Erfolg vor dem Landgericht Hamburg
Geßner Legal konnte einen weiteren medienrechtlichen Erfolg erzielen: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 30.09.2025 (Az. 324 O 516/23) unserem Unterlassungsantrag in weiten Teilen stattgegeben und insgesamt 29 Äußerungen aus einer Berichterstattung der taz untersagt.