anderen Plattformen. Die Forderungen sind häufig überhöht, die Unterlassungserklärungen zu weitreichend und die Fristen knapp bemessen. Wer hier ohne anwaltliche Unterstützung reagiert, riskiert unnötige Kosten, langfristige Verpflichtungen und Vertragsstrafen.
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie. Von der Prüfung der Aktivlegitimation über die Verhandlung mit der Gegenseite bis hin zur Durchsetzung einer fairen Lösung. Unser Ziel ist es, Ihre Belastung auf ein Minimum zu reduzieren und ein Ergebnis zu erreichen, das rechtlich belastbar und wirtschaftlich vertretbar ist.
Geßner Legal – Ihre Ansprechpartner bei Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie Musik auf Instagram, TikTok oder einer anderen Plattform genutzt haben – etwa in Reels, Stories oder Kurzvideos – und Ihnen nun eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird?
Die Geßner Legal Medienkanzlei ist auf urheberrechtliche Auseinandersetzungen im Online-Bereich spezialisiert und prüft für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist, welche Forderungen sich reduzieren lassen und wie sich weitere Risiken (z. B. durch Unterlassungserklärungen) vermeiden lassen.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns jederzeit über kontakt@gessner-legal.de.















