ABMAHNUNGEN WEGEN SOCIAL-MEDIA-MUSIK
Die IPPC LAW mahnt aktuell erneut zahlreiche Social-Media-Nutzer wegen der Nutzung des Songs „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ ab. Besonders Nutzer von TikTok, Instagram und anderen Plattformen geraten ins Visier, wenn sie Musik in Reels oder Kurzvideos einsetzen, ohne über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
Der bekannte Weihnachtssong der verstorbenen Künstlerin Melanie Thornton wird jedes Jahr zur Adventszeit vermehrt genutzt – und ebenso steigt die Zahl der Abmahnungen deutlich an. Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt derzeit zahlreiche Schreiben, in denen sie urheberrechtliche Verstöße geltend macht.
Die Produzenten und Rechteinhaber Marc Klammeck (Mitchell Lennox / Marc Lennard) und Florian Richter (Julien Nailroff / Judge Flow) haben die Kanzlei ausdrücklich beauftragt, gegen unlizenzierte Nutzungen vorzugehen. Viele Betroffene unterschätzen den rechtlichen Stellenwert einer solchen Abmahnung – doch die Folgen können erheblich sein und betreffen nicht nur große Accounts.
Warum die Nutzung von In-App-Musik so oft zur Abmahnung führt
Ein verbreiteter Irrglaube besteht darin, dass Musik, die in der TikTok- oder Instagram-Bibliothek auswählbar ist, automatisch für alle Zwecke genutzt werden darf. Viele Nutzer gehen davon aus, dass die Bereitstellung durch die App einer umfassenden Lizenz gleichkommt – tatsächlich ist das nicht der Fall. Die Plattformen erlauben die Musikwiedergabe in der Regel ausschließlich für private Inhalte.
Sobald ein Video jedoch der Reichweitensteigerung dient oder im Zusammenhang mit einem Creator-, Business- oder Unternehmensaccount steht, gilt es rechtlich als geschäftlich. In diesen Fällen reicht die Plattformlizenz nicht aus. Es wäre eine gesondert zu erwerbende Nutzungslizenz erforderlich, die bei den meisten Betroffenen nicht vorliegt, obwohl der Song problemlos über die App ausgewählt werden kann.
Genau hier setzt die IPPC LAW an. Sie wirft den Nutzern eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG vor. Zusätzlich wird häufig die fehlende Urheberbenennung beanstandet, was eine weitere eigenständige Rechtsverletzung darstellen kann.
Was die Abmahnungen der IPPC LAW enthalten
Die Abmahnschreiben der IPPC LAW sind regelmäßig sehr ausführlich. Sie enthalten neben rechtlichen Hinweisen meist konkrete Beweismittel wie Links, Screenshots oder Dokumentationen des veröffentlichten Videos. Typischerweise fordert die Kanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft zur Nutzung (Reichweite, Dauer, Plattform) sowie die Zahlung eines Schadensersatzes bzw. der Rechtsanwaltskosten.
Besonders kritisch ist die beigefügte Unterlassungserklärung. Sie wirkt in der Regel lebenslang und sieht hohe Vertragsstrafen vor, die bei erneuter Nutzung schnell vier- oder fünfstellige Beträge erreichen können. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, bindet sich dauerhaft und setzt sich erheblichen finanziellen Risiken aus.
Ebenso problematisch ist es, die Abmahnung zu ignorieren. Es besteht die Gefahr, dass bei ausbleibender Reaktion gerichtliche Schritte eingeleitet werden, was die Kosten und den Druck für Betroffene erheblich erhöhen kann.
Wer besonders häufig betroffen ist
Die aktuelle Abmahnwelle trifft nicht nur große Influencer oder Unternehmen. Besonders häufig betroffen sind Personen, kleine Betriebe und Creator, die sich der rechtlichen Tragweite ihrer Inhalte nicht bewusst sind. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Follower, sondern ob ein geschäftlicher Bezug zum Video oder zum Account besteht.
- Creator und Influencer – auch mit geringer Reichweite
- Selbstständige, Freelancer und kleine Unternehmen
- Handwerksbetriebe, lokale Geschäfte und Vereine
- Profilinhaber, die Produkte zeigen, Marken präsentieren oder Kooperationen hervorgehoben haben
- Accounts mit geschäftlicher Kontaktadresse oder professioneller Außendarstellung
Viele Betroffene verlassen sich darauf, dass der Song über die In-App-Bibliothek auswählbar ist. Doch die Nutzung bleibt lizenzpflichtig, sobald sie in einem geschäftlichen Kontext erfolgt. Dadurch geraten selbst harmlose Weihnachtsvideos schnell in den Fokus der Rechteinhaber.
Wie Betroffene richtig reagieren sollten
Nach Erhalt einer Abmahnung ist ein planvolles und überlegtes Vorgehen entscheidend. Die gesetzten Fristen sind verbindlich, und jede vorschnelle Handlung kann die eigene Position erheblich schwächen. Eine sofortige Zahlung oder die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ohne fachkundige Prüfung ist daher dringend abzuraten. Ebenso sollten Betroffene nicht selbst mit der IPPC LAW kommunizieren, da jede Aussage später gegen sie verwendet werden kann.
Sinnvoll ist es zunächst, das betroffene Video offline zu nehmen, alle relevanten Beweise zu sichern und die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Häufig gibt es rechtliche Ansatzpunkte, um Forderungen zu reduzieren oder die Unterlassungserklärung in einer modifizierten Form abzugeben, sodass langfristige Risiken erheblich minimiert werden. Eine professionelle Einschätzung ist bei urheberrechtlichen Abmahnungen praktisch unverzichtbar.
- Abmahnung anwaltlich prüfen lassen.
Viele Schreiben sind angreifbar. Besonders die Schadenshöhe, die behauptete Nutzungsart oder die Urheberbenennung können rechtlich bestritten werden. - Beweise sichern.
Screenshots der Postings, Nutzungseinstellungen der Plattform, die verwendete Musikquelle und weitere Nachweise sollten festgehalten werden. - Keine eigenständige Kommunikation mit der IPPC LAW.
Jede unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden und die juristische Position schwächen.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Fazit: Die Abmahnwelle zu „Wonderful Dream“ wiederholt sich jedes Jahr
Die Abmahnungen wegen „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ sind kein zufälliges Phänomen, sondern eine jährlich wiederkehrende und konsequent durchgesetzte Rechtewahrnehmung der Produzenten und Rechteinhaber. Gerade in der Weihnachtszeit kontrollieren sie Social-Media-Plattformen intensiv und mahnen unlizenzierte Nutzungen systematisch ab. Betroffene sollten die Situation daher keinesfalls unterschätzen.
Eine frühzeitige und fachkundige Prüfung schützt vor unnötigen Kosten, vermeidet langfristige Verpflichtungen und ermöglicht eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Jede unüberlegte Reaktion kann dagegen erhebliche finanzielle Folgen haben.
Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Prüfung der Abmahnung, der Reduzierung von Forderungen und der rechtssicheren Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wenn Sie eine Abmahnung der IPPC LAW erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen Ihnen kompetent und entschlossen zur Seite.
Geßner Legal – Ihre Ansprechpartner bei Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media
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Die Geßner Legal Medienkanzlei ist auf urheberrechtliche Auseinandersetzungen im Online-Bereich spezialisiert und prüft für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist, welche Forderungen sich reduzieren lassen und wie sich weitere Risiken (z. B. durch Unterlassungserklärungen) vermeiden lassen.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns jederzeit über kontakt@gessner-legal.de.















