David Geßner, LL.M.
Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. (IP)
Rechtsanwalt David Geßner ist Inhaber der Kanzlei Geßner Legal und leitet die Dezernate Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt betreut er seine Mandanten spezialisiert auf dem Gebiet des Medien- und Presserechts, im gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) sowie im Sportrecht und Arbeitsrecht.
Als Experte für Medienrecht und Persönlichkeitsrechte steht Rechtsanwalt Geßner den Medien regelmäßig auch für Interviews zur Verfügung. Alle Interviews finden Sie unter Presse.
Lesen Sie mehr zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Geßner auf unserer Homepage.
Schwerpunkte
Fachanwaltstitel & Spezialisierung
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Seine Spezialisierung und langjährige Erfahrung im Bereich des Medienrechts und des Urheberrechts unterstreicht unter anderem auch der erworbene Fachanwaltstitel. Träger dieses Titels haben einen mehrmonatigen theoretischen Fachanwaltslehrgang mit entsprechenden Prüfungen absolviert und müssen zudem eine mehrjährige außergerichtliche und gerichtliche Praxiserfahrung nachweisen.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Einen weiteren Schwerpunkt hat Rechtsanwalt Geßner auf den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz gelegt. Auch hier verfügt er über einen Fachanwaltstitel, welcher ihm nach entsprechendem Nachweis mehrjähriger praktischer Erfahrung sowie theoretischer Ausbildung verliehen wurde.
Master of Laws (LL.M.) – Medienrecht & Immaterialgüterrecht
Zur weiteren Spezialisierung hat Rechtsanwalt Geßner ein zweijähriges Masterstudium an der HU Berlin im Bereich Medienrecht und Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht) absolviert. Gegenstand seiner viermonatigen wissenschaftlichen Masterarbeit war das Thema „Ansprüche und deren Durchsetzung bei negativen Bewertungen im Internet".
Expertise als Speaker
Vorträge, die Klarheit schaffen.
Seine besondere Expertise liegt dort, wo Recht auf Öffentlichkeit trifft: Medienberichterstattung, Content-Nutzung, Markenkommunikation und reputationsrelevante Konflikte. Diese Erfahrung überträgt er in Vorträgen nicht dogmatisch, sondern strategisch, verständlich und praxisnah.
Im Mittelpunkt steht Orientierung: Welche rechtlichen Risiken sind real? Wo verlaufen Grenzen in der Praxis? Und wie lassen sich rechtlich tragfähige Entscheidungen treffen, ohne kommunikative Wirkung aus dem Blick zu verlieren?
Bekannt aus Presse & Fernsehen
Als Experte für Medienrecht und Persönlichkeitsrechte ist Rechtsanwalt Geßner regelmäßig in TV, Radio und Presse vertreten – unter anderem bei ZDF, ProSieben, Sat.1, NDR, rbb, Stern, Handelsblatt und Zeit Online.
Beruflicher Werdegang
Inhaber und Gründer der Kanzlei Geßner Legal
Mitglied des Fachausschusses NetzDG der FSM
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
LL.M. Immaterialgüter- und Medienrecht
Humboldt-Universität zu Berlin – Master of Laws
Sozius – Behm Becker Geßner
Leiter der Dezernate Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz
Partner – Wirtschaftsrechtskanzlei
Leiter der Dezernate Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt in überörtlicher Medienrechtskanzlei
2. Juristisches Staatsexamen
GJPA Berlin-Brandenburg
Rechtsreferendariat am Kammergericht
u.a. Station in spezialisierter Medienrechtskanzlei
1. Juristisches Staatsexamen
GJPA Berlin-Brandenburg
Studium der Rechtswissenschaften – Universität Potsdam
Schwerpunkt: Urheber- und Medienrecht sowie Marken- und Wettbewerbsrecht
Wissenschaftliche Veröffentlichungen
Der Künstlervertrag – Bedeutung und Funktion in der heutigen Zeit
gemeinsam mit Simon Fritsch, LL.M. · in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2022, 32)
Die Selbstöffnung im Presserecht
gemeinsam mit Marvin Schumacher · in: AfP (Archiv für Presserecht) 5/2020, S. 376–380
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch negative 1-Sterne-Bewertung
Anmerkung zu LG Lübeck, Urteil vom 13.6.2018 – 9 O 59/17 · in: ZUM 2019, 74
Mitgliedschaften
- AGEM – Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medienrecht im DAV
- GRUR – Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
- Berliner Anwaltverein e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Fachausschuss NetzDG der FSM e.V.
