Markenanmeldung
Marke anmelden – wir sichern Ihre Marke. Recherche, Anmeldung, Strategie und Durchsetzung.
Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO & international – rechtssicher durch Fachanwaltskanzlei
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Markenanmeldungen begleiten wir Mandanten bundesweit bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Marke – beim DPMA, beim EUIPO sowie im Rahmen der internationalen Markenanmeldung (WIPO/IR-Marke). Wir übernehmen die vollständige Markenrecherche, die Auswahl der passenden Waren- und Dienstleistungsklassen, die Erstellung und Einreichung des Antrags sowie die Risiko- und Kollisionsprüfung – bis zur Eintragung im Markenregister.
Ob nationale Anmeldung beim DPMA, EU-Marke oder internationale Registrierung (z. B. für Großbritannien oder die USA): Jede Markenanmeldung braucht eine klare Strategie und eine sorgfältige Prüfung möglicher Kollisionen. Unsere Fachanwaltskanzlei führt Sie durch den gesamten Ablauf der Markenanmeldung, berät zu Widerspruchsfristen und Widerspruchsverfahren sowie zur fortlaufenden Markenüberwachung – damit Ihre Marke effizient, fehlerfrei und rechtssicher eingetragen wird.
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Ablauf der Markenanmeldung beim DPMA
Der Ablauf der Markenanmeldung beim DPMA umfasst mehrere rechtlich relevante Schritte, die sorgfältig vorbereitet und strategisch geplant werden müssen. Eine erfolgreiche Markenanmeldung in Deutschland hängt insbesondere von einer fundierten Markenrecherche, der korrekten Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen sowie einer formal einwandfreien Antragstellung ab. Da das DPMA im Rahmen der DPMA Markenanmeldung keine Prüfung auf ähnliche ältere Marken vornimmt, ist eine fachkundige Vorbereitung unverzichtbar, um Widersprüche, Abmahnungen oder spätere Löschungsverfahren zu vermeiden.
Ob Markenanmeldung Deutschland, EU-weit beim EUIPO oder als internationale Markenanmeldung: Die Verfahrensschritte sind ähnlich, unterscheiden sich jedoch in Fristen, Anforderungen und Kosten. Als spezialisierte Kanzlei für Markenanmeldung sorgen wir dafür, dass der gesamte Prozess rechtssicher, effizient und ohne typische Rechtsirrtümer verläuft. Die folgenden Schritte zeigen den strukturierten Ablauf der DPMA-Markenanmeldung.
Die Vorbereitung ist der entscheidende Schritt jeder Markenanmeldung, sei es beim DPMA, beim EUIPO oder im Rahmen einer internationalen Markenanmeldung. Da das DPMA bei der DPMA Markenanmeldung keine Ähnlichkeitsrecherche durchführt, muss vor dem Antrag auf Markenanmeldung zwingend geprüft werden, ob ältere identische oder ähnliche Marken existieren.
Eine spezialisierte Markenanmeldung Kanzlei analysiert daher nicht nur identische Treffer, sondern auch klangliche, visuelle und begriffliche Ähnlichkeiten – national, EU-weit und international. Die Recherche umfasst DPMA-Marken, EU-Marken, IR-Marken, Firmenkennzeichen und Domains, um Konflikte möglichst früh zu erkennen.
Ohne diese Prüfung drohen Widerspruchsverfahren, Abmahnungen, Löschungsverfahren und kostspielige Rebrandings. Eine fundierte Recherche reduziert die Kosten einer Markenanmeldung, verhindert bösgläubige Markenanmeldungen und verkürzt die Markenanmeldung Dauer deutlich – und bildet damit die sichere Grundlage für eine erfolgreiche Markenanmeldung in Deutschland, Europa oder international.
Die Auswahl der richtigen Waren- und Dienstleistungsklassen ist einer der entscheidendsten Schritte im gesamten Ablauf der Markenanmeldung, unabhängig davon, ob die Marke beim DPMA, beim EUIPO oder im Rahmen einer internationalen Markenanmeldung eingetragen werden soll. Die Klassifizierung nach der Nizza-Klassifikation bestimmt, für welche Produkte oder Dienstleistungen die Marke später geschützt ist.
