
Berechtigungsanfrage von Soundguardian erhalten? – Was Mandanten jetzt wissen müssen
Geßner Legal erhält derzeit bundesweit immer mehr Anfragen von Mandanten, die von der Firma Soundguardian GmbH aus Frankfurt eine sogenannte Berechtigungsanfrage erhalten haben. Diese Schreiben beziehen sich auf die Nutzung geschützter Musik in Social-Media-Videos – insbesondere auf TikTok, Instagram Reels und YouTube Shorts.
Wir haben zahlreiche dieser Schreiben bereits geprüft und wissen genau, wie Soundguardian vorgeht und welche Rechte und Möglichkeiten Betroffene wirklich haben.
Berechtigungsanfrage von Soundguardian erhalten? – Was Betroffene jetzt wissen müssen
Wer eine Berechtigungsanfrage von Soundguardian erhalten hat, ist häufig verunsichert: Ist das bereits eine Abmahnung? Drohen hohe Kosten? Und wie sollte man reagieren?
Eine Berechtigungsanfrage ist ein Schreiben, in dem ein angeblicher Rechteinhaber – häufig Soundguardian oder ein von ihnen beauftragter Vertreter – behauptet, Sie hätten ein urheberrechtlich geschütztes Musikwerk ohne gültige Lizenz genutzt. Sie werden aufgefordert darzulegen, dass eine Lizenz tatsächlich bestand. Juristisch handelt es sich zwar noch nicht zwingend um eine klassische Abmahnung, die rechtlichen und finanziellen Risiken können aber ähnlich hoch sein.
Was Soundguardian in einer Berechtigungsanfrage typischerweise behauptet
Die Inhaltstruktur solcher Schreiben folgt meist einem ähnlichen Muster. Zunächst wird Ihnen vorgeworfen, eine bestimmte Tonaufnahme – etwa innerhalb eines TikTok-Videos – genutzt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Nutzung soll durch Screenshots belegt werden, die das TikTok-Profil, das konkrete Video sowie den verwendeten Sound dokumentieren.
Im nächsten Schritt behauptet Soundguardian regelmäßig, es sei keine wirksame Lizenz erworben worden: Weder für die Herstellung des Videos noch für dessen Veröffentlichung auf einer Plattform wie TikTok. Gerade bei geschäftlich genutzten Accounts spielt hier ein wichtiger Punkt hinein: Die von Social-Media-Plattformen bereitgestellten Musiklizenzen gelten in der Regel nur für private Nutzung, nicht für gewerbliche Profile.
Darauf folgt die Aufforderung, innerhalb kurzer Frist nachzuweisen, dass Sie tatsächlich über entsprechende Nutzungsrechte verfügen. Der Tonfall ist dabei meist verbindlich, aber eindeutig auf die Vorbereitung weiterer Ansprüche ausgerichtet.
Angebot einer „Nachlizenzierung“ – häufig über 5.000 €
Typischer Bestandteil einer Berechtigungsanfrage von Soundguardian ist das Angebot einer sogenannten Nachlizenzierung. Dabei beruft sich Soundguardian auf die Lizenzanalogie nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG. Die geforderte Vergütung soll dem Betrag entsprechen, den Sie angeblich hätten zahlen müssen, wenn Sie die Erlaubnis im Vorfeld eingeholt hätten.
Bei der Berechnung werden regelmäßig Faktoren wie Popularität des Musiktitels, Streamingzahlen, Bekanntheit des Künstlers, Dauer und Art der Nutzung, Reichweite auf TikTok sowie die Unternehmensgröße berücksichtigt.
Häufig begegnen uns beispielhafte Forderungen, die sich wie folgt aufschlüsseln:
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Nutzung 0–6 Monate: 3.000 €
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Nutzung 7–12 Monate: 2.000 €
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Nutzung 13–22 Monate: 2.000 €
Damit ergibt sich schnell eine Gesamtsumme von über 5.000 € für ein einziges TikTok-Video.
Androhung weiterer Schritte bei Nichtannahme
Lehnt der Betroffene das Angebot ab, kündigt Soundguardian oftmals weitere Ansprüche an. Dazu können Unterlassungsforderungen, zusätzliche Schadenersatzpositionen sowie die Kosten einer formellen Abmahnung gehören. Insbesondere bei später verlangten Unterlassungserklärungen besteht das Risiko empfindlicher Vertragsstrafen.
Das finanzielle Risiko steigt dadurch erheblich – oftmals ohne dass Betroffene sicher beurteilen können, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind.
Warum Sie bei einer Berechtigungsanfrage unbedingt anwaltliche Unterstützung benötigen
Viele Mandanten wissen anfangs nicht:
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ob TikTok oder eine andere Plattform möglicherweise doch eine Lizenz bereitgestellt hat,
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ob Soundguardian tatsächlich aktivlegitimiert ist und die Rechte wirksam vertritt,
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ob Screenshots eine Nutzung zweifelsfrei belegen können,
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ob die angesetzte Lizenz analog § 97 Abs. 2 UrhG realistisch kalkuliert ist oder überhöht,
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ab wann ein Unterlassungsanspruch überhaupt besteht,
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und welche Verteidigungsstrategien sinnvoll sind.
Genau hier setzt unsere anwaltliche Arbeit an.
Als Kanzlei mit besonderer Ausrichtung auf Musikrecht, Social-Media-Recht und Urheberrecht vertreten wir seit Jahren bundesweit Kreative, Influencer, Unternehmen, Agenturen, Freiberufler sowie kleine und große Marken. Wir prüfen die Berechtigungsanfrage, entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und führen – wenn angezeigt – Vergleichsverhandlungen mit Soundguardian.
Unser Ziel ist klar: Kosten reduzieren, Risiken minimieren und Unterlassungsfallen vermeiden.
Was Sie bei einer Berechtigungsanfrage von Soundguardian tun sollten
✔ 1. Nicht voreilig zahlen & nichts ungeprüft unterschreiben
✔ 2. Fristen notieren
✔ 3. Alle Schreiben & Screenshots sichern
✔ 4. Fachanwalt für Urheber- und Musikrecht beauftragen
Unsere Unterstützung
Wir von GESSNER LEGAL sind seit vielen Jahren auf das Musikrecht spezialisiert und beraten insbesondere bei Abmahnungen und Forderungsschreiben im Zusammenhang mit Social Media-Nutzungen (TikTok, Instagram Reels, YouTube etc.).
Senden Sie uns die Abmahnung von SoundGuardian zu – wir prüfen die Ansprüche schnell und transparent und unterbreiten Ihnen ein Pauschalangebot für die rechtliche Vertretung.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir vertreten Sie bundesweit.













