Erfolg im Klageverfahren gegen Meta nach Account-Hacking
Geßner Legal Medienkanzlei konnte in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 2 O 192/25) erfolgreich Ansprüche auf Wiedereinräumung des Zugangs zu einem gehackten Instagram-Account durchsetzen.
Was war Gegenstand des Verfahrens?
Der Instagram-Account unseres Mandanten war von Dritten unbefugt durch Account-Hacking übernommen worden. Trotz mehrfacher Versuche, über die internen Hilfe-Funktionen von Instagram den Zugang wiederzuerlangen, blieb eine adäuate Reaktion seitens des Plattformbetreibers aus. Auch auf unser außergerichtliches Aufforderungsschreiben reagierte Meta nicht pflichtgemäß.
Mangels freiwilliger Abhilfe war daher die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche erforderlich. Und wir klagten vor dem Landgericht Berlin auf Wiedereinräumung des Zugangs zum Account.
Landgericht Berlin verurteilt Meta zur Zahlung aller Kosten des Verfahrens
Nachdem wir Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht und die Wiedereinräumung des Zugangs zum Nutzeraccount unseres Mandanten beantragt hatten, meldete sich Meta schließlich durch ihre Prozessbevollmächtigten bei uns. Daraufhin wurde der Zugang zum Account wieder eingeräumt, sodass unser Mandant nunmehr wieder uneingeschränkt auf seinen Instagram-Account zugreifen kann.
Im weiteren Verlauf ging es nach Erledigung des Hauptantrags noch um die Kostenentscheidung. Meta versuchte über ihre Prozessbevollmächtigten zu erreichen, dass unser Mandant die Kosten des Verfahrens zu tragen habe – mit der Begründung, er habe angeblich nicht an der Wiedereinräumung des Accounts mitgewirkt und E-Mails nicht adäquat beantwortet.
Diese Darstellung war jedoch unzutreffend. Zudem kam es hierauf rechtlich nicht an, da die Klage von Beginn an zulässig und begründet war und das Verfahren erst nach erfolgreicher Wiedereinräumung des Zugangs seine Erledigung in der Hauptsache fand.
Im Ergebnis hatte daher Meta, welche die Klage durch ihr vorheriges Untätigbleiben verschuldet hatte, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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Fazit:
Es lohnt sich, gerichtlich gegen Meta vorzugehen, wenn der Zugang zu einem Instagram- oder Facebook- Account nicht wieder eingeräumt wird, nachdem er gehackt wurde. Im gerichtlichen Verfahren zeigt sich Meta häufig kooperativer, insbesondere durch ihre Prozessbevollmächtigten.
Zwar ist es bedauerlich, dass in vielen Fällen eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist und Klage erforderlich wird – der vorliegende Fall verdeutlicht jedoch, dass Nutzer der Willkür der Plattformbetreiber nicht schutzlos ausgeliefert sind und ihre Rechte mit Unterstützung erfahrener Spezialisten für Medienrecht wirksam durchsetzen können.
Unsere Expertise – Ihr Recht auf digitalen Zugang
Als Fachanwaltskanzlei für Medienrecht sind wir von Geßner Legal auf Fälle rund um Accountsperrungen, gehackte Nutzerkonten und die Durchsetzung der damit verbundenen Ansprüche spezialisiert.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in Auseinandersetzungen mit großen Plattformbetreibern wie Instagram, Facebook, TikTok oder Google und vertreten unsere Mandanten bundesweit.
Wenn auch Ihr Account gesperrt oder gehackt wurde und Sie keinen Zugang mehr erhalten, kontaktieren Sie uns gerne – wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Quelle Beitragsbild: AdobeStock/Sai (#479759140)