Fehler in diesem Bereich führen zu Schutzlücken, unnötig hohen Markenanmeldung Kosten oder erhöhtem Risiko für Widerspruch und Löschungsverfahren. Eine präzise Klassenauswahl ist besonders wichtig für Unternehmen, die eine Markenanmeldung in Deutschland, eine EU Markenanmeldung, eine europäische Markenanmeldung oder eine spätere internationale Erweiterung planen.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt Markenanmeldung verhindert typische Rechtsirrtümer bei der Markenanmeldung, sorgt für ein sauberes, strategisch sinnvolles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und stellt sicher, dass die Marke weder zu eng noch zu weit gefasst ist. Die Wahl der richtigen Klassen bei der Markenanmeldung beeinflusst Schutzumfang, Dauer, Kosten und Verteidigungsmöglichkeiten nachhaltig.
Die eigentliche DPMA Markenanmeldung erfolgt heute in der Regel als DPMA Online Markenanmeldung über die elektronische Plattform des DPMA. Für Mandanten ist dabei weniger die technische Bedienung der Oberfläche entscheidend als eine inhaltlich und formal korrekte, strategisch durchdachte Anmeldung.
Im Mittelpunkt stehen die richtige Markenform (z. B. Wortmarke oder Wort-/Bildmarke), ein rechtssicher formuliertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie die Vermeidung von Schutzhindernissen. Eine erfahrene Markenanmeldung Kanzlei sorgt dafür, dass der Antrag auf Markenanmeldung vollständig ist, keine offensichtlichen Risiken enthält und die Marke zugleich für spätere Schritte – etwa eine EUIPO Markenanmeldung, Markenanmeldung EU oder internationale Markenanmeldung – vorbereitet wird.
Bereits in dieser Phase werden häufig Fragen gestellt wie „Was kostet eine Markenanmeldung?“, „Welche Kosten fallen beim DPMA an?“ oder „Lohnt sich die Unterstützung durch einen Anwalt für Markenanmeldung?“. Eine anwaltlich begleitete Antragstellung reduziert das Risiko unnötiger Verzögerungen, Zurückweisungen und Mehrkosten erheblich.
Die Markenanmeldung Dauer hängt davon ab, ob die Anmeldung beim DPMA, beim EUIPO oder über die WIPO als internationale Markenanmeldung erfolgt. Bei der DPMA Markenanmeldung liegt die reguläre Prüfungszeit häufig zwischen drei und sechs Monaten. Mandanten fragen daher regelmäßig: „Wie lange dauert eine Markenanmeldung?“ oder „Was kostet eine Markenanmeldung 2025?“.
Das DPMA prüft inhaltlich nur die sogenannten absoluten Schutzhindernisse – insbesondere fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben oder Irreführung. Eine Ähnlichkeitsprüfung findet nicht statt, sodass eine vorherige Recherche zwingend notwendig bleibt, um spätere Widersprüche, Abmahnungen oder Löschungsverfahren zu vermeiden. Die DPMA Markenanmeldung Kosten unterscheiden sich von den Gebühren einer EUIPO Markenanmeldung oder der Kosten einer internationalen Markenanmeldung.
Fällt die Prüfung positiv aus und sind alle Gebühren beglichen, erfolgt die Eintragung im Markenregister. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist Markenanmeldung, in der Inhaber älterer Rechte gegen die Eintragung vorgehen können.
Mit der Eintragung und Veröffentlichung im DPMAregister erfolgt die Aktivierung der Markenanmeldung. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein vollwertiger Markenschutz für zunächst zehn Jahre, der beliebig oft verlängert werden kann. Unternehmen können ihre Marke nun aktiv nutzen, lizenzieren und bei Verletzungen konsequent durchsetzen.
Parallel beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Inhaber älterer Markenrechte Widerspruch einlegen können. Eine professionelle Markenüberwachung ist daher ab diesem Zeitpunkt besonders sinnvoll, um neue, kollidierende Anmeldungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig reagieren zu können.
In dieser Phase stellen sich häufig weitergehende strategische Fragen – etwa zur Erweiterung des Schutzes durch eine Markenanmeldung EU, eine Markenanmeldung Europa, eine Markenanmeldung USA oder eine Markenanmeldung Großbritannien. Eine spezialisierte Kanzlei begleitet diesen Prozess und sorgt dafür, dass Markenschutz und Markenstrategie langfristig zusammenpassen.
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Markenanmeldung
Markenanmeldung – Was ist wichtig?
In diesem Video erläutert Rechtsanwalt David Geßner die wichtigsten Schritte der Markenanmeldung, zeigt typische Fehler und erklärt, wie Unternehmen eine rechtssichere Markeneintragung beim DPMA erfolgreich vorbereiten.
Kosten der Markenanmeldung (Deutschland, EU & international)
Die Kosten der Markenanmeldung unterscheiden sich je nachdem, ob der Markenschutz in Deutschland über das DPMA, unionsweit als EU-Marke beim EUIPO oder international über die WIPO beantragt wird. Unsere Fachanwaltskanzlei unterstützt Unternehmen, Gründer, GmbH und GbR dabei, die wirtschaftlich sinnvollste Schutzstrategie zu wählen – von der nationalen Markenanmeldung in Deutschland über die Unionsmarke bis hin zur internationalen Markenerweiterung.
| System | Schutzgebiet | Grundgebühr* (ab) | Enthaltene Klassen | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| DPMA | Deutschland | ab ca. 300 € | bis 3 Klassen | Markteintritt, nationale Marken, erste Markenstrategie |
| EUIPO | Europäische Union (27 Staaten) | ab ca. 850 € | 1 Klasse (weitere gegen Zuschlag) | Geschäftstätigkeit in mehreren EU-Staaten, europaweite Nutzung |
| WIPO / IR-Marke | Ausgewählte Staaten weltweit | individuell je nach Staaten | abhängig vom Zielland | Internationale Expansion, z. B. USA, Großbritannien & weitere Märkte |
*Die genannten Gebühren stellen Richtwerte dar und ersetzen keine Prüfung der jeweils aktuellen Gebührenordnungen von DPMA, EUIPO und WIPO. Die tatsächlichen Kosten der Markenanmeldung hängen insbesondere von der Anzahl der Klassen, dem Schutzumfang und den ausgewählten Ländern ab.
DPMA Gebühren
Die Markenanmeldung beim DPMA ist häufig der erste Schritt zu einem strukturierten und rechtssicheren Markenschutz. Die Amtsgebühren umfassen regelmäßig bis zu drei Klassen; für jede weitere Klasse fällt ein zusätzlicher Betrag an. Neben den reinen Amtsgebühren können weitere Kosten entstehen, etwa für eine professionelle Markenrecherche, die anwaltliche Prüfung, die Abwehr von Widersprüchen oder eine laufende Markenüberwachung.
Eine sorgfältige Auswahl der angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen senkt die Gebühren, vermeidet unnötige Schutzbereiche und reduziert langfristig das Risiko kostenintensiver Kollisionen. Unsere Fachanwaltskanzlei berät, welche Klassen tatsächlich erforderlich sind und wie sich die Kosten einer Markenanmeldung in Deutschland wirtschaftlich optimieren lassen.
EU-Markenanmeldung (EUIPO)
Mit der Anmeldung einer EU-Marke beim EUIPO lässt sich Markenschutz mit einem einzigen Verfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreichen. Die Grundgebühr deckt eine Klasse ab; weitere Klassen sind mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Für Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit ist die Unionsmarke häufig wirtschaftlicher als mehrere nationale Einzelanmeldungen.
Da Widersprüche aus sämtlichen EU-Staaten erhoben werden können, ist eine vorherige anwaltliche Markenprüfung besonders wichtig. Unsere Kanzlei vergleicht die Kosten und Risiken nationaler Markenanmeldungen mit denen der EU-Marke und entwickelt maßgeschneiderte Schutzstrategien für den europäischen Markt.
Internationale Markenanmeldung (WIPO)
Für Unternehmen mit Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union bietet sich die internationale Markenanmeldung über die WIPO (IR-Marke) an. Auf Grundlage einer deutschen Marke oder einer EU-Marke können gezielt Schutzrechte in einzelnen Staaten wie den USA, Großbritannien oder der Schweiz beantragt werden. Die Gebühren setzen sich aus einer Basisgebühr sowie länderspezifischen Amtsgebühren zusammen.
Da sich Gebührenstrukturen, Klassenzuschläge und Währungsfaktoren je nach Zielland erheblich unterscheiden, erstellen wir individuelle Kostenübersichten. Unsere Fachanwaltskanzlei begleitet die strategische Planung internationaler Markenanmeldungen und berät, ob eine IR-Erweiterung, eine direkte nationale Anmeldung oder eine EU-Marke im konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoller ist.
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Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Anmeldung Ihrer Marke und klären die passende Schutzstrategie.
Markenanmeldung ohne Anwalt – Risiken und rechtliche Fallstricke
Die Markenanmeldung ohne anwaltliche Begleitung wirkt auf den ersten Blick unkompliziert, führt jedoch in der Praxis häufig zu gravierenden rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen. Das DPMA und das EUIPO prüfen keine älteren Markenrechte – ein Punkt, der bei eigenständigen Anmeldungen am häufigsten übersehen wird. Fehler bei der Zuordnung des Markeninhabers, der Bestimmung des Schutzumfangs oder der Formulierung der Waren- und Dienstleistungen können den Bestand der Marke dauerhaft gefährden.
Hinweis:
Ist eine Marke einmal angemeldet, lässt sich der Inhalt der Anmeldung nicht mehr korrigieren. Fehler wirken dauerhaft – im schlimmsten Fall bis zur vollständigen Löschung der Marke.
Markenanmeldung – ohne Anwalt vs. mit Fachanwaltskanzlei
- Keine professionelle Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche zu älteren Marken.
- Häufig unzutreffende oder unvollständige Waren-/Dienstleistungsklassen.
- Unklare oder fehlerhafte Bestimmung des Markeninhabers (z. B. GmbH, GbR, Holding).
- Keine Prüfung der Schutzfähigkeit und der gesetzlichen Schutzhindernisse.
- Keine einheitliche Schutzstrategie (Deutschland, EU, international).
- Kein Monitoring von Widerspruchsfristen oder kollidierenden Neuanmeldungen.
- Rebranding-, Abmahn- und Verfahrenskosten häufig deutlich höher als die Ersparnis.
- Professionelle Markenrecherche (DPMA, EUIPO, WIPO) und rechtliche Risikobewertung.
- Saubere und rechtssichere Formulierung der Waren- und Dienstleistungsklassen.
- Korrekte Eintragung unter der passenden Rechtsform & klare Inhaberzuordnung.
- Vollständige Prüfung der Schutzfähigkeit und möglicher Schutzhindernisse.
- Strategieentwicklung für nationalen, EU-weiten und internationalen Schutz.
- Überwachung der Widerspruchsfristen und frühzeitige Reaktion auf Konflikte.
- Vermeidung kostspieliger Nachkorrekturen, Abmahnungen und Löschungsverfahren.
Die eigenständige Anmeldung beschränkt sich faktisch auf das Ausfüllen des DPMA- oder EUIPO-Formulars. Eine juristische Bewertung findet nicht statt. Genau deshalb entstehen die meisten Fehler – und diese wirken sich erst dann aus, wenn ein Widerspruch eingeht oder eine Abmahnung erfolgt. In vielen Fällen übersteigen die Folgekosten einer fehlerhaften Eigenanmeldung die Kosten einer anwaltlich betreuten Markenanmeldung um ein Vielfaches.
Welche Markenformen können angemeldet werden?
Beim DPMA, EUIPO und der WIPO können verschiedene Markenformen angemeldet werden. Die Entscheidung, ob eine Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke oder eine sonstige Markenform (z. B. 3D-Marke, Positionsmarke, Hörmarke) gewählt wird, hat unmittelbare Auswirkungen auf den Schutzumfang und die spätere Durchsetzbarkeit der Marke. Eine falsche Weichenstellung lässt sich nach der Anmeldung meist nicht mehr korrigieren.
Die Wortmarke schützt die reine Zeichenfolge (Wort, Buchstaben- oder Zahlenkombination) – unabhängig davon, in welcher Schriftart, Größe oder Farbe sie verwendet wird. Eine Wortmarke anzumelden ist regelmäßig die strategisch stärkste Option, weil der Schutz weit gefasst ist und für sämtliche typischen Schreibweisen gilt.
- Vorteil: weitreichender Schutz, höchste Flexibilität bei zukünftigen Logos und Layouts.
- Typischer Anwendungsfall: Unternehmensnamen, Produktreihen, Dienstleistungsmarken.
- Risiko: fehlende Unterscheidungskraft (z. B. rein beschreibende Begriffe) führt zur Zurückweisung.
Eine Bildmarke anmelden bedeutet, dass der Schutz auf ein rein grafisches Zeichen (Logo, Symbol, Emblem) ohne prägende Wortbestandteile gerichtet ist. Reine Bildmarken sind sinnvoll, wenn die grafische Gestaltung im Vordergrund steht oder der gewünschte Name für eine Wortmarke nur eingeschränkt schutzfähig ist.
- Vorteil: Schutz eines charakteristischen Logos, auch wenn der Name generisch ist.
- Typischer Anwendungsfall: Bildzeichen, Embleme, abstrahierte Symbole.
- Risiko: Schutz ist auf die konkrete Darstellung beschränkt; Änderungen am Logo erfordern ggf. neue Anmeldungen.
Die Wort-Bildmarke kombiniert einen Textbestandteil mit einem grafischen Element. Wer eine Wort-Bildmarke anmelden möchte, schützt damit die konkrete Gesamtgestaltung aus Schriftzug und Logo. In der Praxis wird die Wort-Bildmarke häufig neben einer Wortmarke eingesetzt, um sowohl den Namen als auch das Corporate Design abzusichern.
- Vorteil: Schutz des konkreten Logos inklusive Schriftzug in der eingetragenen Form.
- Typischer Anwendungsfall: etablierte Markenauftritte mit festem Logo-Layout.
- Hinweis: Änderungen an Schrift, Anordnung oder Bildbestandteil können den Schutzbereich schwächen.
Neben den klassischen Markenformen können beim DPMA, EUIPO und international u. a. 3D-Marken (Form von Produkt oder Verpackung), Positionsmarken, Hörmarken (Jingles, Tonfolgen), Bewegungs- und Multimediamarken sowie in Ausnahmefällen Farbmarken angemeldet werden.
- Vorteil: Schutz besonderer Gestaltungselemente, die die Marke prägen.
- Voraussetzung: nachweisbare Unterscheidungskraft und Verkehrsdurchsetzung sind häufig streitentscheidend.
- Empfehlung: Anmeldung dieser Markenformen sollte regelmäßig nur nach anwaltlicher Prüfung erfolgen.
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Kontaktieren Sie uns – wir beraten zur passenden Markenform und übernehmen die Anmeldung.
Warum eine Markenanmeldung wichtig ist
Eine professionelle Markenanmeldung schafft die rechtliche Grundlage für den Schutz Ihres Namens, Logos oder Produktkennzeichens. Erst durch die Eintragung beim DPMA, beim EUIPO oder im Rahmen einer internationalen Markenanmeldung entsteht ein wirksamer und durchsetzbarer Markenschutz. Unternehmen sichern damit ihre wirtschaftliche Identität, verhindern Verwechslungen im Markt und schützen ihre Investitionen in Marketing, Vertrieb und Reputation. Eine eingetragene Marke gibt das exklusive Recht, ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen – sei es im Rahmen einer Markenanmeldung in Deutschland, einer EU-Markenanmeldung oder eines internationalen Markenschutzes.
Gerade weil DPMA-Markenanmeldung, EUIPO-Markenanmeldung und internationale Markenanmeldung mit rechtlichen Detailfragen, Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten verbunden sind, ist eine frühzeitig gut geplante Markenstrategie entscheidend. Eine rechtssichere Markenanmeldung verhindert kostspielige Konflikte und bildet die Grundlage für einen stabilen, ausbaufähigen Markenschutz.
Vorteile des Markenschutzes
Ihre Vorteile mit eingetragener Marke:
- Exklusives Nutzungsrecht: Sie entscheiden, wer den Namen, das Logo oder das Zeichen verwenden darf – und wer nicht.
- Rechtssichere Grundlage gegen Markenverletzungen: Durchsetzbare Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche.
- Schutz vor Nachahmern & Wettbewerbsvorteil: Erschwert Produktnachahmungen und stärkt Ihre Marktposition.
- Stärkere Wiedererkennbarkeit: Geschützte Marken steigern Wert & Markenidentität langfristig.
- Abschreckende Wirkung: Eintragungen verhindern Konflikte häufig schon im Vorfeld.
- Erweiterbarer Markenschutz: Ausbau über EU-Marken, IR-Marken & Markenüberwachung.
Risiken ohne eingetragene Marke
Wichtige Risiken ohne Markenanmeldung:
- Gefahr der Markenverletzung: Unterlassungs-, Löschungs- und Schadensersatzansprüche durch ältere Marken.
- Keine exklusiven Rechte: Ohne Eintragung keine rechtlich gesicherte Nutzung.
- Bösgläubige Markenanmeldungen: Dritte können Ihren Namen blockieren.
- Teures Rebranding: Neue Domains, Verpackungen & Designs bei Konflikten.
- Schwache Position im Streitfall: Fehlende Priorität erschwert Widerspruchs- & Gerichtsverfahren.
- Langfristige wirtschaftliche Schäden: Reputationsverlust und Kundenverwirrung.
Eine frühzeitige, professionell vorbereitete Markenanmeldung – sei es beim DPMA, EUIPO oder im Rahmen einer internationalen Registrierung – verhindert diese Risiken und bildet die Grundlage für nachhaltigen Markenschutz.
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Markenanmeldung: Was Sie unbedingt beachten müssen
Gerade neu gegründete Unternehmen und Start-ups unterschätzen die rechtlichen Risiken der Markenanmeldung. Ohne vorherige Recherche nach älteren Marken drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und teure Markenrechtsstreitigkeiten.
Konflikte entstehen häufig durch Registermarken, Firmenbezeichnungen oder sonstige prioritätsältere Kennzeichen. Diese Risiken lassen sich durch eine klare Vorbereitung vermeiden.
Vor der Anmeldung einer Marke beim DPMA, dem EUIPO oder der WIPO sollten zwingend folgende Punkte geprüft werden:
- Professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
- Prüfung der Schutzfähigkeit & möglicher Schutzhindernisse
- Saubere Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Bewertung älterer Kennzeichenrechte
- Strategische Planung nationaler, europäischer & internationaler Schutzoptionen
Markenanmeldung für GmbH, GbR & Start-ups
Eine rechtlich saubere Markenanmeldung hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Ob GmbH, GbR oder Start-up: Fehler bei der Bestimmung des Markeninhabers, der Firmierung oder der Zuordnung der Waren und Dienstleistungen führen in der Praxis häufig zu Streitigkeiten, Korrekturen oder kostspieligen Umstrukturierungen. Die folgenden Hinweise geben einen Überblick über die Besonderheiten der Markenanmeldung in Deutschland für die wichtigsten Unternehmensformen.
Markenanmeldung für eine GmbH
Bei der Markenanmeldung ist die GmbH als juristische Person regelmäßig selbst Markeninhaberin. Im Anmeldeverfahren müssen die im Handelsregister eingetragene Firmierung, die korrekte Anschrift sowie – bei Konzernstrukturen – die zutreffende Zuordnung innerhalb der Unternehmensgruppe angegeben werden. Typische Fehler entstehen, wenn statt der GmbH eine natürliche Person oder eine nicht existente Firmierung als Inhaber benannt wird.
Die Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen sollte das tatsächliche Geschäftsmodell der GmbH widerspiegeln, ohne den Schutz unnötig auszuweiten. Dies wirkt sich sowohl auf die Anmeldegebühren als auch auf die spätere Durchsetzbarkeit der Marke aus. Unsere Fachanwaltskanzlei prüft, ob ein nationaler Markenschutz in Deutschland ausreichend ist oder ob ergänzend eine Unionsmarke oder eine internationale Markenerweiterung in Betracht kommt.
Markenanmeldung für eine GbR
Bei der Markenanmeldung einer GbR bestehen besondere formale Anforderungen. Markeninhaber sind nicht „die GbR“ als solche, sondern die Gesamtheit der Gesellschafter, die im Antrag vollständig und namentlich aufzuführen sind. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben führen später häufig zu Problemen bei der Übertragung, Durchsetzung oder wirtschaftlichen Verwertung der Marke.
Vor Einreichung der Anmeldung sollte eindeutig geklärt sein, wer Gesellschafter ist und wie die Kennzeichenrechte gesellschaftsvertraglich zugeordnet werden. Gerade bei projektbezogenen GbR-Strukturen ist zu prüfen, ob eine Anmeldung auf eine andere Rechtseinheit – etwa eine neu zu gründende GmbH – langfristig sinnvoller ist. Wir beraten zur rechtssicheren Inhaberstellung, zum Ablauf des Anmeldeverfahrens und zu den Auswirkungen auf spätere Umstrukturierungen.
Markenanmeldung für Start-ups & Gründer
Für Start-ups ist eine frühzeitige Markenanmeldung ein zentraler Bestandteil der Schutzstrategie. Häufig wird zunächst unter einem vorläufigen Projektnamen am Markt agiert, ohne die rechtliche Verfügbarkeit des Markennamens zu prüfen. In dieser Phase drohen insbesondere Konflikte mit älteren Kennzeichenrechten oder bösgläubige Anmeldungen durch Dritte.
Im Rahmen einer anwaltlich begleiteten Markenanmeldung wird geklärt, ob die Marke auf den Gründer persönlich, auf eine bestehende Gesellschaft oder auf eine noch zu gründende Einheit angemeldet werden sollte. Zudem wird festgelegt, wie die Waren- und Dienstleistungsklassen sinnvoll einzugrenzen sind und ob perspektivisch ein unionsweiter oder internationaler Markenschutz angestrebt werden sollte. So lässt sich der Markenschutz frühzeitig strukturieren, ohne spätere Finanzierungsrunden oder Beteiligungsmodelle unnötig zu erschweren.
Wie läuft die Zusammenarbeit bei der Markenanmeldung ab?
Die Zusammenarbeit beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme – entweder über unser Online-Formular zur Markenanmeldung oder direkt per E-Mail oder Telefon.
Im Formular können Sie mit wenigen Angaben festlegen, welche Marke geschützt werden soll, in welchen Ländern (z. B. Deutschland, DACH, EU) der Schutz beantragt werden soll, welche Waren- und Dienstleistungsklassen relevant sind und ob Sie zusätzliche Leistungen wie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, Express-Bearbeitung oder Unterstützung beim Antrag auf beschleunigte Prüfung wünschen. So erhalten wir bereits vor dem ersten Gespräch ein präzises Bild Ihres Vorhabens.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Anfrage auch ohne Formular stellen: Viele Mandanten senden uns zunächst den gewünschten Markennamen, ein Logo und eine kurze Tätigkeitsbeschreibung per E-Mail oder melden sich telefonisch. Auf dieser Grundlage erläutern wir, ob eine DPMA-Markenanmeldung, eine EUIPO-Markenanmeldung oder eine internationale Markenanmeldung (WIPO) in Betracht kommt und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Kontakt & Online-Formular
Übermittlung Ihrer Angaben zur Marke, zum Schutzgebiet, zu Klassen und gewünschten Zusatzleistungen – wahlweise per Formular, E-Mail oder Telefon.
Anwaltliche Erstprüfung
Juristische Bewertung von Markenform, Schutzfähigkeit und Klassenwahl sowie Einschätzung der sinnvollen Anmeldestrategie und der zu erwartenden Kosten.
Vorbereitung & Anmeldung
Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, Prüfung rechtlicher Schutzhindernisse, Durchführung vereinbarter Recherchen und elektronische Einreichung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO.
Begleitung bis zur Eintragung
Fristenkontrolle, Korrespondenz mit dem Markenamt, Information über die Eintragung und Beginn der Widerspruchsfrist; auf Wunsch anschließende Markenüberwachung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular. Sie entscheiden, auf welchem Weg Sie die Mandatierung einleiten möchten.
Markenanmeldung über unser Online-Formular
FAQ zur Markenanmeldung
Die größten Fehler bei der Markenanmeldung entstehen regelmäßig schon vor dem Ausfüllen des Antrags: Es wird keine oder nur eine sehr oberflächliche Markenrecherche durchgeführt, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wird ungeprüft übernommen oder zu weit/gefahrträchtig formuliert und der Markeninhaber (z. B. Person statt GmbH) wird falsch angegeben.
Weitere typische Fehler sind die Anmeldung rein beschreibender Begriffe ohne Unterscheidungskraft, das Übersehen älterer Firmen- oder Domainrechte sowie die fehlende strategische Planung, ob zunächst eine deutsche Marke, eine Unionsmarke oder direkt eine internationale Markenanmeldung sinnvoll ist. Diese Fehler lassen sich nach Einreichung kaum korrigieren und führen häufig zu Zurückweisung, Widerspruch oder teuren Rebrandings.
Das DPMA prüft im Rahmen der Anmeldung nur sogenannte absolute Schutzhindernisse. Häufige Ablehnungsgründe sind insbesondere:
- fehlende Unterscheidungskraft (z. B. rein beschreibende Begriffe wie „Apfel Saft“ für Getränke),
- beschreibende Angaben und werbliche Anpreisungen,
- Zeichen, die freihaltebedürftig sind (allgemeine Branchen- oder Gattungsbegriffe),
- irreführende oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Bezeichnungen.
Nicht geprüft werden hingegen ältere Marken, Firmennamen oder Domains – diese sogenannten relativen Schutzhindernisse müssen vorab durch eine eigenständige oder anwaltliche Markenrecherche abgeklärt werden. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.
Die Dauer der Markenanmeldung hängt vom zuständigen Amt und vom Einzelfall ab. Beim DPMA liegt die Prüfungszeit häufig zwischen drei und sechs Monaten, beim EUIPO kann die Eintragung – bei reibungslosem Ablauf – teilweise schneller erfolgen. Internationale Registrierungen über die WIPO sind je nach benannten Ländern deutlich unterschiedlich.
Verzögerungen entstehen zum Beispiel durch Beanstandungen des Amtes, unklare Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse oder Widersprüche Dritter. Durch eine saubere Vorbereitung lässt sich die Bearbeitungsdauer regelmäßig spürbar verkürzen. In bestimmten Konstellationen kann zudem ein Antrag auf beschleunigte Prüfung sinnvoll sein.
Die Amtsgebühren hängen vom System und der Anzahl der Klassen ab. Beim DPMA fällt eine Grundgebühr für bis zu drei Klassen an, beim EUIPO gilt ein Klassenmodell mit steigenden Gebühren pro zusätzlicher Klasse. Internationale Registrierungen über die WIPO setzen sich aus Basisgebühr und länderspezifischen Gebühren zusammen.
Hinzu kommen – je nach Vorgehensweise – Kosten für Markenrecherche, anwaltliche Beratung, die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie gegebenenfalls die Abwehr von Widersprüchen. Wir erstellen auf Wunsch eine transparente Kostenübersicht für die geplante nationale, europäische oder internationale Markenanmeldung.
