Renate Herrmann mahnt über die Rechtsanwälte Köppen, Müller & Seidel wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ab
Vor wenigen Tagen erreichte mich eine Abmahnung von Renate Herrmann, welche unter der Firma „BÜCHER und andere BÜCHER“ einen Online-Handel auf der Verkaufsplattform Amazon betreibt. Über die Rechtsanwaltskanzlei Köppen, Müller & Seidel lässt sie Mitbewerber wegen des Vorwurfes von Wettbewerbsverstößen vermehrt abmahnen.
Was wurde abgemahnt?
Mein Mandant wurde wegen verschiedener wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt. Zum einen wird ihm vorgeworfen, er habe gegen seine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz (TMG) verstoßen. Daneben habe er keine Datenschutzerklärung im Sinne des § 13 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) bereitgehalten. Ferner moniert die Abmahnerin Renate Herrmann das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sowie das Verletzen der Informationspflichten im Sinne des § 312 g Abs. 1 Nr. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 Nr. 2 EGBGB.
Was wird gefordert?
Unser Mandant wurde aufgefordert, die oben genannten Wettbewerbsverstöße zu unterlassen und zu diesem Zwecke eine der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ferner wurde er aufgefordert, die abgemahnten Wettbewerbsverstöße innerhalb einer wie in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten üblich kurz bemessenen Frist zu beseitigen. Darüber hinaus wurde mein Mandant aufgefordert, Auskunft über die geschäftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit seinem Online-Handel bei Amazon zu erteilen und entsprechend Rechnung zu legen. Dies solle der Berechnung angeblicher Schadensersatzansprüche dienen. Schließlich wurde zur Zahlung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren für die Erstellung der Abmahnung in Höhe von 984,60 €, berechnet nach einem Streitwert in Höhe von 20.000,00 € aufgefordert.
Sie haben ebenfalls eine Abmahnung von Renate Herrmann erhalten?
Folgende Dinge sollten Sie unbedingt beachten:
- Bewahren Sie trotz der meist kurzen Fristen Ruhe!
- Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die beigefügte vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, dies kann weitreichende Folgen für Sie haben, da diese oft zu weit gefasst ist und mit hohen Vertragsstrafen verbunden sein kann.
- Zahlen Sie nicht voreilig auf geltend gemachte Forderungen, diese sind oft überhöht.
- Vermeiden Sie den direkten Kontakt zur Gegenseite.
- Wenden Sie sich innerhalb der gesetzten Frist an einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
So helfe ich Ihnen:
Als auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt übernehme ich Ihre außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung bundesweit. Ich berate Sie zu den Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung und zur weiteren Vorgehensweise. Aufgrund meiner Erfahrung mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kann ich Sie professionell und Ihrem individuellen Einzelfall entsprechend beraten und zielführend vertreten. Ich prüfe zunächst den Sachverhalt und die Ihnen vorgeworfenen Wettbewerbsverstöße. Nicht selten sind diese aus der Luft gegriffen, sodass geltend gemachte Ansprüche bereits dem Grunde nach nicht bestehen. In vielen Fällen aber sind auch die zugrunde gelegten Gegenstandswerte zu hoch bemessen, sodass geforderte Gebühren oft im Rahmen von Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite erheblich reduziert werden können. Je nach Einzelfall werde ich meine Verteidigungsstrategie ausrichten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
In jedem Fall ist es dringend anzuraten, im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einen Spezialisten für Wettbewerbsrecht zu konsultieren und nicht eigenhändig zu handeln, da sonst empfindliche Vertragsstrafen und/oder kostspielige gerichtliche Schritte der Gegenseite drohen. Gern stehe ich Ihnen bundesweit unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen.