Musik auf Social Media: David Geßner im Experteninterview bei handwerk.com
Welche Musik darf ich in Instagram-Reels oder TikTok-Videos verwenden – und wo droht rechtlicher Ärger? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein aktueller Fachbeitrag auf handwerk.com, zu dem Rechtsanwalt David Geßner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz, als Experte Stellung genommen hat.
Im Interview beleuchtet David Geßner die rechtlichen Fallstricke bei der Nutzung von Musik in sozialen Medien – insbesondere im Spannungsfeld zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Sein Appell: „Wer Social Media geschäftlich nutzt, unterliegt anderen Regeln – eine klare Trennung der Accountnutzung ist daher unerlässlich.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
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Welche Musik darf auf gewerblichen Accounts verwendet werden?
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Warum die Lizenzbibliotheken von Instagram, Facebook und TikTok nicht pauschal für Unternehmen gelten
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Was bei angeblich „lizenzfreier“ Musik aus dem Internet unbedingt zu beachten ist
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Inwieweit KI-generierte Musik genutzt werden darf – und was sich ab 2026 durch den European AI Act ändern wird
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Wie Sie richtig reagieren, wenn eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert
Ein praxisnaher Beitrag für alle, die auf Social Media präsent sind – ob im Handwerk, im Marketing oder als Content Creator.
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