Nein. Weder das DPMA noch das EUIPO führen eine umfassende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche zu älteren Marken oder Unternehmenskennzeichen durch. Das Amt prüft nur die genannten absoluten Schutzhindernisse.
Ob Ihre geplante Marke mit bestehenden Marken kollidiert, muss daher eigenständig – idealerweise anwaltlich – geprüft werden. Ohne diese Recherche drohen nach Eintragung Widersprüche, Abmahnungen und Löschungsverfahren durch Inhaber älterer Rechte.
Technisch ist eine Markenanmeldung ohne Anwalt möglich – die Formulare von DPMA oder EUIPO können selbst ausgefüllt werden. In der Praxis entstehen die meisten Probleme aber nicht durch das Formular, sondern durch fehlende Recherche, unpassende Klassenwahl, unzureichende Prüfung der Schutzfähigkeit und eine falsche Inhaberbestimmung.
Fehler in der Anmeldung lassen sich nach Einreichung kaum korrigieren und wirken langfristig – bis hin zur vollständigen Löschung der Marke. Eine professionelle Begleitung reduziert diese Risiken erheblich und ist in der Regel wirtschaftlich günstiger als die Folgekosten einer fehlerhaften Eigenanmeldung.
Die Wortmarke schützt die Zeichenfolge als solche – unabhängig von Schriftart, Farbe oder grafischer Ausgestaltung. Sie bietet regelmäßig den weitreichendsten Schutz, weil Sie Ihren Namen später in verschiedenen Designs und Layouts flexibel nutzen können.
Die Wort-Bildmarke schützt die konkrete Kombination aus Wortbestandteil und Logo bzw. grafischer Gestaltung. Sie kann sinnvoll sein, wenn Ihr Logo eine starke Wiedererkennung hat oder die Unterscheidungskraft erst durch die grafische Ausgestaltung entsteht. Welche Markenform im Einzelfall strategisch optimal ist, klären wir im Rahmen der anwaltlichen Beratung.
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke im Register eingetragen und veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt besteht grundsätzlich vollwertiger Markenschutz. Gleichzeitig beginnt eine in der Regel dreimonatige Widerspruchsfrist, innerhalb der Inhaber älterer Kennzeichenrechte gegen die Eintragung vorgehen können.
In dieser Phase ist es wichtig, amtliche Schreiben und mögliche Widersprüche sorgfältig zu prüfen und fristgerecht zu reagieren. Auf Wunsch übernehmen wir die Markenüberwachung und vertreten Sie in Widerspruchs- oder Löschungsverfahren.
Eine deutsche Marke eignet sich für Unternehmen mit Schwerpunkt in Deutschland oder zum Einstieg in den Markenschutz. Die Unionsmarke (EU-Marke) bietet einheitlichen Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten und ist besonders für online tätige oder europaweit agierende Unternehmen interessant.
Für Märkte außerhalb der EU kommt eine internationale Markenanmeldung (IR-Marke) über die WIPO in Betracht, aufbauend auf einer deutschen oder europäischen Basismarke. Welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, den Zielmärkten und Ihrem Budget ab – dies besprechen wir im Rahmen der individuellen Beratung.
Für eine strukturierte Markenanmeldung benötigen wir in der Regel:
- den gewünschten Markennamen (und ggf. Logo-Dateien),
- eine kurze Beschreibung Ihrer Produkte und Dienstleistungen,
- Informationen zum geplanten Schutzgebiet (Deutschland, EU, international),
- die gewünschte Rechtsform bzw. Markeninhaber (z. B. GmbH, GbR, natürliche Person),
- Hinweise zu geplanten Erweiterungen oder künftigen Märkten.
Über unser Online-Formular zur Markenanmeldung können Sie diese Angaben komfortabel übermitteln und Zusatzleistungen wie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche oder Markenüberwachung direkt mit auswählen. Alternativ stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Rechtsanwalt für Markenrecht in Berlin
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Als erfahrener und spezialisierter Anwalt für Markenrecht berate und vertrete ich Sie gemeinsam mit meinem Team in Berlin bundesweit in allen Fragen des Markenrechts. Dies umfasst die Konzeption Ihrer Marke, die Markenrecherche und -anmeldung sowie die Markenüberwachung. Darüber hinaus setzen wir markenrechtliche Ansprüche durch, falls eine Markenrechtsverletzung durch Dritte erfolgt. Ebenso übernehmen wir die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. In dringenden Fällen sind wir auch am Wochenende per E-Mail für Sie erreichbar.
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